no-racism.net Druckversion

Quellenangabe:
Fonds Soziales Wien als Schubhaft-Falle (vom 14.03.2006),
URL: http://no-racism.net/article/1593/, besucht am 22.12.2024

[14. Mar 2006]

Fonds Soziales Wien als Schubhaft-Falle

Der Fonds Soziales Wien arbeitet eng mit der Fremdenpolizei zusammen, um Flüchtlinge festnehmen zu lassen. Bisher dürfte es mindestens zehn derartige Kooperationen gegeben haben.

Der Asylwerber Sami U. war vom Fonds Soziales Wien mit dem Vorwand "eingeladen" worden, es sei abzuklären, ob er weiter Anspruch auf Grundversorgung als Flüchtling habe. Doch als er am 6. Dezember 2005 die Beschwerdestelle des Fonds Am Modenapark betrat, wartete statt der SozialbeamtInnen ein Zugriffsteam der WEGA auf ihn - samt Handfesseln und Abschiebungsbescheid der Fremdenpolizei. Seitdem sitzt der 19-Jährige in Wien in Schubhaft.

Laut seinem Anwalt Wilfried Embacher war die Einladung eine bewusst gestellte "Falle" des Fonds Soziales Wien, um Sami U. den Behörden auszuliefern. Die Aktion wurde über Monate hinweg vorbereitet, wobei hier der Fonds - in Wien Träger der Flüchtlingsversorgung - der Fremdenpolizei bei der Festnahme geholfen hat, obwohl das nicht seine Aufgabe ist.

Die Dokumentation dieser Zusammenarbeit wurde heute veröffentlicht: Am 17. Juni 2005 teilte der Fonds Soziales Wien dem Fremdenpolizeilichen Büro Wien "vereinbarungsgemäß . . . mit, . . . dass U. sich in Wien in Grundversorgung befindet" - und bat "um entsprechende Rückmeldung". Die schriftliche Reaktion kam am 16. Juli 2005: Die Fremdenpolizei ersuchte den Fonds "um Bekanntgabe des nächsten Vorsprachetermins" von U.. Der wurde den Polizisten nach der Sommerpause ganz offensichtlich auch genannt. Erst zwei Wochen vor dem Festnahmetermin, am 25. November, schickte die Fremdenbehörde den Abschiebe-Bescheid zu. Ungefähr zur gleichen Zeit ging auch die Einladung des Fonds an ihn ab.

"Für andere Grundversorgte ist ein solches Zusammenspiel wenig vertrauensfördernd", kommentiert dies Anwalt Embacher. Der Fall U. sei "symptomatisch für die zunehmende Verpolizeilichung des Asylverfahrens", ergänzt Korun - zumal dieser Fall nach der bis Ende 2005 geltenden Gesetzeslage abgewickelt worden sei, die vergleichsweise "weniger streng" war als die jetzige.

Der Fonds Soziales Wien rechtfertigt seine Tätigkeit als Fallensteller damit, dass man "im Amtshilfeverfahren und im Rahmen der Bund-Ländervereinbarung über die Flüchtlingsversorgung zu solchen Hilfestellungen verpflichtet" sei. Insgesamt habe es bisher rund zehn derartige Kooperationen gegeben, die allesamt "Personen ohne echte Wohnadresse" betroffen hätten. Zustimmung git es dazu von der der Wiener Fremdenpolizei. Wer unter Aufenthaltsverbot stehe dürfe nicht mehr grundversorgt werden, sagt der Chef, Willfried Kovarnik, - "und eine Festnahme beim Fonds schürt weniger Misstrauen, als wenn sie in einem Heim passiert".

Quelle:
www.derstandard.at