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Quellenangabe:
Kundgebung der Initiative 'Ehe ohne Grenzen' (vom 15.04.2006),
URL: http://no-racism.net/article/1638/, besucht am 23.11.2024

[15. Apr 2006]

Kundgebung der Initiative 'Ehe ohne Grenzen'

Nach über hundert Tagen Angst und Schrecken durch das neue Fremdengesetz - und einer nicht zu Gesprächen bereiten Innenministerin findet kommenden Mittwoch die erste Kundgebung der Initiative "Ehe ohne Grenzen" vor dem Innenministerium statt.

Eine Gruppe von internationalen Paaren in Österreich, die sich unter dem Namen "Ehe ohne Grenzen" zusammengeschlossen hat, ruft zu einer Protestkundgebung vor dem Innenministerium auf. "Das neue Fremdenrechtspaket verhindert, dass wir hier gemeinsam in Ruhe mit unseren PartnerInnen und Kindern leben können", schreiben sie in ihrem Aufruf. Viele von ihnen wurden aufgrund von Schlamperei und falschen Informationen der Fremdenbehörden illegalisert. Sie alle leiden unter der Ungerechtigkeit der neuen Bestimmungen!

"Das Recht auf Familienleben ist unteilbar!" (Art 8 EMRK)


AsylwerberInnen, die ÖsterreicherInnen heiraten müssen entweder in ihr Herkunftsland zurück um von dort um eine Niederlassungsbewilligung in Österreich anzusuchen - oder sie müssen den Ausgang ihres Asylverfahrens abwarten. In dieser Zeit sind sie - obwohl mit einer/einem ÖsterreicherIn verheiratet - mit einem absoluten Arbeitsverbot belegt.

Durch fehlende Übergangsregelungen, massive Desinformationen und
Verschleppung der Verfahren wurden Hunderte in die Illealität gedrängt. Mit Österreichischen StaatsbürgerInnen verheiratete AsylwerberInnen, die 2005 einen Antrag auf Niederlassungsbewilligung stellten, mussten ihren Asylantrag zurückziehen. Die Verfahren blieben dann (bis zu einem halben Jahr) liegen. Mit der neuen Gesetzeslage sind die Betroffenen ab 1.1.06 ohne legalen Aufenthalt und von der Abschiebung bedroht. Für die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung muss ein Familieneinkommen von mindestens 1056 Euro nachgewiesen werden.

Die Forderungen der Initiative "Ehe ohne Grenzen"


1) Keine Schubhaft und Abschiebung dafür Aufenthaltsrecht für unsere
EhepartnerInnen.

2) Kein neuerliches Ansuchen der bereits eingebrachten Anträge
(Rückwirkende Übergangsbestimmungen).

3) Sanierung des Fremdenrechts: Recht auf Niederlassungantrag für
EhepartnerInnen aus dem Inland.

4) Keine Anwendung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes auf Eheleute.

Die Kundgebung


Die Kundgebung der Initiative "Ehe ohne Grenzen" findet am Mittwoch, den 19. April 2006 um 17 Uhr, vor dem Innenministerium, Herrengasse 7, 1010 Wien, U3 Herrengasse statt.

UM ZAHLREICHES - UNTERSTÜTZENDES - ERSCHEINEN WIRD GEBETEN!