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Quellenangabe:
Dublin II: Zur Zuständigkeit von Asylverfahren in der EU (Audiobericht) (vom 16.04.2006),
URL: http://no-racism.net/article/1642/, besucht am 29.03.2024

[16. Apr 2006]

Dublin II: Zur Zuständigkeit von Asylverfahren in der EU (Audiobericht)

Interview mit Karl Kopp, Europareferent von PRO ASYL zu der Studie des Europäischen Flüchtlingsrates zu Dublin II, einer Richtlinie zur Bestimmung des zuständigen EU-Landes für ein Asylverfahren.

Radio Z aus Nürnberg sprach mit Karl Kopp, dem Europareferenten von PRO ASYL zur Dublin II Verordnung, "die fest legt, dass AsylbewerberInnen ihren Antrag auf Anerkennung in dem Land zu stellen, über das sie in die EU eingereist sind.

Hier der Text der Anmoderartion des Radiobeitrages:
"Dublin II" ist kein Reiseveranstalter und auch kein Plattenlabel, nein, was da so unverbindlich klingt ist eine EU-Verordnung, die seit 2003 die Zuständigkeit für Asylverfahren regelt. Schafft es ein Flüchtling also innerhalb die EU-Grenzen zu gelangen und in einem der Mitgliedsstaaten einen Asylantrag zu stellen, wird ersteinmal geprüft, welcher Staat denn überhaupt für diesen Antrag zuständig ist. Das ist dann in der Regel der Staat, in dem man zu allererst registriert wurde, nicht der, in dem man den Asylantrag stellte.
Der Europäische Flüchtlingsrat ECRE, ein Zusammenschluss von 70 Organisationen aus 29 Ländern, hat letzten Donnerstag eine Studie veröffentlicht, die die Umsetzung dieser Dublin II-Verordnung zum Inhalt hat. Das Ergebnis ist wie kaum anders zu erwarten war: Aufgrund der Dublin II Verordnung werden Flüchtlinge von einem EU-Staat ind den nächsten geschoben, in manchen Mitgliedsstaaten wird dann allerdings nicht das Asylgesuch geprüft, sondern gleich ins Herkunftsland weiter angeschoben.
Unfair, ineffizient und teuer sei die EU-Verordnung zur Asylzuständigkeitsregelung, so das Urteil des Europäischen Flüchtlingsrates ECRE.
Wir sprachen mit Karl Kopp, dem Europareferenten von Pro Asyl, was in der Studie ganau untersucht wurde und wie die Ergebnisse der Studie zu bewerten sind.


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