Quellenangabe:
Freispruch in Sachen Online-Demo gegen Lufthansa AG (vom 03.06.2006),
URL: http://no-racism.net/article/1704/,
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[03. Jun 2006]
Gegen das Geschäft der Lufthansa mit Abschiebungen gab es im Jahr 2001 eine Online- Demonstration. In der Folge kam es zu einem Prozess gegen einen Aktivisten von Libertad!, der nun mit einem Freispruch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt endete.
Am 1. Juli 2005 wurde ein Libertad!-Aktivist wegen Nötigung vom Amtsgericht Frankfurt verurteilt. Hintergrund war die erste Online-Demo in Deutschland, die am 20. Juni 2001 gegen die Deutsche Lufthansa AG stattfand. Rund 13.000 Menschen demonstrierten damals auf dem Internetportal der Lufthansa, um gegen das Deportation Business und die menschenverachtende Abschiebepraxis zu protestieren.
Dieses Urteil wurde jetzt mit Beschluss (1 Ss 319/05) vom 22. Mai 2006 durch den 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt wegen Verletzung bestehender Gesetze kassiert und der Angeklagte freigesprochen. Das Fazit ist deutlich: Online-Demos sind keine Gewalt, keine Nötigung, keine "Drohung mit einem empfindlichen Übel", keine "Datenveränderung"; auch eine Verurteilung als Ordnungswidrigkeit käme nicht in Betracht.
Damit wird nach fünf Jahren die Position von Libertad! bestätigt: Auch das Internet ist ein Ort für Proteste und Demonstrationen.
Im Folgenden dokumentieren wir eine Presseerklärung von :: Libertad! vom 01. Juni 2006:
Am 1. Juli 2005 wurde ein Aktivist der bundesweiten Initiative Libertad! wegen Nötigung vom Amtsgericht Frankfurt unter Vorsitz der Richterin Bettina Wild verurteilt. Hintergrund war der erste Prozess überhaupt in Deutschland wegen einer Online-Demo, die am 20. Juni 2001 gegen die Deutsche Lufthansa AG stattfand. Rund 13.000 Menschen demonstrierten damals zu einem öffentlich angekündigten Zeitpunkt auf dem Internetportal der Lufthansa, um gegen das Deportation Business und die menschenverachtende Abschiebepraxis zu protestieren.
Dieses Urteil wurde jetzt mit Beschluss (1 Ss 319/05) vom 22. Mai 2006 durch den 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt wegen Verletzung bestehender Gesetze kassiert und der Angeklagte freigesprochen. Das Fazit ist deutlich: Online-Demos sind keine Gewalt, keine Nötigung, keine "Drohung mit einem empfindlichen Übel", keine "Datenveränderung"; auch eine Verurteilung als Ordnungswidrigkeit käme nicht in Betracht. Eine Ohrfeige für das Amtsgericht. Ausführlich geht das OLG auf den ausufernden Gewaltbegriff im Urteil der Amtsrichterin ein und nimmt es regelrecht auseinander. Das OLG stellt fest, dass die Online-Demo auf die Meinungsbeeinflussung zielte.
Am 1. Juli 2005 wurde ein Libertad!-Aktivist wegen Nötigung vom Amtsgericht Frankfurt verurteilt. Hintergrund war die erste Online-Demo in Deutschland, die am 20. Juni 2001 gegen die Deutsche Lufthansa AG stattfand. Rund 13.000 Menschen demonstrierten damals auf dem Internetportal der Lufthansa, um gegen das Deportation Business und die menschenverachtende Abschiebepraxis zu protestieren.
Dieses Urteil wurde jetzt mit Beschluss (1 Ss 319/05) vom 22. Mai 2006 durch den 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt wegen Verletzung bestehender Gesetze kassiert und der Angeklagte freigesprochen. Das Fazit ist deutlich: Online-Demos sind keine Gewalt, keine Nötigung, keine "Drohung mit einem empfindlichen Übel", keine "Datenveränderung"; auch eine Verurteilung als Ordnungswidrigkeit käme nicht in Betracht.
Damit wird nach fünf Jahren die Position von Libertad! bestätigt: Auch das Internet ist ein Ort für Proteste und Demonstrationen.
Damit wird nach fünf Jahren die Position von Libertad! bestätigt: Auch das Internet ist ein Ort für Proteste und Demonstrationen. Das hätten Polizei und Justiz tatsächlich einfacher haben können. Stattdessen erklärten schon vor der Online-Demo Bundesjustizministerium und Verfassungsschutz die Aktion für rechtswidrig, sprachen sogar von Computersabotage. Danach ermittelte vier Jahre lang der Staatsschutz, es gab unangenehme Hausdurchsuchungen inklusive der Beschlagnahmung unserer Rechner und der damit einhergehenden Behinderung unserer Arbeit. Zu guter Letzt wurde einer unserer Aktivisten mit einer haarsträubenden Urteilsbegründung verurteilt. Verkürzt gesagt: Der Mausklick war Gewalt.
Angesichts dieser juristischen Gewaltspirale wird der Vergleich mit "dem Auslösen des Abzugs an einer Waffe" zurückgewiesen und festgestellt, dass "die bloße Muskelinervation" des Mausklicks und der "auf die Taste gesenkte Finger" keine Gewalt und keine Drohung ist.
Libertad! hatte zum Prozess die Kampagne "free online protest" gestartet, um die Meinungs- und Versammlungsfreiheit im Internet zu verteidigen. Aus diesen grundsätzlichen Erwägungen hatte auch der Angeklagte die Sprungrevision eingelegt. Das Internet ist trotz seiner Virtualität ein realer öffentlicher Raum. Wo schmutzige Geschäfte gemacht werden, dort kann und muss man auch dagegen protestieren. Seit den Hausdurchsuchungen im Oktober 2001 nutzte Libertad! das Strafverfahren um in der Öffentlichkeit, aber auch vor Gericht das Internet als Raum für politischen Protest zu verteidigen, was uns auch Dank des Interesses und der Unterstützung vieler gelungen ist.
Doch so wichtig die Verteidigung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit im Internet ist, sollten wir darüber nicht vergessen, dass die Online-Demo gegen die Lufthansa ein konkretes Ziel verfolgte. Und da ist die Bilanz trotz ständiger Proteste und Widerstände immer noch sehr ernüchternd. Mehr als 20.000 Menschen werden jährlich gewaltsam aus Deutschland abgeschoben, während gleichzeitig die Festung Europa mit Lagern, Stacheldraht, Polizei- und Militäreinsätzen ausgebaut wird. Eine Politik, die Jahr für Jahr Hunderte von Toten fordert. Eine menschenverachtende Politik, die nur durch die Anstrengung vieler Gruppen, Initiativen und Organisationen europaweit zurückgedrängt und gestoppt werden kann.
Libertad! ist eine bundesweite Initiative, die es ernst meint mit Solidarität und Menschenrechte und sich im Zusammenhang der weltweiten Kämpfe um Lebensbedingungen und Emanzipation begreift. Aktuell beteiligen wir uns an der Mobilisierung gegen den G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm. Letzte Woche haben wir ein Diskussionspapier veröffentlicht, das den "Krieg gegen Terror" und die damit zusammenhängende neue Qualität von Folter, Lager und Rechtlosigkeit thematisiert; auf der Suche nach einer Praxis, die eingreift und mobilisiert. Dafür war für uns die Online-Demo immer ein Beispiel.