Quellenangabe:
Für die sofortige Freilassung aus der Schubhaft! (vom 06.06.2006),
URL: http://no-racism.net/article/1707/,
besucht am 22.12.2024
[06. Jun 2006]
Ehefrau eines österreichischen Staatsbürgers saß von 2. Juni bis 12. Juni 2006 in Graz in Schubhaft. Initiative: Ehe ohne Grenzen forderte sofortige Freilassung. Kundgebungen vor dem Innenministerium in Wien weiterhin jeden Mittwoch.
Im folgenden dokumentieren wir eine Aussendung der Initiative: Ehe ohne Grenzen vom 6. Juni 2006, den Aufruf zur Kundgebung am 7. Juni in Wien und berichten über einen positiven Vorfall, indem ein Visum erteilt wurde.
WIR FORDERN DIE SOFORTIGE FREILASSUNG VON JOY!!!!
Joy, die Ehefrau eines österreichischen Staatsbürgers, sitzt seit Freitag 2. Juni 2006 in Graz in Schubhaft.
Als sie vergangenen Freitag gemeinsam mit ihrer Schwiegermutter zum zuständigen Magistrat in Graz pilgerte, um sich nach der bereits im September 2005 eingebrachten Niederlassungsbewilligung zu erkundigen klickten für sie die Handschellen.
Die MagistratsmitarbeiterInnen, in der Erteilung der Niederlassungsbewilligungen offensichtlich durchaus langsam und träge (immerhin warten Joy und ihr Mann darauf schon seit 10 Monaten), haben gezeigt das sie durchaus flinke Finger besitzen wenn es darum geht, die Nummer der Fremdenpolizei zu wählen. Joy wurde nach dem Anruf einer Magistratsbeamtin bei der Polizei von Fleck weg, noch im Magistrat, verhaftet und sitzt seitdem in Schubhaft.
Heute Vormittag erreichte die Initiative Ehe ohne Grenzen der verzweifelte Anruf von Joy aus der Schubhaft. Die Frau versteht die Welt nicht mehr. Immer wieder schluchzte sie ins Telefon: "I don't know why, i'm not a criminal, I did nothig wrong. Please help!"
Joy ist seit September 2005 mit einem österreichischen Staatsbürger verheiratet und hat auch im September 2005 den Antrag auf Niederlassungsbewilligung gestellt. Ihr Mann weilt derzeit noch beruflich im Ausland, ein Anwalt wurde eingeschaltet.
erfreuliches update:
Joy wurde am 12. Juni 2006 aus der Schubhaft entlassen. Ihre Zukunft in Österreich ist aber nach wie vor ungewiss, da dass Magistrat in Graz die seit zehn Monaten ausstehenden Niederlassungsbewilligung noch immer nicht erteilt hat, was u.a. bedeutet, dass sie keine Erwerbsarbeit ausführen darf - und theoretisch jederzeit wieder in Schubhaft genommen werden kann. Durch die Schubhaft sind darüber hinaus enorme Kosten entstanden...
OHNE GELD KA MUSI
EINLADUNG ZUR WÖCHENTLICHEN KUNDGEBUNG DER INITIATIVE: EHE OHNE GRENZEN
Mittwoch 7.6.2006 17:00 Herrengasse 7 A-1010 Wien
OHNE 1056,99 EURO/MONAT KEIN RECHT AUF EHE UND FAMILIENLEBEN IN ÖSTERREICH
Warum es ab 1.1.2006 eine Einkommensmindestgrenze für binationale Paare gibt?
Warum der drittstaatsangehörige Eheteil vor dem Erhalt der Niederlassungsbewilligung nicht arbeiten darf?
Das wissen wir auch nicht. Was wir aber sehr wohl wissen ist, dass es Paare gibt die auch mit weniger Geld im Monat auskommen, und noch nicht verhungert sind.
Es gibt viele Menschen in Österreich die mit weniger Geld auskommen, für binationale Paare gibt es jedoch seit 1.1.2006 eine gesetzliche Mindestgrenze.
Wir laden zum Geldregen in der Herrengasse, und präsentieren den neuen 1056,99 Schein. Machen sie mit zahlreichen Berufsgruppen vertraut die auch bei 40 Stündiger Beschäftigung keine 1056,99 Euro netto verdienen und fragen uns ob StudentInnen jetzt ihr Studium aufgeben müssen.
Von einem anderen Fall ist positives zu berichte. Das betreffende Paar hatte im August 2005 geheiratet und im September 2005 einen Niederlassungsantrag gestellt. Dazu war es auch notwendig, den gestellten Asylantrag zurückziehen.
Am 09. Mai hatte dann der Ehepartner ohne österreichischer StaatsbürgerInnenschaft eine Vorladung bei der MA 20. Um diese zu erhalten musste das Paar jedoch ca. seches Wochen lang telefonisch den Bearbeitungsstatus seines Antrages urgieren.
Der Mann musste so ziemlich alle Dokumente, die er zum Antrag auf Niederlassung schon mal der bis Ende 205 zuständigen Fremdenpolizei vorgelegt hatte, noch einmal vorlegen.
Die Auskunft am 09. Mai war, dass die Bearbeitung ca. 2-3 Wochen dauern wird. Dann, so die zuständige Bearbeiterin, würde fest stehen, ob die zuständige MA 20 "das Visum erteilen kann". Die positive Antwort kam nach drei Wochen, das Visum wurde mittlerweile ausgestellt.
Quellen: Aussendungen der :: Initiative: Ehe ohne Grenzen