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Quellenangabe:
Zweifacher Familienvater in Schubhaft! (vom 25.06.2006),
URL: http://no-racism.net/article/1726/, besucht am 22.12.2024

[25. Jun 2006]

Zweifacher Familienvater in Schubhaft!

Ehemann einer als Flüchtling anerkannten Russin beim Antrag auf Asylerstreckung in Schubhaft genommen.

Elena und ihrem Sohn Obinna wurde in Österreich Asyl gewährt, weil der Vater Obinnas aus Nigeria kommt und Familienangehörige von Afrikanern in Russland systematisch verfolgt werden. Der Vater Afamefuna hat vor kurzem einen Antrag auf Asylerstreckung gestellt, um bei seiner Familie bleiben zu können. Die Fremdenpolizei nahm ihn aber sofort in Schubhaft - weil das Bundesasylamt seinen Antrag als "entschiedene Sache" zurückweisen will. Afamefuna hat allerdings noch nie einen Asylerstreckungsantrag gestellt. Österreich verweigert Menschen erneut auf skandalöse Art und Weise ihr Menschenrecht auf Familienleben.

Elena kommt aus Russland, Afamefuna aus Nigeria. Elena und Afamefuna sind verheiratet. Im Rahmen einer Reise nach Österreich lernte Elena den Asylwerber Afamefuna kennen. Die beiden verliebten sich und als Elena Anfang 2003 nach Russland zurückreiste, war sie bereits schwanger.

Dies war der Grund, warum Elena im Herbst 2003 nach Österreich flüchtete. Auch der Staat Österreich erkannte an, dass es für eine russische Frau nicht möglich sei, in Russland das Kind eines Afrikaners gefahrlos großzuziehen und gewährte ihr Asyl. Die traumatisierenden Erlebnisse und die rassistischen Attacken in Russland versetzen Elena bis zum heutigen Tage in ein psychisch äußerst labile Situation. Sie brachte nach einer Risikoschwangerschaft schließlich Obinna zur Welt.

Die psychisch massiv belastenden Familienverhältnisse, wie die Schubhaft seines Vaters, blieben auch bei Obinna nicht ohne Folgen. So wurden beim zweieinhalbjährigen Jungen "expressive Sprachstörungen mit sprachlichem Entwicklungsrückstand" und eine "emotionale Störung mit Trennungsangst, die ein entwicklungsübliches Maß übersteigt", diagnostiziert.

Nach der Asylgewährung für Mutter und Kind, der Heirat mit dem Vater Afamefuna und der ersten gemeinsamen Wohnung schien sich die Situation zu verbessern. Obinna entwickelte ein extrem nahes Bindungsverhältnis zu seinem Vater und Elena erwartet das zweite Kind von ihrem Ehemann.

Das Fremdenrecht steigt diesem scheinbaren Familienglück allerdings auf die Füße. Da Afamefuma mittlerweile illegalisiert hier lebt und überdies ein Aufenthaltsverbot bekommen hat, droht der Familie angesichts seiner Abschiebung die Zerreißprobe.

Afamefuma stellte in der Erstaufnahmestelle in Traiskirchen einen Asylerstreckungsantrag, der es ihm ermöglichen sollte, mit seiner Familie zusammen zu leben. Dies ist nach dem Asylgesetz sein gutes Recht - Österreichs Asylbehörden scheren sich allerdings nicht darum. Afamefuma wurde die Zurückweisung seines Antrages wegen "entschiedener Sache" angedroht, er selbst am 23. 6. 2006 in die Schubhaft nach Salzburg überstellt. Zurück im Lager blieb der kleine Obinna mit einer Vertrauensperson und der Rechtsvertreterin seines Vaters, nicht verstehend, warum er nun ohne seinen Vater heimfahren solle.

Dieser Umstand stellt in vielfacher Hinsicht einen Skandal dar. Die Ansicht, dass Afamefumas Antrag schon entschieden sei, ist schlichtweg rechtswidrig, da er noch nie einen Antrag auf Erstreckung des Asyls gestellt hat. Die Rechtsvertreterin der Deserteurs- und Flüchtlingsberatung wurde von den Einvernehmenden ignoriert, ihre Einwände auch nicht ins Protokoll aufgenommen.

Österreichs Behörden reißen damit nicht nur eine Familie auseinander, sie riskieren weiters gravierende gesundheitliche Auswirkungen sowohl auf Elena als auch Obinna und gefährden damit maßgeblich Elenas Schwangerschaft - sie erwartet ihren zweiten Sohn Anfang August. Der Umstand, dass Afamefuma nun in Salzburg (!) in Haft sitzt, verunmöglich einen Besuch seiner Famile.

Die Asylbehörden brechen hiermit sowohl das Asylgesetz, das Verwaltungsverfahrensgesetz als auch die Europäische Menschenrechtskonvention. Dieser Vorfall stellt einen traurigen Höhepunkt furchtbarer Ereignisse dar.

Die Deserteurs- und Flüchtlingsberatung fordert:


Unterstützen Sie Obinna, Elena und Afamefuna NDUKWE durch E-Mails oder Anrufe bei den Verantwortlichen:

Zuständiger Fremdenpolizist bei der BH Baden, Außenstelle Traiskirchen:

Nikolaus Schantl
nikolaus.schantl (at) noel.gv.at
02252-9025-22701

Zuständige Referentin in der Erstaufnahmestelle Traiskirchen:

Mag.a Barbara Karnberger
barbara.karnberger (at) bmi.gv.at
02252/5053-532

Innenministerium:
ministerbuero (at) bmi.gv.at