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Quellenangabe:
Hinter Gittern: Kritik an Zuständen in Schubhaft (vom 14.07.2006),
URL: http://no-racism.net/article/1756/, besucht am 28.03.2024

[14. Jul 2006]

Hinter Gittern: Kritik an Zuständen in Schubhaft

Am 11. Juli 2006 fand in Wien eine Aktion der Initiative "Keine Gitter für Flüchtlinge" statt. Damit wurde u.a. auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) aufmerksam gemacht, dass im Falle der Verhängung von Schubhaft eine Einzelfallprüfung vorschreibt.

Mit der Aktion machten MenschenrechtsbeobachterInnen laut eigenen Angaben "auf die Situation von Folterüberlebenden, Minderjährigen, EhepartnernInnen in österreichischer Polizeihaft aufmerksam."

Sie stellten vor dem Polizeianhaltezentrum (PAZ) Hernals einen "Käfig" auf, aus dem sie den Anwesenden VertreterInnen von Medien "Über-Lebensgeschichten" von Menschen vorlasen, deren Schicksal es "offiziell" nicht gibt. Anhand dieser Darstellungen wird u.a. sichtbar, mit welcher Willkür Schubhaft verhängt wird.

An der Lesung beteiligten sich Ute Bock (:: Flüchtlingshelferin), Andrea Eraslan-Weninger (:: Integrationshaus), Angela Magenheimer (:: Ehe ohne Grenzen), Corinna Milborn (:: Buchautorin), Tanja Kraushofer (:: Cartias Wien), Martin Schenk (:: Diakonie :: Hemayat), Philipp Sonderegger (:: SOS Mitmensch) und Herbert Langthaler (:: asylkoordination).


Einzelfallprüfung


Zur Aktion war relativ kurzfristig aufgerufen worden, nachdem der VfGH ein Urteil veröffentlichte. Der Erkenntnis zufolge muss die Zulässigkeit der Schubhaft im Einzelfall und nicht aufgrund allgemeiner Sachverhalte geprüft werden. Damit diese rechtsstaatliche Sicherung kein totes Recht darstelle, sei eine Verfahrenshilfe analog zu anderen Rechtsbereichen nötig.

Das Urteil nimmt zu den neuen, strengen Schubhaftregeln Bezug. Ein Asylwerber aus Georgien, der mittlerweile wieder auf freiem Fuß ist, war mindestens einen Monat unrechtmäßig eingesperrt. Erst nach wochenlangem Hungerstreik wurde der Mann Ende März 2006 aus dem PAZ entlassen.

Die die HöchstrichterInnen des VfGH stellten in der Begründung zu seinem Fall laut Standard vom 7. Juli 2006 fest: Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) Niederösterreich, der am 22. Februar 2006 die Schubhaftbeschwerde des Mannes abgelehnt hatte, weil die Slowakei für dessen Asylverfahren zuständig sei und er gesichert dorthin zurückgeschickt werden müsse, sei 'willkürlich' vorgegangen. Statt 'nachvollziehbar' zu begründen. Warum der Freiheitsentzug weiterhin nötig sei, habe sich der UVS auf die Entscheidungsgründe untergeordneter Behörden berufen. Eine 'Automatik', die es laut VfGH-Sprecher Christian Neuwirth bei der Schubhaftverhängung nicht geben dürfe. Vielmehr verpflichte der Höchstrichterspruch von nun an jede involvierte Behörde - von der Fremdenpolizei über die Bezirkshauptmannschaft bis hin zu den UVS - zu prüfen, ob die Festnahme aus ausländerrechtlichen Gründen 'notwendig und verhältnismäßig' sei oder nicht.

Weiters hält der Standard fest, dass die Richter keine Einwände gegen die neuen Regeln für Schubhaftverhängung als solche hätten. Laut Paragraf 76 Fremdenpolizeigesetz darf Schubhaft verhängt werden, wenn bloß "anzunehmen" ist, dass ein anderer EU-Staat ("Dublin-Staat") für das Asylverfahren zuständig ist. Dies sei "durchaus verfassungskonform; immerhin - so Neuwirth - ermögliche das Gesetz ja die Prüfung dieser Annahme."

Für Rechtsanwalt Lennart Binder hat der VfGH "ein Gesetz, das mittels umfassender Schubhaftdrohung Flüchtlinge abhält, Asylanträge zu stellen", als rechtmäßig anerkannt. Da alle Flüchtlinge über einen anderen EU-Staat nach Österreich einreisen und daher als Dublin-Fälle gelten, ist es für Binder "nur eine Frage der Zeit, bis die überwiegende Mehrheit aller Asylwerber in Österreich in Schubhaft sitzt." (Zitiert laut Standard)

Dazu ist anzumerken, dass auch viele Menschen in Schubhaft genommen werden, die nie einen Asylantrag gestellt haben. Schubhaft dient offiziell zur Anhaltung für die Durchführung einer Ausweisung aus dem Bundesgebiet. Dass die Anzahl der Schubhaftverhängungen steigt hängt nicht nur damit zusammen, dass mehr AsylwerberInnen :: "willkürlich" in Schubhaft genommen werden, sonder auch damit, dass grundsätzlich mehr Leute des Landes verwiesen werden, selbst dann, wenn sie schon seit Jahren in Österreich leben. Denn die Fremdenrechtspaket 2005 führte zu einer vermehrten Illegalisierung von hier wohnenden Menschen.


Unakzeptable Zustände


Im Rahmen der Aktion vor dem Schubhaftgefängnis wurde weiters auf die Zustände in der Schubhaft hingewiesen. So wurde die Beurteilung des Anti-Folterkomitee des Europarates (CPT) vorgelesen. Dieses stattet alle vier Jahre dem PAZ einen Besuch ab und beurteilt die dortigen Zustände. Im letzten Bericht vom Juni 2005 heißt es, dass trotz der Renovierung des PAZ die Verhältnisse, in denen die Flüchtlinge leben müssen, "völlig unakzeptabel" sind - vor allem was die Größe der Räumlichkeiten der Häftlinge und die Hygiene betrifft.

Auch der Menschenrechtsbeirat im Innenministerium kritisiert immer wieder den Vollzug der Schubhaft, so auch im Jahresbericht 2005: "Der Vollzug der Polizeihaft ist in Österreich nach wie vor menschenrechtlich fragwürdig, in Teilen nicht menschenrechtskonform."

In einem Flugblatt wurden die kritisierten Zustände zusamengefasst. Die Liste beinhaltet Kritik an der Dauer, an den unzufriedenstellenden Besuchszeiten, mangelhaften hygienischen Bedingungen, zu engen Zellen, fehlende Möglichkeiten zur körperlichen Betätigung, schlechter Gesundheitsversorgung und psychosozialer Versorgung vor allem bei Folterüberlebenden und Traumatisierten, die Geiselhaft von Männern, deren Frauen und minderjährige Kinder allein in der Grundversorgung zurückbleiben usw. Außerdem wurde kritisiert, dass die Kosten für Schubhaft und Abschiebung den Gefangenen bzw. ihren Angehörigen verrechnet werden.

Ein weiterer Kritikpunkt waren fehlende rechtstaatliche Möglichkeiten für Schubhäftlinge. Viele wissen oft nicht über den Grund ihrer Haft bescheid, die ohne richterliche Anordnung bis zu zehn Monaten verhängt werden kann. In der Schubhaft selbst gibt es keine Rechtsberatung, gegen die Haft gibt es ohne Kontakt nach außen so gut wie keine Möglichkeit, ein Rechtsmittel oder eine Haftbeschwerde einzubringen. Deshalb wurde staatliche Verfahrenshilfe für Flüchtlinge gefordert. Der Staat müsse die nötige Hilfe leisten, damit die Häftlinge von ihren Rechten Gebrauch machen können, zum Beispiel indem kostenloser rechtlicher Beistand zur Verfügung gestellt wird. (siehe :: Aussendung von SOS-Mitmensch)

Doch daran haben die Behörden kein Interesse. In den Verträgen mit einigen "NGO's", die in den Gefangenenhäusern für die soziale Betreuung zuständig sind, ist diese sogar ausdrücklich untersagt. Jene NGO's, die auf diese Bedingung nicht einstiegen, bekamen in der Folge keine Verträge mehr, was eine Beeischränkung im Zugang zu den Gefangenen bedeutete und die Beratung massiv beeinträchtigte. Mittlerweile hat der ministeriumsnahe Verein "Menschenrechte Österreich" einen großen Teil dieser Verträge bekommen. Siehe dazu :: Schubhaftbetreuung in Tirol vom ministeriumstreuen Verein Menschenrechte Österreich übernommen (21. Dez 2005) und :: Im Namen der Menschenrechte: Schubhaft und Sozialdienst, in TATblatt Nr. +198 April 2003.

Quellen :: SOS-Mitmensch, :: Integrationshaus, Standard vom 7. Juli 2006, APA Meldung vom 11. Juli 2006.