Quellenangabe:
Anklage gegen vier Polizisten wegen Misshandlung von Bakary J. !!! (vom 21.07.2006),
URL: http://no-racism.net/article/1782/,
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[21. Jul 2006]
Im Fall um den Schubhäftling Bakary J. wurde am 21.7.2006 von der Staatsanwaltschaft Wien Anklage gegen jene vier Polizisten erhoben, die ihn misshandelten.
Bakary J. sollen in der Lagerhalle "schwere körperliche und seelische Schäden" zugefügt worden sein. Er sei von drei der Beamten "wiederholt und intensiv" geschlagen und getreten sowie mit dem Tod bedroht worden, heißt es im Strafantrag. Den Beamten wird "Quälen eines Gefangenen" zur Last gelegt.
Die Anklageschrift fasst noch einmal die massiven Vorwürfe zusammen: Drei Fremdenpolizisten sollen J. in einer Lagerhalle "wiederholt und intensiv" geschlagen und getreten haben. J. sei mit dem Umbringen gedroht worden. Die Polizisten hätten J. "gefesselt in der Lagerhalle umher geschleift" und am Ende mit einem Polizeifahrzeug von hinten angefahren. Er erlitt Brüche im Gesicht sowie Wirbelsäulen-Schäden.
Die Verletzungen von Bakary J. sind laut Gerichtsmedizinerin "dem Grade nach schwer".
Einem vierten Beamten wird Beitragstäterschaft vorgeworfen. Er hat sich laut Anklage nicht an den körperlichen Übergriffen beteiligt, ihm wird aber zur Last gelegt er hätte es unterlassen die "Bestrafungsaktion" durch sein Eingreifen zu beenden und er hätte einen Tagzeugen verscheucht.
Pilot verweigerte Flug
Bakary J., der mit einer Wienerin verheiratet ist, hätte im April abgeschoben werden sollen, nachdem er wegen Drogenbesitz verurteilt wurde. Der belgische Pilot der Maschine, die ihn ausfliegen sollte, verweigerte aber den Flug. Bakary J. hatte ihm zuvor gesagt, er sei nicht freiwillig hier.
Anwälte dementieren
Der Verteidiger der drei als unmittelbare Täter angeklagten Polizisten dementiert die Misshandlungen: die Verletzungen seien zustande gekommen, als Bakary J. zu flüchten versuchte. Er behauptet die Verletzungen seien "Folgen eines Fluchtversuchs".
Es sind nun vier Wochen Zeit, um gegen die Anklage Einspruch zu erheben. Der zuständige Richter will die Verhandlung raschest möglich ansetzen. Bei einer Verurteilung drohen den drei Hauptverdächtigen drei Jahre Haft und der Amtsverlust.
Die vier Beamten sind bis auf weiteres suspendiert.