Quellenangabe:
Operation Spring - Gericht erklärt Erstauswertung des Lauschangriffs für unbrauchbar! (vom 22.08.2006),
URL: http://no-racism.net/article/1790/,
besucht am 22.12.2024
[22. Aug 2006]
Nun gibt es die schriftliche Ausfertigung des Urteils im letzten "Operation Spring" Prozess seitens des Gerichts und sie enthält brisante Details.
Das zuständige Gericht erklärt darin die gesamte Erstauswertung bzw. Übersetzung des großen Lauschangriffs für unbrauchbar!
Zur Erinnerung: Im letzten "Operation Spring" Prozess gegen den Angeklagten Emmanuel C., kam es am 29.12.2005 zum Urteilsspruch und er lautete auf "schuldig". Die verhängte Strafe beträgt 4 Jahre und 9 Monate unbedingter Haft - ziemlich
exakt jenes Ausmaß, das der Angeklagte bereits in der Untersuchungshaft verbracht hatte.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Verteidiger Lennart Binder legte sofort nach Urteilsverkündung Nichtigkeitsbeschwerde ein.
Aus dem Urteil: In der uns vorliegenden schriftlichen Ausfertigung des Urteils lautet es wörtlich:
"Was nun die erste "Auswertung" der Audioaufzeichnungen der Maßnahme nach §149 d StPO betrifft, so muss hier dem Angeklagten und der Verteidigung zugestanden werden, dass es zur neuen Übersetzung Diskrepanzen gibt...
...Diese Unterschiede liegen aber in der ... Vorgangsweise bei der ersten Auswertung begründet. Bei dieser handelt es sich durchgehend um eine Zusammenfassung von Aussagen und Ereignissen, die anfänglich in einem Intervall von bis zu einer Stunde, später "nur" mehr in einem Zeitraum von etwa 10 Minuten vorgekommen sind...
...Verwechslungen und Irrtümer in der Erstauswertung...
...Aus den oben angeführten Umständen - nämlich die, aus der zusammenfassenden Darstellung zwangsläufig resultierenden, Ungenauigkeiten - verbietet sich geradezu eine Verwertung dieser ersten Auswertung bzw. Übersetzung, und zwar in welcher Richtung auch immer."
Gerade diese nicht detaillierte Erstübersetzung war und ist Basis und Eckpfeiler unzähliger Verfahren und Schuldsprüche im Rahmen der "Operation Spring".
Zum Hintergrund: Ein vorerst nicht beeideter Dolmetscher der Polizei hatte die Übersetzungen und Auswertungen der Audioüberwachungsaufnahmen des Großen Lauschangriffs gemacht, auf die sich das Gericht in allen Verfahren - mit Ausnahme des letzten - gestützt hatte. Im letzten noch offenen Verfahren, dem Verfahren gegen Emmanuel C., wurde nun erstmals ein neuer Übersetzer hinzugezogen.
Das Justizministerium machte bislang weitere Schritte davon abhängig, wie dieser letzte Prozess enden wird und welche Kritikpunkte darin auftauchen. Die Kritikpunkte seitens des Gerichts an der Erstauswertung des Großen Lauschangriffs sind nun formuliert und offenkundig. Die logische Schlußfolgerung ist wohl eine Neuaufnahme der gesamten Verfahren. Fragt sich nur, wer sich getraut, die heiße Kartoffel anzugreifen - Justizministerium, Staatsanwaltschaft, Rechtsanwaltskammer?
Das Verfahren gegen Emmanuel C. ist auf jeden Fall noch nicht abgeschlossen, da sein Anwalt Lennart Binder Berufung eingelegt hat.
Zum Film: All jene, die den Film Operation Spring bislang noch nicht gesehen haben, können dies folgendermaßen nachholen:
24.8.2006, 21:00 Uhr - Sommerkino Tribüne Krieau, 1020 Wien
24.8.2006, 20:00 Uhr - Karmelitermarkt, 1020 Wien (Open Air + Eintritt frei, organisiert von Volxkino
Wenn das nicht klappt, dann hilft vielleicht eine DVD von Operation Spring. Die gibt es ab Oktober 2006 und sie ist dann über den docushop zu beziehen.
Aussendung von Sindelgruber Tristan und Schuster Angelika, leicht bearbeitet übernommen, siehe auch www.operation-spring.com