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Quellenangabe:
Plakataktion der IG Bildende Kunst gegen das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (vom 24.08.2006),
URL: http://no-racism.net/article/1791/, besucht am 19.04.2024

[24. Aug 2006]

Plakataktion der IG Bildende Kunst gegen das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

24.8. bis 3.9.2006
Per 1.1.2006 sind Niederlassungsbewilligungen für KünstlerInnen abgeschafft. Früher oder später müssen alle KünstlerInnen ohne EU/EWR-Pass Österreich verlassen. Nur mehr ein vorübergehender Aufenthalt ist möglich.

Seit 1.1.2006 sind die Aufenthaltsmöglichkeiten von Personen ohne
EU/EWR-Pass in Österreich erneut massiv eingeschränkt. Die Niederlassungsbewilligung für KünstlerInnen wurde ersatzlos abgeschafft.

Die IG BILDENDE KUNST thematisiert diese Situation mit einer Plakataktion.
Auf zehn Plakaten an der Fassade der IG BILDENDE KUNST ist einerseits die neue Rechtslage für KünstlerInnen erläutert. Zentral sind Forderungen gegen jegliche Aufenthaltsregulierung formuliert: Das Recht auf unbeschränkten Aufenthalt muss verwirklicht werden - unabhängig von Beruf, Einkommen und StaatsbürgerInnenschaft.
Gleiche Rechte für alle!

Doch KünstlerInnen aus sogenannten Drittstaaten ist seit 1.1.2006 die
Möglichkeit verwehrt, sich in Österreich niederzulassen, also dauerhaft zu bleiben. Nur mehr eine Aufenthaltsbewilligung für den vorübergehenden Aufenthalt ist möglich. Diese gilt jedoch maximal für den Zeitraum eines Jahres, danach muss erneut angesucht werden. Die Tage bis zum Verlust auch dieses Aufenthaltstitels sind jedoch gezählt, denn nach mehrmaligem Ansuchen kann auch der Antrag auf Aufenthaltsbewilligung wegen "Verdachts auf Niederlassung" einfach abgelehnt werden.

Das hat fatale Folgen: Die bisherige Gesetzeslage ermöglichte es (wenn auch mit massiven Einschränkungen und Hürden) allen KünstlerInnen ihren Lebensmittelpunkt in Österreich zu suchen und zu finden. Jetzt sind nur mehr jene willkommen, die den "richtigen" Pass haben.

Die neue Rechtslage hat aber auch Auswirkungen auf KünstlerInnen, die
bereits viele Jahre hier leben und sich in Österreich niedergelassen haben.

Seit dem 1.1.2006 gelten ihre Niederlassungsbewilligungen nur mehr als
Aufenthaltsbewilligungen, die lediglich einen vorübergehenden Aufenthalt erlauben. Gleichsam als hätten diese KünstlerInnen nie in Österreich gelebt.

Das ist ein massiver Eingriff in die aufenthaltsrechtliche Position von KünstlerInnen und ein Angriff auf die Freiheit des künstlerischen Schaffens!


Plakataktion bis 3.9.2006
An der Fassade der IG BILDENDE KUNST
1060 Wien, Gumpendorfer Straße 10-12