Quellenangabe:
Widerstand gegen Abschiebungen: Leoben (vom 12.12.2006),
URL: http://no-racism.net/article/1908/,
besucht am 25.12.2024
[12. Dec 2006]
In einigen Gemeinden regt sich Widerstand gegen die Auswirkungen der österreichischen Fremdenpolitik. Die Bevölkerung protestiert dagegen, dass ganze Familien nach mehreren Jahren Aufenthalt abgeschoben werden sollen.
In den letzten Wochen kamen immer wieder Berichte über Widerstand gegen Abschiebungen in die österreichischen Mainstream-Medien. Das besondere daran ist, dass die Menschen, die gegen ihre Abschiebung kämpfen, große Unterstützung aus den lokalen Gemeinden erhalten. BürgermeisterInnen, SchuldirektorInnen, SozialarbeiterInnen und NachbarInnen machen sich u.a. in den oberösterreichischen Gemeinden Grein, Marchtrenk, Gallneukirchen und Pabneukirchen sowie im steirischen Leoben für den Verbleib von FreundInnen und Bekannten stark. Und in einigen Fällen waren diese Proteste - zumindest vorübergehend - erfolgreich.
Einer dieser Fälle ist der eines Mannes, dem vor sechs Jahren gemeinsam mit seiner Tochter die Flucht aus dem Iran gelang. Die Frau des Mannes und Mutter der kleinen Tochter war nach einem Gespräch mit den Sicherheitskräften im Iran nicht mehr nach Hause gekommen. Bis heute gibt es keine Auskunft über ihren Verbleib.
Bald nach der Ankunft in Österreich landeten Vater und Tochter in der Gemeinde Leoben (Steiermark). Sie stellten einen Asylantrag, der den langen Weg durch die Instanzen ging. Eigentlich hätte in dieser Zeit schon lange ein positiver Asylbescheid gefällt werden können, doch die Behörden schalteten auf Stur.
Die zwei flüchtigen waren kurz nach ihrer Einreise von Beamten aufgegriffen worden. Bei einer Durchsuchung wurden Fahrscheine für den Zug aus Italien gefunden. Und genau diese gelten als Beweis dafür, dass nicht Österreich sondern Italien für ihr Asylverfahren zuständig sei. So zumindest regelt es die "Dublin-II-Verordnung", derzufolge jenes Land für die Abwicklung eines Asylverfahrens zuständig ist, dass zuerst von den Flüchtlingen betreten wird. Da davon ausgegangen wurde, dass Vater und Tochter über Italien nach Österreich eingereist waren, wurde bis heute kein Asylverfahren durchgeführt. Es gab schon mehrmals Bescheide, denen zu folge die beiden hätten abgeschoben werden sollen. Zuletzt Ende November, als der Unabhängigen Bundesasylsenates bereits zum zweiten Mal die Zuständigkeit zur Prüfung des Asylantrages abgelehnte. Erhebungen hätten keine Hinweise darauf ergeben, dass das Asylverfahren in Italien nicht menschenrechtskonform sei. Schon mehrmals konnten derartige Bescheide erfolgreich bekämpft werden. Und auch jetzt wurde gegen den Bescheid, der eine Abschiebung nach Italien zu Folge hätte, Einspruch erhoben. Der Verwaltungsgerichtshof wurde angerufen, den Fall zu prüfen. Bis dieser eine Entscheidung fällt - voraussichtlich in ein paar Monaten - sollen die beiden nicht abgeschoben werden.
Doch die Menschen in Leoben wissen, dass dies nur eine vorübergehende Verschnaufpause darstellt und sie kämpfen für einen dauerhaften Aufenthalt der Familie. Vor allem das Bundes- und Bundesrealgymnasium Leoben 1, dass die mittlerweilige 14jährige derzeit besucht, beteiligt sich aktiv am Kampf gegen die Abschiebung. So war für Dienstag, 12. Dezember 2006 im Anschluss an eine Pressekonferenz ein Lichterketten-Schweigemarsch angekündigt worden.
Auch LandespolitikerInnen von ÖVP, SPÖ und Grünen intervenierten bereits bei den zuständigen Behörden auf Bundesebene in Wien. Einer von ihnen ist der steirische ÖVP-Landesgeschäftsführer Hannes Missethon, der den Verbleib in Österreich forderte. Für ihn handle es sich hier um ein "Musterbeispiel für Integration". Angesichts dieses Beispieles ergibt sich für ihn, dass AsylwerberInnen in Zukunft "in Gemeinden statt in Heimen untergebracht werden" sollen. Denn so seien sie leichter integrierbar. Dass Missethon diese Forderung nicht aus einer antirassistischen Haltung heraus tätigt, zeigt seine Aussage: "Zuwanderer haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten - Sprache lernen, sich der Gesellschaft anpassen. Beide haben ihre Pflichten vorbildhaft erfüllt. Nun ist es unsere Pflicht, sich schützend vor sie zu stellen." Mit seiner Unterstützung ist demnach nur in Einzelfällen und im Falle "guter Integration" zu rechnen. Somit stellt seine Kritik der Vergabe des Bleiberechts angesichts der rassistischen Praxis in Österreich einerseits eine Ausnahme dar, andererseits greift sie aber viel zu kurz, da es ein Bleiberecht unabhängig von Bedingungen braucht. Außerdem sollte bei der Unterbringung in Gemeinden auch auf die Interessen der Betroffenen Rücksicht genommen werden und sie sich letztendlich selbst aussuchen können, wo sie wohnen.
Es gibt aber neben der bereits angesprochenen Unterbringung noch weitere Kritik von PolitikerInnen auf Gemeinde- und Landesebene. Die Grünen kritisierten, dass der Verbleib der Flüchtlinge nur in seltenen Einzelfällen und dann mit "gesetzlichen Verrenkungen" ermöglicht werde. Zuletzt forderte SPÖ-Landesrat Josef Ackerl nach heftigen Protesten gegen Abschiebungen in Oberösterreich eine Lockerung des strengen Asylrechts und forderte vor JournalistInnen: Alle Familien, die vor dem 1. Dezember 2006 einen Asylantrag gestellt haben, sollten ein unbefristetes Bleiberecht erhalten.
Quellen: Kleine Zeitung, ORF Steiermark, Der Standard, Networld