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Quellenangabe:
Pressemitteilung des Ernst Kirchweger Hauses (EKH) (vom 15.12.2006),
URL: http://no-racism.net/article/1912/, besucht am 24.04.2024

[15. Dec 2006]

Pressemitteilung des Ernst Kirchweger Hauses (EKH)

Urteil beweist: EKH-Käufer war Mitglied der neonazistischen "Aktion Neue Rechte" (ANR)! Security - Unternehmer Christian Machowetz mit seiner Kreditschädigungs - Klage gegen das EKH gescheitert! Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Machowetz legte Berufung ein.

Pressemitteilung des Ernst Kirchweger Hauses (EKH)


Christian Machowetz, Eigentümer und Geschäftsführer der Firma "Security Management Christian Machowetz" und Käufer der unter "Ernst-Kirchweger-Haus" (EKH) bekannten Liegenschaft Wielandgasse 2-4 in Wien-Favoriten, fühlte sich im Dezember 2005 bemüßigt, eine Klage wegen Kredit- und Rufschädigung gegen den "Verein für Gegenkultur", Mieter eines großen Teiles des EKH, einzubringen. Machowetz stieß sich daran, dass seine rechtsextreme Vergangenheit als "ehemalig zahlendes Mitglied der neonazistischen Aktion Neue Rechte (ANR)" von uns
öffentlich gemacht worden war. Angesicht des von uns erbrachten Wahrheitsbeweises hat das Gericht seine Klage nunmehr in allen Punkten abgewiesen.

Machowetz hatte das EKH im Oktober 2004 zum Freundschaftspreis von 600.000 Euro von der Kommunistischen Partei Österreichs (KPÖ) erworben. Machowetz - und mit ihm KPÖ-Chef Walter Baier - bestritten vehement den von uns aufgedeckten rechtsextremen Hintergrund des Christian Machowetz. Sowohl KPÖ als auch Machowetz kündigten wiederholt rechtliche Schritte gegen die Feststellung an, dass er sich Ende der 70er Jahre an Aktivitäten der verbotenen neonazistischen "Aktion Neue Rechte" beteiligt hätte.

Ende 2005 ereilte den Verein für Gegenkultur dann eine zivilrechtliche Klage wegen Ruf- und Kreditschädigung. Wir boten den Wahrheitsbeweis dafür an, dass Machowetz entgegen seinen Behauptungen aktiver Unterstützer und Mitglied der neonazistischen ANR war. Dieser Wahrheitsbeweis ist uns laut Urteil des Handelsgerichts Wien vom 7. Dezember 2006 "gelungen". Im Rahmen des Prozesses mussten unter anderem ehemalige führende ANR-Mitglieder das Naheverhältnis des Christian Machowetz zur rechtsextremen Szene bestätigen. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, fürwahr kein Fanclub des EKH, untermauerte in einem Schreiben an das Gericht die von Machowetz bestrittenen Tatsachen.

Das EKH wird sich auch weiterhin nicht scheuen, seiner Verantwortung als antifaschistisches Zentrum gerecht zu werden und rechtsextreme Kontinuitäten und Zusammenhänge aufzuzeigen (auch wenn KPÖ Politiker involviert sind).


Einladung zur Pressekonferenz

Im Rahmen eines Pressegespräches werden VertreterInnen des EKH und der Autor Wolfgang Purtscheller (der im Prozess als Zeuge aufgetreten war) die Öffentlichkeit über Hintergründe und Konsequenzen dieses Prozesses informieren.

Ort: Amerlinghaus, Stiftgasse 8, 1070 Wien.
Zeit: Montag, 18. Dezember 2006, 10 Uhr 30


Mit freundlichen Grüssen
Mediengruppe des EKH

Email: ekhaus (at) med-user.net


update: Machowetz will in die 2te Runde. berufung gegen das urteil am handelsgericht wien


Eine Information der RechtsZeuxGruppe (RZG)

Am 19. januar 2007 erreichte den verein für gegenkultur (VfG) der einspruch gegen das urteil im prozeß am handelsgericht wegen ruf und kreditschädigung. christian machowetz, weiterhin vertreten durch RA Doschek, beeinsprucht das im dezember 2006 gegen ihn ergangene urteil:
Machowetz klagte den VfG auf rücknahme von erneut veröffentlichten tatsachen in der vereinszeitschrift rapidite, einem plakat das so, wie die angeklagte seite im internet nicht dem VfG zuzuordnen ist.
In der berufung zweifelt er vorgebrachte Beweise (z.B. unterschriften auf unterstützungslisten der Aktion Neue Rechte (ANR)) an. an der glaubwürdigkeit von zeugen und echtheit von dokumenten wird gezweifelt. es wird versucht, den genauen unterschied zwischen rechtsextrem und neonazistisch zu definieren.
in dieser berufung fallen aber schon die punkte betreffend der beklagten homepage und das plakat weg. ebenso wird die als beweis vorgelegte darstellung der bundespolizei für staatsschutz und terrorismusbekämpfung über christian machoetz´vergangenheit und tätigkeit bei der ANR mit keinem wort erwähnt.
Das handelsgericht sieht in 2ter instanz keine neue beweismittelprüfung vor und wird ohne parteiengehör zu einem neuen urteil kommen. Wenn der berufung stattgegeben wird, muß nochmals in erster instanz neu verhandelt werden. wenn nicht, ist der nächste schritt der Oberste Gerichtshof (OGH); das urteil erwarten wir noch im jahr 2007.