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Quellenangabe:
Der Koalitionsvertrag: Migrationsabwehr, Militarisierung, Diskriminierung (vom 15.01.2007),
URL: http://no-racism.net/article/1952/, besucht am 20.04.2024

[15. Jan 2007]

Der Koalitionsvertrag: Migrationsabwehr, Militarisierung, Diskriminierung

Der Koalitionsvertrag zwischen SPÖ und ÖVP beinhaltet eine große Zahl reaktionärer Pläne, von denen die neue Regelung der Studiengebühren nur einer unter vielen ist.

Die Maßnahmen reichen von der verstärkten Bekämpfung von Flüchtlingen auf allen Ebenen bis zur Forcierung einer weiteren Militarisierung Österreichs im Rahmen der Europäischen Union. Im Schulbereich wird die von FPÖVP eingeleitete autoritäre Wende fortgesetzt, die Arbeitszeiten werden verlängert und der Kündigungschutz für Lehrlinge soll fallen.

Und gewählt wird in Zukunft auch nicht mehr so oft wie jetzt, denn die "Gesetzgebungsperiode wird ab der nächsten Gesetzgebungsperiode auf fünf Jahre verlängert" (S. 27). Und wenn's dann mit dem gewünschten Ergebnis immer noch nicht klappt, setzt man auf ein Erfolgsmodell aus dem Ausland: die "Prüfung der elektronischen Stimmabgabe (e-voting)" (S. 28). Denn was George W. Bush und Silvio Berlusconi bei Wahlmanipulationen hilft, kann vielleicht auch irgendwann Alfred Gusenbauer und Wilhelm Molterer die Macht - trotz unpopulärer Maßnahmen - erhalten.

Asyl- und Fremdenrecht


Im Bereich :: Asyl- und Fremdenrecht scheint die SPÖ nahtlos an die Zeit von Karl Schlögl und Franz Löschnak anschließen zu wollen und auch die ÖVP macht dort weiter, wo sie mit FPÖ und BZÖ aufgehört hat. Dass kein Wille besteht am restriktiven österreichischen Asyl- und Fremdenrecht etwas zu ändern wird spätestens an dieser Stelle im SPÖVP-Koalitionsvertrag klar: "Zuwanderung ist eine globale Herausforderung. Österreich hat mit dem Fremdenrechtspaket 2005 rechtzeitig darauf reagiert und der gemeinsam umgesetzte Grundsatz des Vorranges der Integration vor Neuzuzug haben sich bereits im laufenden Jahr bewährt." Weiter heißt es, "ungeregelte Zuwanderung ist zu stoppen. Die so geschaffenen, abgestimmten Regelungen des Fremdenrechtspaketes sind beizubehalten, (...) zu verbessern und weiter zu entwickeln." (S. 138)

Zusätzlich ist "die Schaffung eines Asylgerichts mit zweigliedrigem Instanzenzug" geplant, freilich ebenfalls zum Nachteil der AsylwerberInnen. Denn zur "weiteren Verfahrensbeschleunigung ist bei negativem Verfahrensausgang gleichzeitig die Ausweisung durch das Asylgericht direkt zu verfügen" (S. 141). Die oft beschworene "Verfahrensbeschleunigung" kommt hier - wer hätte es anders erwartet - also eher "Abschiebungsbeschleunigung" gleich.

Als "Zentrale Aufgabe" bezeichnet die Regierung ihr "schärfstes Vorgehen gegen illegale Migration" (S. 138) Dazu bedarf es jedoch "einer strategischen Gesamtsteuerung im Asyl- und Fremdenwesen und einer Optimierung der :: Abschiebungspraxis." (ebd.)

Die Frage, wer dann überhaupt noch kommen darf ist recht schnell beantwortet: "Selektive Immigration durch Schlüsselkräfte mit Bedarfsprüfung" (S. 51) ist natürlich immer drinnen und auch am anderen Ende der Karriereleiter bleiben die Chancen in Österreich ausgebeutet zu werden intakt: "Im Bereich der Landwirtschaft soll nach dreijähriger Tätigkeit einer Person als Saisonier die Tätigkeitsdauer ab dem vierten Jahr auf neun Monate verlängert werden." (S. 51) "Sozialtourismus" (S. 111) - wie es die AutorInnen des Koalitionsvertrag nennen, wenn Menschen die in Österreich leben und Arbeiten ihre sozialen Rechte einfordern - soll hingegen durch "entsprechende Anknüpfung an das Recht auf dauernden Aufenthalt vermieden" werden (ebd.).

Auch beim Stichwort ":: Integrationsvertrag" werden keine Fehler eingestanden. Stattdessen werden weitere Verschärfungen auch in diesem Bereich angekündigt: "Die Integrationsvereinbarung wird beibehalten und führt bei Nichterfüllung zu Konsequenzen." (S. 138)

Schengen, Datenverknüpfung und Biometrie


Die bevorstehenden :: Schengen-Erweiterung nach Osteuropa will die neue Regierung zur "Überführung der derzeit im Grenzdienst eingesetzten Beamten in ein neues System" (S. 134) nutzen. Selbiges soll "die Schleierfahndung und den Aufbau von Schwerpunktdienststellen im grenznahen Bereich und an Hauptverkehrsrouten" (ebd.) weiter verstärken.

Die Verknüpfung europäischer Datenbestände wird von der der rotschwarzen Bundesregierung weiter forciert und gegen MigrantInnen eingesetzt: "Die Nutzung von Informationen und Daten von Europol und Interpol zur Bekämpfung der Illegalen Migration wird genauso angestrebt wie der verstärkte Einsatz der :: Biometrie in diesem Bereich." (S. 139) Auch die Überprüfung von "Visa-Stellen bzw. Biometrie-Zentren" zur "Optimierung des Mitteleinsatzes" (S. 14/15) wird für diese Legislaturperiode angepeilt.

"Als adäquate Mittel werden die Möglichkeiten des Austausches von sicherheits-, asyl- und migrationsrelevaten Daten ausgebaut (...) Als einheitliche Grundparameter sollen hiezu eine einheitliche
Asylstatistik und eine Antiterrordatei auf europäischer Ebene eingeführt werden."
(S. 137)

Schubhaftzentren und Charterabschiebungen


"Modelle für Schubhaftzentren sind zu entwickeln", heißt es auf Seite 142 des Koaltionsvertrags. Eine "Verstärkung der Europäisierung von :: Charterabschiebungen" (S. 142) wird zum Ziel in dieser Legislaturperiode erklärt.

Eine "faire Verteilung der Verantwortung bei Aufnahme und Betreuung von Asylwerbern" (S. 6) verbindet die SPÖVP-Regierung mit den Begriffen "Rückübernahmeabkommen, Datenaustausch" (ebd), die sie in Klammer dem Satz "Mehr europäische Zusammenarbeit im Bereich der Migration" beistellt. Dazu kommt noch eine "verbesserte grenzüberschreitende Polizei-Zusammenarbeit" (ebd.), die wohl ebenfalls eher wenig zu tatsächlicher Fairness beitragen dürfte.

Videoüberwachung und "Gefährderdateien"


"Ein höchst mögliches Maß an innerer und äußerer Sicherheit" (S. 3) wird bereits am Anfang des Koalitionsvertrags versprochen (oder besser gesagt angedroht). Auf den folgenden 164 Seiten nimmt diese vage Formulierung spät aber doch konkretere Gestalt an.

"In gewissen Bereichen, wie Überwachung von Plätzen und Kriminalitäts-Hot-Spots" (S. 135) habe sich die bereits im Sicherheitspolizeigesetz geregelte Videoüberwachung "als sinnvoll erwiesen" (ebd.). "Neben diesen sinnvollen gesetzlichen Regelungen werden taugliche Rechtsgrundlagen für Videoüberwachung durch Private im öffentlichen Raum geschaffen (...) Dies auch im Hinblick auf bereits bestehende Kooperationen, z.B. mit öffentlichen Transportunternehmen wie den ÖBB oder den Wiener Linien." (S. 136)

"Im Hinblick auf die Fußball-Europameisterschaft 2008" (S. 136) soll zudem eine bereits bestehende, als "Gefährderdatei" (ebd.) bezeichnete, Datenbank weiter ausgebaut werden. Nach welchen Kriterien Personen in diese Datei aufgenommen werden und - noch wichtiger - wie mensch da wieder herauskommt, ist der Regierung jedoch kein Wort in ihrem Koalitionsvertrag wert.

Arbeitszeitverlängerung und Zwangsmaßnahmen


Nichts weniger als eine österreichische Version von Hartz 4 kündigt sich hinter der versprochenen "Verstärkung der aktiven Arbeitsmarktpolitik" (S. 38) an. Über "Langzeitarbeitslose" heißt es kurz und bündig: "Beschäftigung bei privaten und gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassern forcieren" (S. 50). Auch die geplante "Gemeinsame Anlaufstelle für alle Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Arbeitsmarktes" (S. 32) erinnert an die Hartz-Maßnahmen in Deutschland.

Voraussetzung ist, "dass jene Behörden, die den One Stop Shop führen, über einen umfassenden Datenzugriff, insbesondere auf Daten der Finanzverwaltung bzw. der Sozialversicherungsträger (Krankenfürsorgeanstalten), verfügen." (S. 33) Was nicht im Koalitionsvertrag steht: Damit wird den Behörden natürlich auch ein weiteres Werkzeug der Repression gegen Arbeitslose in die Hand gegeben. Geplant sind zudem "Strengere Sanktionen gegen pfuschende Arbeitslose, Notstandshilfebezieher und Sozialhilfeempfänger, z.B. beim ersten Mal 6 Wochen Sperre, beim zweiten Mal 12 Wochen." (S. 52)

Aber die Hände schmutzig machen, sollen sich dann doch lieber Andere. Denn unter "Verbesserung der Arbeitsvermittlung und Betreuung" (S. 50) versteht die Regierung den verstärkten "Einsatz privater Anbieter unter Verwendung erfolgsabhängiger Entgelte" (ebd.). Nichts gutes lässt auch das "Forcieren der Zusammenarbeit mit privaten und gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassern speziell für die Personengruppe der älteren ArbeitnehmerInnen" (S. 49) erwarten.

Doch auch jene, die noch in geregelten Arbeitsverhältnissen arbeiten, sind unter dem Regierungskabinett Gusenbauer I nicht viel besser dran. Etwa droht die "Anhebung der täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeitgrenzen (12/60) durch Ausweitung der bestehenden Regelung" (S. 53) und durch eine "Öffnung auch für schriftliche Einzelvereinbarungen in Betrieben" (S. 53), sollen kollektivvertragliche Regelungen rechtlich aufs Abstellgleis verschoben werden. Und auch innerhalb der Kollektivverträge wird sich einiges ändern. Kommen soll etwa die "Generelle Ermächtigung an den Kollektivvertrag, die tägliche Normalarbeitszeit auf bis zu 10 Stunden anzuheben." (S. 53)

Auch der bisher vor allem von Seiten der SPÖ verteidigte Kündigungsschutz für Lehrlinge, soll aufgehoben und durch eine "Wechselseitige Kündigungsmöglichkeit (Kündigungsfrist 1 Monat) am Ende des ersten und zweiten Lehrjahres" (S. 48) ersetzt werden.

Schulen und Disziplin


Auch das Leben als Schülerin oder Schüler wird unter rotschwarz eher schwerer als leichter. Um die eklatanten Mißstände im bildungspolitischen Bereich zu überdecken, wird bereits seit dem Antritt der FPÖVP-Regierung wieder zunehmend auf Autorität gesetzt. Den sogenannten "Verhaltensvereinbarungen", die es Schulen unter Ex-Bildungsministerin Gehrer auf freiwilliger Basis ermöglichten, seit den 70er Jahren verbotene Maßnahmen wie Nachsitzen und Strafarbeiten wieder einzuführen, sollen ausgeweitet werden.

Ziel ist nicht weniger als die "Schaffung von Verhaltensvereinbarungen an jeder Schule" (S. 90). Was mit der "Erarbeitung von Modellen für pädagogische Interventionsmöglichkeiten" (ebd.) zu erwarten ist, will mensch sich als SchülerIn wahrscheinlich lieber gar nicht ausmalen. Das weniger an finanziellen Mitteln scheint jedenfalls mit einem mehr an gegen SchülerInnen gerichteten autoritären Maßnahmen ausgeglichen werden.

Militarisierung und Austro-Imperialismus


Die "Verwirklichung der in Art. 17 des EU-Vertrags aufgezeigten Möglichkeit einer gemeinsamen europäischen Verteidigung" (S. 18) erklärt die neue Regierung - wie auch die alte - zu ihrem Ziel. Konkret bedeutet das: "Österreich wird sich aktiv an der Weiterentwicklung der Union, durch volle Teilnahme an der Integration in politischer, wirtschaftlicher, sozialer sowie außen- und sicherheitspolitischer Hinsicht beteiligen." (S. 3) Das inkludiert natürlich auch "sich aktiv an der weiteren Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik [zu] beteiligen" (S. 10) sowie den "Ausbau der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik Europas und solidarische Beiträge bei gemeinsamen EU-Missionen" (S. 6)

Insbesonder die angestrebte "Erreichung des bestehenden EU-Planungsziels ('Headline Goal 2010') unter besonderer Berücksichtigung der Sicherstellung der raschen Reaktionsfähigkeit der EU" (S. 10), sollte Sorgen bereiten. Mit "Headline Goal 2010" ist nämlich nichts anderes verbunden als die Aufstellung sogenannter :: "Battle Groups", die schnell und flexibel die österreichischen Interessen im Rahmen der EU global und mit militärischen Mitteln durchsetzen sollen.

Die moralische Legitimation weiterer militärischer Auslandseinsätze österreichischer SoldatInnen liefert der Koaltionsvertrag gleich mit. Es sei "wichtig, dass die EU - und in deren Rahmen auch Österreich - aktiv zur Sicherung des Friedens und der internationalen Stabilität beiträgt", denn zur "Stabilisierung internationaler Krisenherde wird auch in Zukunft militärische Präsenz notwendig sein." (S. 17)

Wer sich fragt, woher das notwendige Personal für diese Vorhaben kommen soll, findet die Antwort drei Seiten später. Geplant ist in diesem Zusammenhang die "Modifikation der Freiwilligkeit für den Auslandseinsatz" (S. 20), was nicht weniger als deren Abschaffung bedeutet. Gemäß den Empfehlungen der Bundesheerreformkommission "ist in der Bundesverfassung Vorsorge zu treffen, dass künftig eintretende befristete und unbefristete Berufssoldaten und -soldatinnen zu Auslandseinsätzen verpflichtet sind." (S. 20)

Und wenn man dann schon mal da ist, kann man gleich auch noch was für's eigene Geldbörsl tun: "Die österreichische Außenpolitik wird auch weiterhin in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer konsequent österreichische Unternehmen in deren Bemühungen, sich auf den innereuropäischen und internationalen Märkten erfolgreich zu verankern, unterstützen" (S. 14). Darunter versteht die Regierung dann auch schon mal die "Begleitung von Projekten österreichischer Unternehmen in Dritte-Welt-Staaten" (S. 38), die wohl kaum zum Vorteil letzterer Ausfallen wird.

Was fehlt?


Eine viel interessantere Frage ist jedoch, was es alles nicht in den Koalitionsvertrag geschafft hat. Beispielsweise die Gleichstellung homosexueller PartnerInnenschaften, die sogar BZÖ-Justizminsterin Gastinger laut angedacht hatte. Aber scheinbar lässt sich SPÖVP derzeit sogar von Jörg Haiders Abspaltungs-Partei "links" überholen.

Und wenn wir schon beim Thema sind: Auch die Lösung der Kärntner Ortstafelfrage, sprich der slowenischen Minderheit ihre im Staatsvertrag zugestandenen Rechte nach über 50 Jahren endlich im vollen Umfang zu gewähren, wird weiterhin nur halbherzig verfolgt, obwohl sie im Koaltionsvertrag immerhin erwähnt wird. Und diese Erwähnung sieht dann folgendermaßen aus: "Die Regelung zur Umsetzung der Ortstafelerkenntnisse des VfGH soll in möglichst breitem Konsens mit den Volksgruppen auf Basis der bisherigen Vorschläge verfassungsrechtlich abgesichert werden. Dabei ist für Ortschaften im angestammten Siedlungsgebiet der Volksgruppen eine Öffnungsklausel vorzusehen, wonach auf Grund einer Petition eines bestimmten Prozentsatzes der Bevölkerung weitere zweisprachige Ortstafeln aufgestellt werden können. Diese Regelung wird bis Sommer 2007 umgesetzt" (S. 28).

Ebenfalls zumindest erwähnt wird ein Antidiskriminierungs-Gesetz, dass sich jedoch schon aufgrund der Wortwohl seiner Ankündigung in sein Gegenteil verkehrt. Dort findet sich etwa die Passage in der "insbesondere Garantien gegen die Diskriminierung aus Gründen (...) der Rasse" (S. 23) gefordert wird. Doch wer ernsthaft von "Diskriminierung aus Gründen der Rasse" spricht hat nicht verstanden (oder will nicht verstehen), dass Rassismus bereits bei der Einteilung der Menschenheit in unterschiedliche "Rassen" beginnt und auch nur ansatzweise ernstzunehmender Antirassismus sich daher nicht auf rassistische Konstruktionen stützen kann.

Einem hohen Grad an geistiger Umnachtung scheint auch die durchwegs selektive Anwendung geschlechsneutraler Schreibweise entsprungen zu sein. So gibt es für SPÖVP zwar "ArbeitnehmerInnen" und "AsylwerberInnen", dafür aber nur "Bürger", "Sozialhilfeempfänger", "Notstandshilfebezieher" und "Beamte". Was den LeserInnen damit mitgeteilt werden soll, müsste sogar den AutorInnen des Koalitionsvertrags selbst schleierhaft sein.

Fazit


Neben dem vielkritisierten Modell "Zwangsarbeit statt Studiengebühren" enthält der Koaltionsvertrag noch eine große Zahl weiterer Kürzungen und Verschärfungen und auch dieser Artikel erhebt in der Aufzählung der Grausamkeiten keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Es bleibt zu sagen, dass Protest gegen diese Regierung ebenso angebracht ist, wie gegen ihre schwarzblauen VorgängerInnen. Schließlich hat sich programmatisch kaum etwas verändert und der gesellschaftliche Konsens bezüglich Homophobie, Rassismus und kapitalistischer Verwertungslogik wurde eher noch verbreitert. Die Koaltion aus SPÖ und ÖVP ist kein kleineres Übel, sondern genau so übel wie seine ÖVP/FPÖ/BZÖ-Vorläuferin, auch wenn letzere im Jahr 2000 einen Tabubruch darstellte.

Das jene SozialdemokratInnen, die ständig von "Heuschrecken" sprechen und den "Ausverkauf Österreichs" beklagen, letztlich den "Ausverkauf" anderer kräftig forcieren, soll auch nicht unerwähnt bleiben: Ziel der neuen Bundesregierung ist die "Unterstützung der österreichischen Unternehmen bei ihrer Internationalisierung, insbesondere bei der Expansion durch Markterschließung, Übernahme ausländischer Unternehmen und Investitionen im mittel- und osteuropäischen Raum" (S. 38). Aber all jenen die glauben, dass die sich ständig wiederholenden "Anti-Ausverkaufs"-Parolen mehr sind als nationalistische Stimmungsmache, ist ohnehin kaum zu helfen.

"Selbst wer nichts erwartet, wird enttäuscht" könnte das Motto dieses Koaltionsvertrages sein. Bleibt nur zu hoffen, dass selbiges nicht auch bald über eine sich lediglich auf StudentInnen-Themen fixierte Protestbewegung gegen diese Regierung gesagt werden muss.

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