Quellenangabe:
Platter gehts nicht (vom 29.04.2007),
URL: http://no-racism.net/article/2063/,
besucht am 27.12.2024
[29. Apr 2007]
Auch nix Neues: österreichische Innen- ministerInnen meinen offensichtlich sich an migrantInnenfeindliche politische Strömungen automatisch anbiedern zu müssen. Günther Platter ist da keine Ausnahme.
Mit Dokumentation einer Aussendung von SOS Mitmensch.
Wieder ein Innenminister der den latenten Rassismus in der österreichischen Gesellschaft für seine politischen Zwecke zu nutzen sucht. Platter meint, AsylwerberInnen seien an den langen Asylverfahren und der damit verbundenen oft schwierigen Situation "selbst schuld".
Nun sprechen VertreterInnen der SPÖ von einer "hartherzigen Politik" Platters. Die Sozis sollten sich wohl an "ihre" Innenminister zurückerinnern und nicht so schamlos heucheln.
Zahlen widerlegen Platter
Selbst-Schuld-Sager: Die Zahlen des Unabhängigen Asylsenates widerlegen die Behauptungen Platters, AsylwerberInnen seien Schuld an den langen Verfahren auch inhaltlich, so SOS Mitmensch.
Nach dem "Selbst-Schuld"-Sager von Innenminister Günther Platter präsentiert die Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch nun Zahlen, um die Aussagen des Innenministers zu widerlegen. Die wichtigste Information: Von den Asylentscheidungen, die der Berufungssenat UBAS (Unabhängiger Bundesasylsenat) auf Richtigkeit überprüft hat, mussten auch noch im ersten Halbjahr 2006 fast 40% aufgehoben werden. Spätere Zahlen sind nicht verfügbar.
Fall fürs Disziplinarverfahren
"Ein Anwalt, der seinem Mandanten bei einer solchen Fehlerquote der Erstinstanz von der Berufung abrät, ist ein Fall für's Disziplinarverfahren bei der Rechtsanwaltskammer", erklärt SOS-Sprecher Philipp Sonderegger in einer Aussendung. In den davor liegenden 4 Jahren betrug die Fehlerquote sogar über 50%.
Verfahren müssen immer offen stehen
Den Rechtsstaat mache aus, dass Verfahren zur Überprüfung von behördlichen Entscheidungen offen stünden, auch wenn sie aussichtslos scheinen. Doch in diesem Fall müsse auch aufgezeigt werden, dass die Behauptung des Innenministers falsch sei, weil "die Stimmung gegenüber AsylwerberInnen ohnehin so schlecht ist", meint Sonderegger.
UBAS-Zahlen im Detail
Die aus dem Jahresbericht 2004/05 des UBAS entnommen Zahlen im Detail: Im Jahr 2004 und 2005 zusammen wurden in 4.082 Fällen erstinstanzliche Entscheidungen bestätigt und in 4.922 Fällen erstinstanzliche Entscheidungen behoben. Im ersten Halbjahr 2006 wurden in 2.055 Fällen erstinstanzliche Entscheidungen bestätigt und in 1.367 Fällen erstinstanzliche Entscheidungen behoben. Das entspricht noch immer einer Fehlerquote von rund 40%.
Nicht enthalten sind dabei lediglich verfahrensrechtliche Entscheidung, wie Fristversäumnisse oder Einstellungen der Verfahren wegen Abwesenheit des Asylwerbers.