Quellenangabe:
Flüchtlinge in Mauretanien (vom 06.05.2007),
URL: http://no-racism.net/article/2074/,
besucht am 21.11.2024
[06. May 2007]
Die folgende Anklage und Beschwerde an die UN sollte unterzeichnet und dann an die mailadresse der Organisation 'Queda la Palabra' gesandt werden.
Jesús Hidalgo Álvarez, mit der DNI-Nummer 25.971.571-V legt in eigenem Namen und in Repräsentation des Kollektivs für Gerechtigkeit und Menschenrechte "Queda la Palabra" und als Delegierter aller Organisationen (Kollektive, Assoziationen, Föderationen und Plattformen) sowie Einzelpersonen die am Ende dieser Anklage erscheinen, auf der Basis des ihn unterstützenden Rechts und weil er auf direkte Weise zuverlässige Kenntnis von den verschiedenen, zugrundeliegenden Menschenrechtsverletzungen hatte, den Vereinten Nationen diese formelle Anklage und Beschwerde per dem Rechtsverfahren 1503 vor und zwar aufgrund der folgenden
TATSACHEN / TATEN:
ERSTENS: Am 31.Januar 2007 startete der Schlepper des Seerettungsdienstes Luz de Mar von Tenerifa aus, um einem von dem Frachter Marine I ausgesandten Notruf zu folgen, welcher von den Überwachungsdiensten die in der Zone operieren, lokalisiert worden war. Der Frachter, auf dem 369 Personen unter höchst prekären hygienischen und gesundheitlichen Bedingungen zusammengepfercht waren, erlitt eine schwere Havarie und konnte deshalb seine Reise nicht aus eigener Kraft fortsetzen. Mit dieser ersten Handlung scheint Spanien die Verantwortung übernommen zu haben, die ihm durch die Unterzeichnung und Ratifizierung des Abkommens SAR obliegt.
Bei der Rettungsaktion auf hoher See am 04. Februar nahm die Luz de Mar die Marine I in Schlepptau und beide Schiffe blieben in dieser Weise miteinander verbunden bis zum Tag der Abkoppelung. Ab diesem Moment fand ein Disput zwischen den Regierungen Spaniens, des Senegal und Mauretaniens daüber statt, welches Land sich um die Reisenden der Marine I, die voller Hoffnungslosigkeit waren und unter denen sic zudem einige Kranke befanden, zu kümmern habe. Mauretanien hat nicht die Abkommen SOLAS und SAR unterzeichnet, die in solche einem Fall zur Anwendung kommen und fühlte sich nicht motiviert die auf dem Schiff reisenden Migranten aufzunehmen. Nach langen Verhandlungen zwischen Spanien und Mauretanien, die das Schiff fast eine Woche lang, wenn auch in internationalen Gewässern, vor der Küste Mauretaniens vor Anker liessen, akzeptierten die mauretanischen Autoritäten am 12. Februar, dass die Flüchtlinge und Immigraten im Hafen von Nuadibú abgekoppelt wurden.
Ab der Abkoppelung des Schiffes der 329 Personen im Hafen von Nuadibú bis zu dem Moment, in dem ihre Situation bekannt wurde, waren die einzigen Personen die direkten Kontakt mit den Flüchtlingen und Immigraten hatten Repräsentanten humanitärer Organisationen und spanische Bevollmächtigte, die nicht von den Betroffenen identifizier wurden. So versuchten am Freitag dem 09. Februar von Bord des Patroullienboots Rio Duero der spanischen Guardia Civil aus, Repräsentanten der Nichtregierungsorganisation Ärtze der Welt in Begleitung des Attachés des Innenministeriums, Personal der Guardia Civil, eine Regierungsdelegation von Guinea Conakry - die in der Absicht eingetroffen war, die Idendität der Personen afrikanischer Herkunft festzustellen - sowie zwei mauretanische Sanitäter, an Bord des Schiffes zu gelangen. Die Operation scheiterte jedoch wegen des Seegangs.
Am Donnerstag dem 11. Februar wird versucht die Operation zu wiederholen; dieses Mal trifft Personal von Ärzte der Welt zusammen mit Personal des Roten Kreuzes und der spanischen Guardia Civil (welche letztere sich nicht als solche identifizierte) sowie zwei mauretanische Sanitäter ein, denen es nun gelingt auf das Schiff zu kommen. Die Krankenschwester von Ärzte der Welt informiert die Führer beiden Gruppen, asiatisch und afrikanisch, über ihre Situation. Sie teilt ihnen mit, dass sie sobald als möglich in den Hafen von Nuadibú verlegt werden, wo sie soziale und medizinische Betreuung erhalten sollen, duschen und die Kleidung wechseln können und wenn nötig ärtztlich versorgt werden.
Am 12. Februar wird die Abkoppelung beendet, aber unter einer Bedingung, die Mauretanien Spanien auferlegt und die bei mehreren Gelegenheiten publik gemacht wurde: Dass diese nur nach Kriterien der Durchreise vollzogen wird; als momentane Station bis zur Rückführung der Immigranten und Flüchtlinge in ihre Herkunfts, -oder Drittländer. Deren Überwachung, Versorgung und Verlegung bleibt dabei immer die Aufgabe der spanischen Regierung. Das erzielte Abkommen wurde vom Staatssekretär des Aussenministeriums, Bernadino Leon, am 10. Februar unterzeichnet und in Spanien durch Innenminister Alfredo Perez Rubalcaba öffentlich präsentiert. Das besagte Abkommen wurde auf breiter Ebene in verschiedenen Kommunikationsmedien bekannt gemacht (siehe: El Mundo, 11. Februar 2007; Seite 27).
ZWEITENS: Seit dem 12. Februar befinden sich die Immigranten und Flüchtlinge der abgekoppelten Marine I in der Lage des Inhaftiertseins ohne reale legale Basis oder gerichtliche Anweisung und unter der Bewachung spanischer Sicherheitskräfte. Am 14. Februar werden die Arbeiten zur Feststellung der Idendität der Flüchtlinge und Immigranten abgeschlossen; diese Arbeiten werden von mehr als 100 Beamten der Nationalpolizei, die direkt von Spanien geschickt wird, bei einer von sämtlichen Kommunikationsmedien breit gedeckten Operation ausgeführt. Laut von der Tageszeitung El Pais am 16. März (Seite 35) veröffentlichten Informationen, hat das Innenministerium seit Beginn der Operation bis zum jetzigen Datum insgesamt 1330 Polizeibeamte übersandt; zu Anfang mit aus je 130 Beamten bestehenden Kontingenten, die nachträglich auf 40 reduziert worden sind, welche den Verlauf der Überwachung alle drei Tage bestätigten. Laut derselben Tageszeitung fand die Verlegung dieser Kontingente in einem Flugzeug der Marke Herkules des Verteidigungsministeriums und zwei Düsenfliegern mit je 180 Plätzen statt. Der Umfang der Operation entsprach der Idee der direkt durch die spanischen Autoritäten ausgeübten Kontrolle; Konsequenz der mit der mauretanischen Regierung vereinbarten Verpflichtung, deren Beamte die Patroullien vor dem Schiff einschräkten.
DRITTENS: Der Ort der Inhaftierung ist eine alte Fischfabrik, wo laut Informationen der bereits erwähnten Tageszeitung El Pais vom vergangenen 16. März "sind die Flüchtlinge und Immigranten noch immer im Halbdunkel zusammengepfercht, leiden unter der Krätze, die durch die räumlichen Bedingungen zum Ausbruch kommt und schlafen noch immer auf den selben Bodenbelägen und unter denselben Decken, die ihnen anfangs von mehreren NGOs ausgehändigt worden sind."
Informationen von verschiedenen humanitären, in dem Gebiet arbeitenden Organisationen zu Folge sind die Bedingungen in der Fischhalle, in die Gesundheit betreffenden Termini gesprochen, unadequat: Die Belüftung ist ungenügend. Die Flüchtlinge und Immigranten sehen kein Tageslicht, da ihnen in keinem Moment getattet wurde, diese Räumlichkeit zu verlassen. Die Betroffenen sind zusammenpfercht, da sie obgleich die Halle gross ist, sich nur in einer bestimmten Zone aufhalten dürfen, in der sie den Tag zubringen müssen. Die Flüchtlinge und Immigranten schlafen auf dem Boden, auf Bodenbelägen aus Plastik und ein paar Decken. Der Zugang zu den Waschbecken und Duschen ist erschwert durch das Kriterium der spanischen Polizei, welcher die Überwachung obliegt und die mit unterschiedlicher Strenge vorgeht. Aufgrund dieser Umstände waren die Flüchtlinge und Immigranten manchmal gezwungen, in einer Ecke der Halle in Flaschen zu urinieren.
Was ihre psychische Gesundheit anbelangt, haben die Flüchtlinge und Immigranten verschiedene Stadien durchgemacht. Am Tag der Abkoppelung erschienen sie besonders betroffen, mit verlorenem Blick. Manche erlitten nachträglich Beklemmungen und Angstzustände und allgemein waren sie in einem Zustand der Bedrücktheit und permanenter Sorge, was Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit, Stress und andere Reaktionen bei ihnen auslöste die das Leiden wiederspiegelten, das diese Situation bei ihnen verursachte.
Von den insgesamt 369 Personen sind die 23 Asiaten die der freiwilligen Rückführung nicht entsprechen wollten, diesbezüglich am verletzlichsten, da sie aufgrund der Auswegslosigkeit des Geschehens einem grösseren Stress unterworfen sind. Die Mehrheit zeigt eine grosse Unruhe gegenüber einer Aktion, die sie wieder zurück an ihren Ursprungsort bringen kann, wo sie Opfer von Verfolgung und bewaffneten Konflikten sein können.
VIERTENS: Seit der Akoppelung der Marine I im Hafen von Nuadibú ist die fundamentale Arbeit der Operation vor Ort die Identifizierung dieser Personen zum Zweck ihrer anschliessenden Rückführung, zu welcher die spanischen Autoritäten und die diplomatische Repräsentation Indiens und Pakistans gemeinschaftlich kooperieren. Laut Informationen verschiedener Nichtregierungsorganisationen, die zudem von den spanischen Autoritäten selbst bestätigt worden sind, hat die Internationale Organisation für Migration (IOM) die freiwillige Rückkehr derjenigen Immigranten erleichtert, die als Konsequenz der gemachten Erfahrungen der Unsicherheit bezüglich ihrer Zukunft und den harten Bedingungen während ihres Aufenthalts in Nuadibú entschieden haben in ihr Land zurückzukehren. Die in der Halle untergebrachten Immigranten und Flüchtlinge gaben an, seitens der spanischen Autoritäten unter Druck gesetzt worden zu sein damit sie ihre "freiwillige Rückkehr" akzeptieren.
FÜNFTENS: Von der abgekoppelten Gruppe werden fünfunddreissig Personen, die angeben aus Birma (22), Sri Lanka (10) und Afghanistan (3) zu stammen, zwischen dem 13. und 14. Februar nach Spanien, auf die Insel Gran Canaria, gebracht, wo sie im Internierungslager für Ausländer/rinnen Barranco Seco inhaftiert bleiben und mit Hilfe der Spanischen Flüchtlingsunterstützungskomission, Schritte zur Asylantragsstellung einleiten. Sie alle gaben an, in keinster Form legale Unterstützung oder Beratung eines internationalen Organismus in Nuadibu erhalten zu haben. Von dieser Gruppe werden Wochen später neun der zehn Srilanker, ohne Berücksichtigung ihrer Asylanträge und der diese begünstigenden Informationen von CEAR und ACNUR, die das Asyl ausserdem empfehlen, in ihr Land zurückgeschickt.
Ebenso werden von den insgesamt 35 Personen afrikanischer Herkunft unter den Flüchtlingen und Immigranten die auf der Marine I gereist sind und die erklären die Nationalitäten der Elfenbeinküste, Sierra Leone und Guinea Conakry zu besitzen, am 13. Februar, nach einem gescheiterten ersten Versuch und einem schliesslichen Abkommen zwischen den Aussenministerien beider Länder, mit einem Charterflugzeug von den spanischen Autoritäten nach Cap Verde ausgeflogen. An diesem Punkt muss um präzise zu sein, hervorgehoben werden, dass dieser Personengruppe hinsichtlich ihrer Verlegung oder Inhaftierung gegenüber keines der in der spanischen Ausländer/innenregelung vorgesehenen Rechtsverfahren oder in irgendeiner Form eine der etablierten Garantien angewandt wurden.
Spanische Regierungsbevollmächtige besätigten, dass der künftige Aufenthaltsort dieser 35 inhaftierten Personen, weil von Cap Verde verlangt, aus Sicherheitsgründen geheim gehalten wurde. Seit dem Moment ihrer Überführung nach Guiena Conarky am 16. März ist diese Geheimhaltung absolut. Dieses Land erlebte zu diesem Zeitpunkt eine Situation gravierender sozialer und politischer Instabilität und hat keiner Gruppe gegenüber ein administratives oder juristisches Rechtsverfahren zum Schutz derer Rechte angewandt. Bis zu diesem Moment ist nichts über die Situation der besagten Personen oder ihr letztliches Schiksal bekannt.
SECHSTENS: Laut den Nachrichten der wichtigsten, spanischen Tageszeitungen die die Krise begleitet haben und von Nichtregierungsorganisationen, die vom Ort des Geschehens vertrieben wurden, berichtete die Mehrheit der in Nuadibu festgehaltenen Personen, dass die Motive für das Verlassen ihrer Herkunfstländer mit dem Konflikt in Cachemira und dessen Konsequenz der Verfolgung verbunden waren. Alle gaben an grosse Angst davor zu haben, im Fall einer Rückführung in ihre Ursprungsländer, Verletzungen ihrer grundlegenden Menschenrechte wie degradierende und inhumane Behandlung, Folterungen, Freiheitsentzug und sogar Mord zu erleiden.
Den Immigranten und Flüchtlingen der Marine I wurden in keinem Moment Informationen über ihre verwaltungstechnische Situation erteilt noch darüber, dass sie dem nationalen Gesetz unterworfen waren. Sie wurden nicht über die Möglichkeit informiert, Asyl beantragen zu können und erhielten keine anwaltliche Beratung, obwohl sie bekundeten ihre Rechte in dieser Situation nicht zu kennen. Dieses völlige Fehlen von Rechtsberatung- und Beistand jeglicher Form ist in der Tageszeitung El Pais vom 13. Februar dargestellt, in einer Information die mit solchen von Mitgliedern anderer Organisationen, die sich in der Zone befanden, kontrastiert, berichtet die Zeitung:
"Der schnelle Prozess der Abkoppelung, Identifizierung und Rückführung der Immigranten weist eine Lücke auf: In der Halle im Hafen, wohin die Papierlosen gebracht worden sind, gab es nicht einen Anwalt für die Garantie der Wahrung ihres Rechts auf Asyl. Vor fünf Tagen versicherte der Minister für Auslandsbelange, Miguel Angel Morationos, Repräsentanten der Flüchtlingshochkomission der Vereinten Nationen (UNHCR) würden sich derjenigen annehmen die Asylaanträge stellen. Gestern jedoch befand sich kein einziger Repräsentant dieser Organisation im Hafen von Nuadibu. Der Belang ist schwerwiegend, denn in vielen der vermutlichen Herkunftländer der Papierlosen herrscht ein Konflikt. Das Spanische Rote Kreuz, der Rote Mauretanische Halbmond und auch Repräsentanten der Internationalen Migrationsorganisation erklärten, dass der Belang ausserhalb des Rahmens ihrer Kompetenzen liegt. Auf dem Kai ausserhalb der Halle, von wo aus die bürokratischen Schritte gehandhabt werden, waren zwei Mitglieder von ACNUR zugegen, jedoch aber nur um ein Info über das, was sie zu Gesicht bekamen, zu erstellen. Wenn ihre Anklage in Umlauf kommt, wird es für die Immigranten zu spät sein".
SIEBTENS: Am 05. April berichten Nachrichten, dass nur noch eine Gruppe von 23 Personen unter der Überwachung der Bevollmächtigten der spanischen Polizei steht, die nicht identifiziert werden kann und die durch den Druck, dem sie seitens der spanischen Bevollmächtigten unterworfen ist, eine Situation besonderer Verwundbarkeit erleidet. Die Übrigen waren in Gruppen der Reihe nach in ihre Herkunftsländer zurückgeführt worden.
Über die vor dem 05. April von den 23 Personen die keine von der IOM angetragene "freiwillige Rückkehr" unterschrieben haben ist bekannt, dass sie als Zwangsmassnahme in einem fünf Quadratmeter kleinen Raum, ohne Licht und Ventilation eingesperrt waren; isoliert von den anderen, in der Halle verbliebenen Immigranten. Diese Situation dauerte zwei Tage, bis Ärzte der Welt dem Innenministerium ihre Ablehnung dieser Lage wegen des Einflusses auf die Gesundheit und insbesondere den psychischen Zustand der Betroffenen mitteilte. Nach zwei Tagen werden diese aus dem besagten Raum gelassen, der Einsatz von Druckmitteln aber dauert fort: Es wurde ihnen damit gedroht, bei Nichtunterzeichnung einer "freiwilligen Rückkehrerklärung" in einem mauretanischen Gefängnis inhaftiert zu werden und dass sie so oder so in ihr Land zurückkehren würden, ohne ökonomische Unterstützung der IOM, was heisst in schmutziger Kleidung, ohne Schuhe und in Handschellen. Laut verbalen Aussagen (die in den Erklärungen der 23 Personen erscheinen) verweigerten manche der Polizeibeamten ihnen als Bestrafungsmassnahme den Zugang zu den Waschgelegenheiten.
ACHTENS: Am 06. April traten diese 23 Personen aus Protest gegen ihre Situation in einen Hungerstreik, dessen Aussetzung sie am 09. April nach Verhandlungen mit den spanischen Bevollmächtigten akzeptierten, die ihnen drei Alternativen anboten: Auf unbestimmte Zeit in der Halle zu bleiben; in ihre Länder zurückzukehren oder in einem der folgenden fünf Länder zu bleiben: Mauretanien, Senegal, Mali, Südafrika und Äpypthen. Die Immigranten akzeptierten die dritte Möglichkeit, jedoch unter der Bedingung des Zugeständnisses, nicht verhaftet und verfolgt zu werden, damit sie in dem Land, in welchem sie letztlich bleiben, eine Arbeit finden können. Als Ultimatum für das Zugestängnis iher Forderungen setzten sie den 13. April fest; andernfalls wollten sie den Hungerstreik wieder aufnehmen. Die spanischen Autoritäten lehnten eine vierte Möglichkeit, nämlich die Betroffenen nach Spanien zu bringen und gemäss der angemessenen Form, zeitlichem Rahmen und mit anwaltlicher Beratung, ihre Asylanträge Fall für Fall zu bearbeiten ab, obwohl dies die einzige Variante ist, welche der Legalität entspricht.
RECHTE UND REGELUNGEN DIE VERLETZT WORDEN SIND
Die hier genannten Tatsachen/Taten schwerer Menschenrechtsverletzungen, die in den Anhängen, welche diesen Seiten folgen, ausgeführt und dokumentiert werden, sind durch verschiedenen spanische und internationale Organismen und Organisationen bestätigt und von zahlosen Komunikationsmedien bestätigt und veröffentlicht worden; sie wurden in öffentlichen Kommuniques und der spanischen Generalstaatsanwaltschaft präsentierten Schreiben angeklagt und viele von ihnen wurden ausserdem von den involvierten Regierungen selbst bestätigt; von daher ist eindeutig, dass es sich um zur Genüge bewiesene Tatsachen/Taten handelt:
- Die Universelle Menschenrechtserklärung:
In ihrem Art.1: Aufgrund der Verweigerung der Unterstützung der besagten Personen und indem sie ihrem Schiksal überlassen wurden und die notwendige Solidarität und Brüderlichkeit untereinander ausser Acht gelassen ist.
In ihrem Art.3: da die Besagten ihrer Freiheit beraubt worden, ohne dass ihre Sicherheit garantiert wurde;
In ihrem Art.5: da die die Genannten viele Tage unter degradierenden Bedingungen und inhumaner Behandlung in einer Halle eingesperrt worden sind;
In ihrem Art.10: weil die Genannten von keinem Gericht angehört worden sind, welches sie über ihre Rechte und Pflichten informiert hätte;
In ihrem Art: 13: weil den Genannten untersagt wurde sich frei zu bewegen, um einen Ort finden zu können, an welchem sie ein würdigeres Leben führen können sowie
in ihrem Art. 14: da ihnen nicht das Recht auf Asyl, das einigen von ihnen zusteht, gewährt wurde.
- Die Europäische Menschenrechtskonvention:
Art.3 des Zusatzprotokolls welcher besagt: "Keine Person darf in ein Land zurückgeführt werden, in welchem das Risiko besteht, dass sie inhumaner, grausamer oder degradierender Behandlung unterworfen sein wird".
- Die Antifolterkonvention der UN, welche bestätigt: "Es darf keine Ausweisung, Rückführung oder Abschiebung einer Person in einen Staat geben, der die Menschenrechte verletzt und in dem diese Person deshalb Gefahr läuft, Folterungen unterworfen zu werden".
- Die Konvention zum Flüchtlingsstatuts, die in der Resolution 429 der Vereinten Nationen, am 14. Dezember 1950 gebilligt wurde.
- Die Konvention der Vereinten Nationen über das Recht auf See, in ihrem Art. 98.1: "Es muss Hilfe gewährleistet werden".
- Die Internationale Konvention zur Rettungsuche und Bergung auf dem Meer von 1979 (Konvention SAR); in ihrem zweiten Kapitel, "Organisation und Koordination; Paragraph 2.1.9.: "Die Partner, welche die Verantwortung für Dienste der Rettungsssuche und Bergung akzeptiert haben, werden entsprechende Einheiten und andere ihnen zur Verfügung stehende Mittel einsetzen um denjenigen Personen, die in Seenot sind oder zu sein scheinen, zu helfen."
In seinem Paragraph 2.1.10, welcher besagt: "Die Anteiligen garantieren jedeweden Personen, die sich in einer Gefahrensituation auf dem Meer befinden, Hilfeleistung. Diese wird gewährleistet, unabhängig von der Nationalität oder rechtlichen Kondition der in Not Befindlichen und den äusseren Umständen.
- Die Resolution MSC.167(78); gebilligt vom Komitee für Meeressicherheit im Mai 2004, in dem vereinbart ist, was ein sicherer Ort ist (ein sicherer Ort an welchen, gemäss der Vereinbarung der Konvention SAR, die 329 Immigranten der Marine I sofort hätten gebracht werden müssen ): "Ein sicherer Ort ist ein solcher, an welchem die Rettungs,- und Bergungsaktionen abgeschlossen werden und an dem das Leben und die Sicherheit der Überlebenden nicht weiter bedroht ist - an dem die Geretteten ihre dringensten, menschlichen Bedürfnisse befriedigen können (wie Nahrungsaufnahme und medizinische Versorgung) - und an dem Übereinkünfte über die Verbringung der Betroffenen an die nächste oder endliche Station getroffen werden."
NOTWENDIGKEIT EINER VERURTEILUNG DER HIER ANGEKLAGTEN VERLETZUNGEN SEITENS DER VEREINTEN NATIONEN; ohne zwingende Ausschöpfung der nationalen Rechtmittel
In Bestätigung der Tatsachen/Taten und Verfügungen der Verletzten, ist es notwendig zu erklären, dass der Grossteil der bisher angeführten Verletzungen von den Autoritäten und Beamten Spaniens begangen wurde, dass sich jedoch auch Länder wie der Senegal, Mauretanien, Guinea Conarky und Cap Verde, sowie Delegationen von Indien und Pakistan in die Handhabung einmischten und dass die Zwischenfälle auf internationalen Gewässern stattgefunden haben.
Ausserdem darf nicht vergesen werden, dass die von Spanien gestellten Patroullien zur Kontrolle und Überwachung seiner Grenzen, als Teil der Europäischen Grenzagentur (Frontex) arbeiten, eine von der Europäischen Union konsenzuierte Einrichtung, an der mehr Länder Teil haben, die durch Geld, Mittel und Personal verschiedener Konditionen eine Politik unterstützen, die im gesamten ausländischen Meeresparameter der Union angewandt zu werden hat.
Diese Vereinheitlichung an Kriterien, einheitliche Koordination unter Schiffen, Bevollmächtigter verschiedener Länder und die eindeutige Absicht mit der Politik der Abschottung der europäischen Grenzen fortzufahren, spiegelt sich unmissverständlich in zwei, dem der Marine I ähnlichen, wenn auch nicht ganz so schlimmen Fällen, einer davor, einer danach, wieder, die im Folgenden kurz geschildert werden:
- JULI 2006: DER SPANISCHE FISCHKUTTER FRANCISCO UND CATALINA
Der spanische Fischkutter Francisco und Catalina befuhr orientalische Meeresgewässer, als er ein "Schiff" mit Immigranten ausmachte, das sich in Schwierigkeiten befand. Der Kapitän des Kutters nahm, in Erfüllung der internationalen Regeln zur Rettung in Seenot, die 51 auf dem besagten Schiff reisenden Immigranten an Bord: 45 Ertitreer, fünf Marokkaner und und einen Pakistani. Unter ihnen befanden sich eine schwangere Frau und ein zweijähriges Mädchen mit seiner Mutter.
Der Fischkutter fuhr in die nächst gelegenen Gewässer von Malta; wegen der ablehnenden Haltung des zur EU gehörigen Landes vergingen jedoch sechs Tage bis zur Abkoppelung der Immigranten. Die Identifikation (durch zwei Beamte der spanischen Nationalpolizei) und Hilfen wurden in einem kleinen Boot auf hoher See durchgeführt, bei jeweils immer zehn Personen, wobei die insgesamt siebzig Menschen mehrere Tage lang zusammengepfercht waren und immer nur einige an die Reihe kamen, bis die Schwangere und die Mutter mit ihrem zweijährigen Kind wegen gesundheitlicher Probleme evakuiert werden mussten.
Gemäss der Internationalen Meeresgesetze hätte Malta als EU-Staat die Immigranten aufnehmen müssen, was es jedoch nicht tat und dadurch verschiedene gültige Konventionen und humanitäre Gesetze verletzte, darunter einmal mehr die Universelle Erklärung der Menschenrechte. Es brauchte sechs Tage und mehrere Zusammenkünfte der Regierungen und Repräsentanten der Europäischen Union um die Krise zu bewältigen. Die Immigranten wurden von mehreren europäischen und afrikanischen Ländern verteilt.
- MÄRZ 2007: DAS NORDKOREANISCHE SCHIFF HAPPY DAY
Das Schiff Happy Day, unter nordkoreanischer Flagge, fuhr vom Senegal mit 300 Immigranten, primär asiatischer Herkunft, in Richtung Kanarische Inseln, als es von der italienischen Frontex-Patroullie Dattilo 80 Seemeilen vor der Küste von Dakar abgefangen wurde. Die Patroullie zwang das Schiff zu wenden und nach Guinea Conarky, das sie für dessen Herkunftsland halten, zurückzukehren. Eine senegalesische Patroullie begleitet die Happy Day bis Guinea.
Neuerlich hat die Feststellung des gesundheitlichen Zustands der Immigranten die auf diesen Schiffen für gewöhnlich zusammenpegfercht und mangelhafter medizinischer Versorgung und Lebensmitteln, Reisen unternehmen, die Monate dauern können, keinerlei Priorität Ebensowenig ist von Interesse, ob sich unter den Immigranten mögliche Asylberechtigte befinden oder ob das Schiff in der Lage ist, weiterzufahren ... das einzig Wichtige ist, dass die Immigranten unter keinen Umständen ihren Fuss auf europäischen Boden setzen. Kaum hat die spanische Exekutive Kenntnis von dem Schiff, verhandelt sie mit dem Senegal und Guinea Conarky, damit es in seinen mutmaßliches Herkunftshafen zurückkehrt.
16 Tage sind seit dem Abgreifen der Happy Day vergangen, die Schiffe von Frontex, die sich ausschliesslich darauf beschränken, seine Fahrt bis zu den Kanarischen Inseln zu blockieren, zeigen sich ihm gegenüber blind und taub und angesichts des Verbots, in den Häfen von Mauretanien oder dem Senegal anzulegen, sehen sich die Immigranten gezwungen, (so wie es auch bei der Marine I der Fall war) wenige Meilen vor der Küste Guinea Conarkys an Bord zu bleiben und eine tagelange Situation der Unsicherheit hinsichtlich ihrer Zukunft durchzumachen, die am 07. April geklärt wird, indem schliesslich die Bevollmächtigten von Guinea Conarky akzeptieren, dass das Schiff im Hafen von Kamsar vor Anker geht. Im Gegensatz zur Marine I kümmert sich in diesem Fall niemand um die Immigranten die, nachdem sie an Land gegangen sind, in Freiheit entlassen werden und gehen können, wohin sie wollen.
Bei diesem Zwischenfall sind durch die falsche Handlungsweise der Patroullie, die das Schiff abfing, erneut die fundamentalen Menschenrechte verletzt worden indem den Immigranten unnötiger,- und ungerechterweise tagelang nicht gestattet wurde an Land zu gehen und weil sie letztendlich mit der Einwilligung der Europäischen Union in einem Land wie Guinea Conarky, dessen soziale und politische Lage in einem Maße unsicher ist, dass niemand für das Leben der genannten Personen garantieren kann und über deren mögliches Schiksal bis heute nichts bekannt ist, im Stich gelassen wurden.
Es existiert noch ein dritter, nicht in der Form wie die ersten dokumentierter Fall, über den es jedoch Gewissheit gibt, da er von verschiedenen nationalen Kommunikationsmedien während des Jahres 2006 aufgegriffen worden ist und der wegen seiner Dramatik an diesem Punkt Erwähnung findet. Es handelt sich um einen Frachter mit denselben Charakteristika der Marine I, der mit einer ungewissen Anzahl von Immigranten an Bord auf dem Weg zu den Kanarischen Inseln war, als er von einer spanischen Frontex-Patroullie aufgehalten und gezwungen wurde zu wenden und Kurs auf Afrika nehmen. Tage später wurde bekannt, dass sich an Bord des Schiffes zwei kranke Kinder befanden; als der Frachter Wochen später in Afrika anlegte waren die Kinder bereits tot.
Die angeführten Fälle genügen um auf eindeutige Weise das Unrecht und die Grausamkeit der Grenzpolitik darzustellen, die Spanien und in ihrer Ausweitung Europa, in den ihnen ausserhalb befindlichen Gewässern aufzwingen. Aufgrund des insgesamt Dargelegten ist offensichtlich, dass es unmöglich ist, eine gerechte Lösung bezüglich dieser Tatsachen/Taten von irgendeinem Gericht ausschliesslich eines Landes zu erwarten, da in das Geschehen verschiedene Länder mehrere Kontinente involviert sind; es sich auf zu verschiedenen Ländern gehörenden Territorien und Gewässern abspielt, mit der Zustimmung und unter dem Schutz der Gemeinsamkeit der Länder der Europäischen Union und durch ein Betragen, welches den Menschenrechten, wie sie an allen Meeresgrenzen des europäischen Kontinents verbreitet sein sollen, entgegengesetzt ist.
- ABSICHTSERKLÄRUNG -
Nach einem vergangenen Jahrundert mit zwei verheerenden Weltkriegen und endlosen, in der Hitze des Hasses und im Unrecht begangenen Greueln, traf sich eine Gruppe von Frauen und Männern, die davon träumen, dass eines künftigen Tages die Dinge besser sein würden; dachte nach und verfasste und brachte eine CARTA in die Welt, durch welche das geboren wurde, was heute die Vereinten Nationen genannt wird. Später folgte die Universelle Menschenrechtserklärung, ein expliziter Text, der das Empfinden einer humanitären Menschengruppe zusammenfasst und in dreissig Artikeln das Grundlegenste hinsichtlich des Respekts vor dem Leben und der Würde der Menschen aufgreift.
Heute, nach Jahrzehnte seiner Gültigkeit ist diese Erklärung noch immer die Insignie der sich die Verfassungen vieler Länder unterstellen und nach der viele Menschen auf der ganzen Welt in der Erwartung, dass das dort Geschriebene erfüllt wird, greifen.
Wir, die wir diese Anklage unterstützen, sind Einige dieser Vielen; das ist das Motiv, aufgrund welchem wir uns an Ihre Institution wenden, alarmiert von dem Rückschritt, den heute viele Menschenrechte erfahren, die seit Jahrzehnten gestärkt scheinen; nicht übereinstimmend mit diesem Rückschritt und noch in dem Vertrauen, dass Sie Gerechtigkeit schaffen können und daher eine Handlung initiieren, damit die grausame und ungerechte Politik, die Spanien und Europa insgesamt beschlossen haben zu betreiben, beendet wird.
Wenn dies im Gegenteil nicht geschieht; wenn diese Handlung nicht stattfindet; wenn Sie gegenüber solcher Ungerechtigkeit distanziert bleiben, wird der Geist durch den die Vereinten Nationen, ihre Carta und die Universelle Menschenrechtserklärung, wie sie der Welt präsentiert wurde, definitiv verraten. Dann erwarten wir, dass Sie diese Gruppe von Bürgern/Bürgerinnen darüber informieren, an welche internationale Organisation von menschenrechtlicher Kompetenz sie sich/wir uns wenden sollen, um diese Tatsachen/Taten anzuklagen, da unsere Anklage und Beschwerde aufgrund ihrer Schwere in der Aktualität und der zu erwartenden, zukünftigen Greuel bereits auf über dem Nationalen befindlicher Ebene erhoben worden ist und mit einer grossen Transzendenz für Millionen Menschen die in der Aktualität aus ihren benachteiligten und sich in Konflikten befindlichen Ländern, in bevorteiligte europäische Länder, in denen Friede herrscht, emmigrieren und die damit wegen noch mehr Repression und Misshandlungen, die man ihnen zugefügt, nicht aufhören werden, weil es für sie notwendig ist und ihr Recht.
Madrid, 23. April 2007
Fdo: Jesús Hidalgo Álvarez
Jesús Hidalgo Álvarez ist Sprecher der Organisation 'Queda la Palabra' - Plattform für Gerechtigkeit und die Rechte der MigrantInnen und Prekären.
Kontakt: quedalapalabra (at) gmail.com
Übersetzung des Artikels: tierr@