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Quellenangabe:
Überwachung in Europa - 'Prümer Vertrag' ab nun EU-Recht (vom 13.06.2007),
URL: http://no-racism.net/article/2144/, besucht am 22.12.2024

[13. Jun 2007]

Überwachung in Europa - 'Prümer Vertrag' ab nun EU-Recht

Die EU - InnenministerInnen haben am Dienstag, 12.06.2007, in Luxemburg einer weiteren Vernetzung der Polizeidatenbanken zugestimmt und damit die Beschlüsse von Prüm in EU-Recht überführt. Menschen, die einen Visumsantrag für die EU stellen, müssen sich biometrisch erfassen lassen.

Die EU-InnenministerInnen stimmten dafür, den europäischen Behörden einen automatisierten Zugriff auf Gendaten, Fingerabdrücke und Kfz-Register anderer EU-Staaten zu ermöglichen.

Zwischen Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und Österreich existiert eine solche Vereinbarung bereits seit 27. Mai 2005. Mit dem Beschluss der EU-InnenministerInnen wird der Vertrag in EU-Recht überführt.

Nicht übernommen wird aus dem Vertrag von Prüm der Passus zur sogenannten "Nacheile". Das heisst, PolizistInnen dürfen StraftäterInnen auch in Zukunft nicht über die Landesgrenze hinweg verfolgen.

Die InnenministerInnen billigten eine zentrale Erfassung der biometrischen Daten aller Visumsantragsteller aus Drittstaaten im europäischen Schengen-Raum.

Das Visum-Informationssystem [VIS] soll zum ersten Halbjahr 2009 kommen. Auch Europol und andere staatliche Stellen sollen Zugang zu diesem System erhalten. Bis zu 70 Millionen Menschen sollen laut Auskunft der EU-Kommission in diesem System erfasst werden. "Das VIS wird weltweit das größte System zur Erfassung aller zehn Fingerabdrücke sein", schreibt die Kommission.

Für Österreichs Innenminister Günter Platter ist der Datenaustausch ein "tolles Modell". Er schlug beim EU-Rat der InnenministerInnen vor, dass das "tolle Modell" auch auf Island, Norwegen und die Schweiz ausgedehnt werden könnte.

Für KritikerInnen dieser Maßnahmen schaut die ganze Sache etwas anders aus: die europäischen MinisterInnen finden es leichter, sich auf sogenannte Sicherheitsmaßnahmen zu einigen als auf den damit zusammen hängenden Schutz der Rechte des Einzelnen. Dabei sei der Datenschutz gerade angesichts wachsender Bedrohungen der Privatheit durch europäische und transatlantische Initiativen von großer Wichtigkeit. Ohne entschiedene Maßnahmen zum Schutz der BürgerInnen müsse man früher oder später mit einem öffentlichen Aufstand gegen Überwachung und Ausspähung rechnen.