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Quellenangabe:
Für die Rehabilitierung des Rechts auf Asyl! Anerkennung der Grundrechte für alle! (vom 20.06.2007),
URL: http://no-racism.net/article/2153/, besucht am 21.11.2024

[20. Jun 2007]

Für die Rehabilitierung des Rechts auf Asyl! Anerkennung der Grundrechte für alle!

Aufruf aus Marokko zum UN-Tag der Flüchtlinge am 20. Juni 2007. Das Nachfolgekomitee der Euroafrikanischen Nichtregierungs-Konferenz "Migrationen, Grundrechte und Bewegungsfreiheit" in Rabat erhebt darin erneut die bereits im Juli 2006 gestellten Forderungen.


Für die Rehabilitierung des Rechts auf Asyl!
Anerkennung der Grundrechte für alle!



Am 20. Juni feiert die UNO den internationalen Tag der Flüchtlinge. Aus diesem Anlass stellt das Nachfolgekomitee der Euroafrikanischen Nichtregierungskonferenz bitter fest, dass seitdem nicht nur keine Verbesserungen bzgl. des Respekts der Grundrechte der MigrantInnen erreicht wurden, sondern im Gegenteil sich deren Situation jeden Tag verschlechtert in dem Maße wie die Sicherheitsgesetzgebungen mit xenophobem Charakter, die auf einer Stigmatisierung der "AusländerInnen" als Bedrohung beruhen, die Massenabschiebungen und die tödliche Jagd auf die Bootsflüchtlinge zunehmen. Deshalb sind die Prinzipien der Solidarität, die in den internationalen Abkommen enthalten sind, erstickt worden, zugunsten eines egoistischen, chauvinistischen, utilitaristischen und sicherheitspolitischen Ansatzes der Beziehungen der Menschen untereinander und einer Unterwerfung der internationalen Organe, besonders des UNHCR, unter die Interessen bestimmter Staaten.

An diesem Tag des 20. Juni erneuert die Nicht-Regierungskonferenz "Migrationen, Grundrechte und Bewegungsfreiheit" deshalb ihren Appell für eine Rehabilitierung des Asylrechts, das heute mit Füßen getreten wird durch die Behinderungen der Bewegungsfreiheit, die Restriktionen - de jure und de facto - bzgl. Schutz der Flüchtlinge und Exilierten, besonders durch die Umfunktionierung des UNHCR, die Ketten-Rückübernahmeverträge, die Verstärkung der Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere das Frontex-System und die Auslagerung der Asylverfahren und der Grenzkontrollen.

Diese Rehabilitierung des Asylrechts geht nur durch:

1) den Verzicht auf die auf Sicherheit und Repression ausgerichtete Ideologie, an der sich heute die Migrationspolitiken orientieren, besonders auf die "Externalisierung" des Asyls und der Grenzkontrollen, auf die Kriminalisierung von Migration, ebenso wie auf jedes ausländerfeindliche und diskriminierende Gesetz;

2) die Umarbeitung der Migrationspolitiken auf der Basis der Respektierung der Menschenrechte, einer wirklichen Gleichheit der Rechte aller Personen, die auf demselben Territorium leben, und eine sofortige Legalisierung aller MigrantInnen ohne Papiere;

3) die Entkriminalisierung des irregulären Aufenthalts und der Hilfe für Menschen, die zu so einer Art Aufenthalt gezwungen sind;

4) die Annullierung der Rückübernahmeabkommen für ausgewiesene Personen und das Aufgeben aller Verhandlungen in diese Richtung durch die Staaten;

5) die Abschaffung aller Visa für kurzen Aufenthalt, aller Behinderungen, ein Territorium zu verlassen, und die detaillierte und kontrollierte Rechtfertigung aller Verweigerung von Visa zur Niederlassung mit einer strikten Symmetrie der Ausstellungsbedingungen für AfrikanerInnen und EuropäerInnen für diese Art Visa;

6) die Schließung aller Orte der Inhaftierung und anderer Vorrichtungen zur Blockierung von Menschen an den Grenzen;

7) die Abschaffung aller Maßnahmen, die die Möglichkeiten zur Familienzusammenführung behindern;

8) die vollständige und ehrliche Anwendung aller internationalen Schutzinstrumente, um das Recht auf Asyl nicht auf eine simple Fiktion zu reduzieren;

9) die systematische Gewährung einer vollständigen Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit und des Schutzes für alle anerkannten Flüchtlinge auf der ganzen Welt;

10) die finanzielle und juristische Umgestaltung des UNHCR in einer Art, dass er effektiv die AsylbewerberInnen und Flüchtlinge schützt und nicht die Interessen der Regierungen, die ihn finanzieren;

11) die Ratifizierung der Internationalen Konvention für die Wanderarbeiter und ihre Familien, ihre Einarbeitung in die nationalen Gesetze, die Ratifizierung der Konventionen der ILO und besonders der Konventionen 143 und 97 ebenso wie ihre
Umsetzung;

12) dass jede euro-afrikanische Verhandlung auf dem Prinzip der Gleichheit der Gesprächspartner beruht und dass die afrikanischen Führer, die so wenig die Interessen ihrer Bevölkerungen verteidigt haben, ihre Verantwortung voll übernehmen, ganz besonders indem sie die euro-afrikanischen Partnerschaftsabkommen in Frage stellen;

13) die Inkraftsetzung von Mechanismen der Ernährungssouveränität und die Abschaffung von Abkommen, die die Zukunft der afrikanischen Landwirtschaft mit einer Hypothek belasten;

14) die Abschaffung der Auferlegung von Bedingungen an die afrikanischen Länder in den internationalen Verhandlungen, und insbesondere die der vertraglichen Weitervergabe von Arbeit beim Kampf gegen Migrationen;

15) die bedingungslose Annullierung der Schulden der Länder des Südens ebenso wie die Rückführung ihrer Guthaben auf ausländischen Banken.

An diesem Tag des 20. Juni versichert die Euroafrikanische Nichtregierungskonferenz "Migrationen, Grundrechte und Bewegungsfreiheit" noch einmal, dass jede Politik der Aufnahme nur auf der Basis des Prinzips der Gleichheit der Rechte (politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle) für alle Personen, die auf demselben Territorium leben, konzipiert werden muss, und dass sie mobilisiert bleibt auf der Seite der Flüchtlinge und Exilierten, für die volle und ganze Anerkennung dieser universellen Rechte.

Rabat, 20. Juni 2007

Nachfolgekomitee der Euroafrikanischen Nichtregierungskonferenz "Migrationen, Grundrechte und Bewegungsfreiheit"

Die Forderungen wurden bereits im Rahmen des :: Manifestes der Euroafrikanischen Nichtregierungskonferenz "Migrationen, Grundrechte und Bewegungsfreiheit" am 1. Juli 2006 in Rabat gestellt und von zahlreichen Organisationen unterstützt.