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Quellenangabe:
'Der ewige Ausländer“ - Oder: Wer verhindert noch ein rechtstaatswidriges Gesetz? (vom 18.05.2007),
URL: http://no-racism.net/article/2215/, besucht am 19.04.2024

[18. May 2007]

'Der ewige Ausländer“ - Oder: Wer verhindert noch ein rechtstaatswidriges Gesetz?

Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU in Deutschland und seine möglichen Auswirkungen

Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher
Richtlinien der Europäischen Union, der Ende März 2007 im Kabinett
beschlossen wurde, plant die Große Koalition umfangreiche Verschärfungen der asyl-, aufenthalts- und staatsbürgerschaftsrechtlichen Bestimmungen.

Unter dem Deckmantel der EU-Richtlinienumsetzung sollen noch bis zur Sommerpause des Parlaments Regelungen durchgesetzt werden, die massiv in Grundrechte der Betroffenen bzw. in das Rechtsstaatsprinzip der Bundesrepublik Deutschland eingreifen.

Das Komitee möchte auf drei besonders empörende Aspekte des Gesetzentwurfs hinweisen, die bislang in der Öffentlichkeit kaum oder gar nicht diskutiert wurden:

1. "Deutsche zweiter Klasse"


Der neu formulierte § 28 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes sieht vor, dass der Ehegattennachzug zu Deutschen künftig ausgeschlossen werden kann, wenn das eigene Einkommen nicht zur Lebensunterhaltssicherung ausreicht, etwa beim Bezug von Leistungen nach Hartz IV. Das Recht auf ein Zusammenleben mit dem/r EhepartnerIn galt für Deutsche bislang noch absolut - im Gegensatz zu Nicht-Deutschen. Aus der Gesetzesbegründung geht hervor, dass dieser massive Eingriff in die Grundrechte "nur" bei eingebürgerten Deutschen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit zur Anwendung kommen soll. Denn diesen sei
"die Begründung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Ausland zumutbar". Die Regelung sei, so heißt es weiter, auch "aus integrationspolitischen Gründen geboten". Denn: Die Pflicht zum Nachweis der eigenen Lebensunterhaltssicherung stelle für die Eingebürgerten "einen Anreiz zur Integration" dar.

In anderen Worten: AusländerInnen sind in den Augen der Bundesregierung selbst nach ihrer Einbürgerung als Deutsche noch nicht "integriert" und bedürfen weiterer "Anreize" bzw. Androhungen, um sich zu "integrieren". Sie bleiben die "ewigen Ausländer".
Eingebürgerte werden künftig Deutsche mit minderen Rechten sein. Wenn sie arbeitslos oder hilfebedürftig sind, wird ihnen - im Gegensatz zu
"Voll-Deutschen" - der Zuzug ihrer ausländischen EhepartnerInnen und ein gemeinsames Leben in Deutschland verwehrt!
Dass die (Grund-) Rechte von Nicht-Deutschen bzw. nun auch von eingebürgerten Deutschen unter dem Vorbehalt ihrer "Nützlichkeit" (der eigenständigen Lebensunterhaltssicherung) gestellt werden, ist ein menschenrechtlicher Skandal. Die Parole vom "Zuzug in die sozialen Sicherungssysteme", die ebenfalls in die Gesetzesbegründung Einzug gehalten hat, reduziert Menschen darauf, was sie die Gesellschaft (angeblich) "kosten". Diese Politik ist mit dem Grundsatz der Menschenwürde nicht vereinbar.

2. "Völkische Integrationskontrolle"


Öffentliche Stellen sollen künftig nach § 87 AufenthG-E "unverzüglich die zuständige Ausländerbehörde unterrichten, wenn sie im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Aufgaben Kenntnis erlangen von einer besonderen Integrationsbedürftigkeit" von AusländerInnen. Hiervon könne z.B. ausgegangen werden, wenn ausländische Eltern sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können. Ein weiterer Anhaltspunkt für eine "besondere Integrationsbedürftigkeit" sei ein Sozialhilfebezug, so die Gesetzesbegründung.

LehrerInnen, KindergärtnerInnen, ArbeitsamtmitarbeiterInnen, aber auch medizinisches Personal in einem staatlichen Krankenhaus, PolizistInnen usw. sollen demnach zur "Integrationskontrolle" von MigrantInnen verpflichtet werden. Die gesellschaftlichen Auswirkungen dieser geplanten Neuregelung sind kaum übersehbar. Ein Beispiel nur: Nicht-deutsche Eltern mit schlechten Deutschkenntnissen bzw. solche, die von Sozialhilfeleistungen abhängig sind, müssen demnach künftig beim Elternabend in der Schule damit rechnen, dass sie der Ausländerbehörde "gemeldet" werden, die dann ihrerseits die sanktionsbewehrte Integrationsmaschinerie zur Anwendung bringt. LehrerInnen wiederum werden gezwungen, nicht-deutsche Eltern, die Sozialhilfe beziehen oder die deutsche Sprache nicht beherrschen, zu taxieren, zu bewerten und gegebenenfalls der Ausländerbehörde zu melden. Das notwendige Vertrauensverhältnis als Voraussetzung für die Erfüllung des Auftrages öffentlicher Stellen wird hierdurch auf beiden Seiten gesetzlich unterminiert. Und es wird einer neuen Form des Denunziantentums, einer "völkischen Integrationskontrolle", Tür und Tor geöffnet: Allen öffentlich Bediensteten, die etwas "herrenmenschelndes" an sich spüren (und dies dürften nach jüngsten Studien nicht wenige in der Gesellschaft sein), bietet der neue Paragraf die Möglichkeit, in ihren Augen "defizitäre Ausländer" der Ausländerpolizei zu melden. Nach welchen Kriterien öffentlich Bedienstete die Sprachkenntnisse der Betroffenen bzw. deren "Integrationsbedürftigkeit" in der Praxis bewerten sollen, ist dabei noch das geringste Problem…

3. "Überraschungsabschiebungen per Gesetz"


Menschen, die nach ihrer letzten Abschiebungsandrohung über ein Jahr lang geduldet wurden, sollen künftig im Rahmen ihrer Vorsprache zur Duldungsverlängerung ohne Vorankündigung (§ 60a Abs. 5 AufenthG-E) festgenommen, inhaftiert und abgeschoben werden können, gegebenenfalls auch ohne vorherige richterliche Anordnung (§ 62 Abs. 4 AufenthG-E).

Dies wäre die gesetzliche Normierung von "Überraschungsabschiebungen". Zur Verdeutlichung: Eine solche unangekündigte Abschiebung wird dann z.B. Familien mit Kindern treffen, die seit vielen Jahren oder sogar Jahrzehnten in Deutschland leben, Personen, die hier ihren Lebensmittelpunkt, Arbeit, eine Wohnung und einen festen Bekanntenkreis gefunden haben, traumatisierte Flüchtlinge, die noch kein oder kein ausreichendes Attest über ihre möglicherweise ein Abschiebungshindernis darstellende Krankheit vorgebracht haben oder vorbringen konnten usw. Sie werden sich von niemandem verabschieden und häufig keinen effektiven Rechtsschutz mehr finden können.
Die Legalisierung solcher "Überraschungsabschiebungen" ist ein eklatanter Verstoß gegen den Grundsatz der Menschenwürde, gegen den Schutz des Privatlebens, und gegen das Rechtsstaats- und Verhältnismäßigkeitsprinzip der Bundesrepublik Deutschland. Dass solche gesetzgeberischen Brutalitäten vor dem Hintergrund massiv zurückgegangener Flüchtlingszahlen geplant werden, belegt die maßlose Abwehrmentalität und Menschenverachtung der deutschen Politik und Verwaltung im Umgang mit Nicht-Deutschen.

Der Deutsche Bundestag hat es nun in der Hand, die oben genannten
Bestimmungen zu verhindern. Ohne öffentlichen Druck von Bürgerinnen und Bürgern, die dem unaufhaltsamen Niedergang des demokratischen Rechtstaates nicht tatenlos zusehen wollen, wird er es allerdings nicht tun. Wir alle sind gefragt.

Dr. Thomas Hohlfeld
Komitee für Grundrechte und Demokratie