Quellenangabe:
Folterpolizisten bleiben im Dienst (vom 10.10.2007),
URL: http://no-racism.net/article/2295/,
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[10. Oct 2007]
Jene vier Polizisten, die Bakary J. misshandelten, werden nicht aus dem Polizeidienst entlassen, ihre Geldstrafen wurden herabgesetzt.
Die Wiener Stadtzeitung "Falter" berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe (41/2007), dass die drei Polizisten, die im April 2006 Bakary J. nach einer gescheiterten Abschiebung in einer Lagerhalle vorsätzlich folterten und ihm schwere Verletzungen zufügten, nicht aus dem Polizeidienst entlassen werden. Sie wurden wegen "Quälens und Vernachlässigen eines Gefangenen" im August 2006 rechtskräftig verurteilt. Drei Beamte, die an den Misshandlungen aktiv beteiligt waren, wurden zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt, der vierte Polizist zu sechs Monaten.
Nach einer Berufung des Disziplinaranwalts im Auftrag des Innenministeriums lag der Fall seit Dezember 2006 bei der im Bundeskanzleramt angesiedelten Disziplinaroberkommission. Wie "Falter"-Recherchen ergaben, hat die Disziplinaroberkommission den Fall bereits am 11. September 2007 entschieden. Laut "Falter" sei die Aufhebung der Suspendierung von der Oberdisziplinarkommission bestätigt worden, die Beamten können in ihre normalen Jobs zurückkehren, die Geldstrafen seien herabgesetzt worden.
Das Innenministerium wurde laut "Falter" bisher nur informell über den Ausgang des Verfahrens informiert. "Dem Innenministerium wurde noch nichts Schriftliches zugestellt", so Rudolf Gollia, Sprecher des Ressorts. Wiens Polizeikommandant Karl Mahrer sagte, die Verhandlung habe zwar stattgefunden, "ich habe den Schriftsatz aber noch nicht erhalten". Eines sei für ihn klar: "Ich kommentiere zwar keine Entscheidung der Disziplinar-Oberkommission, aber ich garantiere, dass diese Beamten aufgrund ihres Fehlverhaltens nicht mehr mit Bürgern in Kontakt kommen werden. Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International Österreich, bezeichnet diese Entscheidung gegenüber dem "Falter" als einen "Freibrief für Folter und ein Versagen des Rechtsstaates".
Quelle: derstandard.at vom 09.10.2007