no-racism.net Druckversion

Quellenangabe:
Stellungnahme der Austrian Cockpit Association (ACA) zu einer Anfrage zu Abschiebungen per Flugzeug (vom 13.06.2001),
URL: http://no-racism.net/article/238/, besucht am 21.11.2024

[13. Jun 2001]

Stellungnahme der Austrian Cockpit Association (ACA) zu einer Anfrage zu Abschiebungen per Flugzeug

Bereits im Jänner 2001 wurde die ACA um einen Kommentar zu einer Stellungnahme der deutschen Vereinigung Cockpit betreffend Flugabschiebungen gebeten. Am 31.5.01 kam die Antwort.

An die
Plattform für eine Welt ohne Rassismus
31. Mai 2001

Ihre Anfrage bezüglich Abschiebungen

Sehr geehrte Damen und Herren!

Bezugnehmend auf ihre Anfrage betreffend der Regelung von Abschiebungen mittels Flugzeug dürfen wir ihnen folgende Stellungnahme abgeben:
Die gesetzlichen Grundlagen für Abschiebungen von Personen auf dem Luftweg basieren auf internationalem Recht. Die Einhaltung dieser Luftfahrtvorschriften durch die Luftfahrtunternehmen wird von den nationalen Behörden überwacht. Geregelt sind diese Vorschriften in den ICAO Annexen (International Civil Aviation Organisation), im speziellen im Annex 17 und Annex 9 (siehe Anhang).

Soweit uns bekannt ist, werden von Österreichischen Luftfahrtunternehmen ausschließlich Transporte durchgeführt, die im Auftrag einer Österreichischen Behörde (Innenministerium), bzw. über Ansuchen von ausländischen Behörden erfolgen. Aktiv betreibt keine Airline solche Transporte. Weiters unterliegen diese Transporte strengsten Sicherheitsauflagen. Deportees werden nur in Begleitung speziell ausgebildeter Sicherheitskräfte transportiert.


Die endgültige Entscheidung, ob ein Deportee mitgenommen wird, obliegt dem KapitÀn des Fluges. Er muss vor dem Flug darüber informiert werden, dass sich ein Schubhäftling unter den Passagieren befindet. Als Grundsatz gilt, dass durch den Transport eines Deportees keinerlei Risiko für die Sicherheit des Fluges entstehen darf! Gefesselte oder gar geknebelte Deportees werden in keinem Fall befürdert! Ein, sich bereits an Bord eines Flugzeuges befindlicher und den Anordnungen des KapitÀns widersetzender Passagier, begeht ein schwerwiegendes strafrechtliches Delikt. Weiters möchten wir ergÀnzen, dass entgegen ihrer Annahme der Österreichische Pilotenverband zum "Fall Omofuma" keinerlei öffentliche Stellungnahme abgegeben hat. Wir verfolgen dieses laufende Verfahren mit größtem Interesse und werden gegebenenfalls auch entsprechend reagieren.

Ich darf mich für Ihr Interesse bedanken und möchte mich nochmals die späte Antwort entschuldigen. Die ACA steht ihnen für allfÀllige Anfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Wilhelm Maderner
ACA/präsident