Quellenangabe:
Ehemann von Österreicherin in Schubhaft, am Tag darauf entlassen! (vom 12.12.2007),
URL: http://no-racism.net/article/2384/,
besucht am 24.11.2024
[12. Dec 2007]
Herr N. ist Nigerianer und seit 2002 in Österreich, wo er um Asyl ansuchte. Im August 2005 heiratete er jene Frau, mit der er seit über 3 Jahren zusammen war. Er wurde in Schubhaft genommen und nach 2 Tagen, zahlreichen Protesten und einer Demo entlassen.
Update 14.12.2007: Ehemann von Österreicherin war nicht rechtmäßig in Schubhaft.
Heute im laufe des Tages, Freitag 14.12.2007, der Tag an dem für 17.30 Uhr eine Demo für ihn anberaumt war und auch stattgefunden hat, wurde Herr N. tatsächlich aus der Schubhaft entlassen, wie uns seine Ehefrau voller Freude mitteilte.
Offensichtlich gelangten die Behörden zu der Erkenntnis, dass Schubhaft im Fall von Herrn N. so etwas von nicht angebracht sei. Zumal weder ein Ausweisungsverfahren noch ein Aufenthaltsverbot bestehen, Herr N seit 2,5 Jahren mit einer Österreicherin verheiratet ist und ein laufendes Niederlassungsverfahren exsistiert.
Diese Umstände hätte allerdings auch schon der Beamte der BH Korneuburg feststellen können, und Ehe ohne Grenzen fragt sich jetzt warum es dennoch zur Festnahme kam.
Familie N. hofft nun auf eine positive Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs.
Ehe ohne Grenzen fordert nun erneut die politischen EntscheidungsträgerInnen auf endlich das Recht auf Familienleben für binationale Paare zu respektieren und anzuerkennen.
Gestern, 12.12.2007, wollte Herr N. die Sommerreifen bei seinem Auto wechseln, dabei kam es zu einer 'Routinekontrolle' durch die Polizei. Die Routinekontrolle endete für Herrn N. in Schubhaft, das Flugticket ist laut BH Korneuburg schon gebucht.
Herr N. ist Nigerianer und seit 2002 in Österreich, wo er um Asyl ansuchte. Seit 3,5,Jahren sind Herr und Frau N.(Österreicherin) ein Paar. Im August 2005 wurde geheiratet, ebenfalls im Sommer 2005 wurde ein Antrag auf Niederlassung gestellt. Dieser wurde bis zur Gesetzesänderung (1.1.2006) nicht bearbeitet, sein Niederlassungsverfahren befindet sich momentan in Berufung beim Verfassungsgerichtshof. Es liegen weder eine Ausweisung noch ein Aufenthaltsverbot gegen ihn vor.
Herr N. wurde zur BH Korneuburg mitgenommen, wo ein Beamter Herrn N`s Gattin telefonisch informierte. Es handele sich angeblich um eine Routinekontrolle er brauche lediglich Herrn N.s Meldezettel, seinen Reisepass und eine Kopie der Verfassungsgerichtshofbeschwerde. Als es den Reisepass in Händen hielt, meine er nur mehr, jetzt könne er das Verkehrsbüro anrufen und das Ticket für die Abschiebung buchen. Nun sitzt Herr N. im PAZ Hernalser Gürtel, die Abschiebung kann jederzeit erfolgen.
Der amtshandelnde Beamte gab Frau N. noch mit auf den Weg, dass das ja alles nicht so schlimm sei: 'dann kann er wenigsten mit seiner Familie Weihnachten feiern, und in spätestens zwei Monaten sei er ja ohnehin wieder da. Frohe Weihnachten!'
Ehe ohne Grenzen verurteilt aufs schärfte wie hier mit dem Ehepaar N. umgegangen wird. 'Zynischer gehts wohl nicht mehr', so die Angela Magenheimer, die Sprecherin von Ehe ohne Grenzen, 'eine Abschiebung in ein laufendes Verfahren hinein zu machen, außerdem sind unsere Erfahrungswerte gerade bei Auslandsanträgen von Nigeria aus sechs Monate und mehr auch 12 Monate Wartezeit sind keine Seltenheit.'
Herr N. hat seine Familie in Österreich, und das schon seit mehren Jahren, ist hier integriert und bezahlt hier seine Steuern.
Hier wird mutwillig eine Familie auf unbestimmete Zeit auseinandergerissen.
Ehe ohne Grenzen wird morgen Freitag, 14.12.2007, gemeinsam mit Frau N. gegen die drohende Abschiebung protestieren, - 17.30 PAZ Hernalser Gürtel. Hernalser Gürtel 8-12. 1080 Wien