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Quellenangabe:
Nach der Revolte im Abschiebegefängnis von Vincennes (vom 28.06.2008),
URL: http://no-racism.net/article/2614/, besucht am 14.12.2024

[28. Jun 2008]

Nach der Revolte im Abschiebegefängnis von Vincennes

In Folge der Revolte in Vincennes bei Paris, im Zuge der das Abschiebegefängnis vollständig niederbrannte, kam es zum zahlreichen Solidaritätbekundungen mit den aufständigen Sans Papiers. Zwei von ihnen wurden mittlerweile wegen "Brandstiftung" angeklagt, wohl um mit der Meuterei abzurechen. Update vom 25. Juni 2008.

Rund 300 Personen nahmen am Dienstag Abend, 24. Jun 2008, an einer Solidaritätskundgebung für die von Abschiebung bedrohten ImmigrantInnen vor dem ehemaligen Abschiebegefängnis in Vincennes (im Pariser Stadtwald südöstlich der Hauptstadt) teil. Die Anstalt war am Sonntag infolge einer Revolte der InsassInnen, die ihre Matratzen angezündet hatten, vollständig abgebrannt.

Unterdessen wurden am Mittwoch zwei ehemalige Insassen der Anstalt in Paris der Strafkammer des Gerichtshofs vorgeführt, im Eilverfahren (comparution immédiate), das nur bei Flagrantidelikten möglich ist. Ihnen wird "Brandstiftung" vorgeworfen, und gegen sie wird die Behauptung erhoben, die Matratzen in Brand gesteckt zu haben. Solidaritätsvereinigungen erklären unterdessen diese personelle Zuschreibung - vor dem Hintergrund einer kollektiven Revolte, die auf den Tod eines herzkranken 41jährigen Tunesiers infolge verweigerten Zugangs zu Medikamenten folgte - für Unfug. Und nehmen an, dass die Behörden schlicht eineN "SchuldigeN" (bzw. ihrer zwei) benötigten, um juristisch und formell mit der Meuterei "abrechnen" zu können. Das Urteil droht möglicherweise noch am heutigen Mittwoch zu folgen. SolidaritätsaktivistInnen hatten am Vorabend vor dem Polizeikommissariat in der rue Louis-Blanc, wo die beiden vernommen worden waren, und am Mittwoch früh vor dem Pariser Justizpalast für die beiden Angeklagten demonstriert.

Dagegen haben es allem Anschein nach (einzelne) Abschiebehäftlinge infolge des Brandes am Sonntag geschafft, die Gelegenheit zu nutzen, die Beine in die Hand zu nehmen und in die Freiheit zu entkommen. Am Sonntag Abend wurde ihre Zahl zunächst auf 56 geschätzt, doch am Montag wurde sie lt. offiziellen Angaben auf 17 herunter korrigiert. Am Dienstag gab die Polizeipräfektur von Paris dann an, "nach dem letzten Appell" habe sich herausgestellt, dass doch nur ein Abschiebehäftling - ein ägyptischer Staatsbürger - entkommen sei. Aber möglicherweise möchte die Präfektur auch nur nicht öffentlich einräumen, wie viele "Abschüblinge" ihr in Wirklichkeit durch die Lappen gegangen sind, um jegliche "Anstiftungswirkung" zu unterbinden.

Die übrigen - jene, die nicht abhauen konnten - wurden auf Abschiebehaftanstalten in ganz Frankreich, vom nordfranzösischen Lille über Palaiseau (im südlich an Paris angrenzenden Umland) bis hinunter ins südfranzösische Nîmes verteilt. Aufgrund "fehlerhaften Verfahrens" bei der Überstellung ließen französische Gerichte daraufhin am Dienstag 12 Abschiebehäftlinge (die nicht über ihre Situation aufgeklärt und über ihre Rechte belehrte worden waren) auf freien Fuß. Am Mittwoch klagten weitere neun von Abschiebung bedrohte EinwanderInnen, die nach Nîmes überstellt worden waren, auf Entlassung aus der dortigen Anstalt.

In naher Zukunft dürften die französischen Behörden nun in naher Zukunft einen Engpass bei den landesweit zur Verfügung stehenden Plätzen in den Abschiebehaftanstalten antreffen. Die Anstalt von Vincennes war das mit Abstand größte französische Abschiebegefängnis.

Bericht von Bernard Schmid, Paris, 25.06.2008, zuerst veröffentlicht auf :: labournet.de