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Quellenangabe:
Solidarität mit den Tierrechts-Gefangenen: Aktionen am 5. und 6. September 2008 (vom 02.09.2008),
URL: http://no-racism.net/article/2666/, besucht am 20.04.2024

[02. Sep 2008]

Solidarität mit den Tierrechts-Gefangenen: Aktionen am 5. und 6. September 2008

Aufgrund eines OGH-Urteiles wurden alle Gefangenen am 02. Sep 2008 enthaftet! Sie sind draussen!

Im folgenden Termine zum internationalen Solidaritätstag für die §278 Gefangen am Fr, 5. Sep 2008 in Linz, Innsbruck, Graz, Salzburg und Wr. Neustadt sowie Aufruf für die Demonstration am Sa, 6. Sep 2008 in Wien.

Demonstrationen für die Freilassung der inhaftierten Tierrechts-AktivistInnen und gegen die Kriminalisierung von politischem Engagement durch § 278 ff.


Graz: Fr, 5. September 2008
Demozug durch Graz, Treffpunkt: Hauptplatz 13, 16.00 Uhr

Inssbruck: Fr, 5. September 2008
Demozug durch Innsbruck, Treffpunkt: Triumphpforte, 17.00 Uhr

Linz: Fr, 5. September 2008
Demonstration durch Landstraße, Treffpunkt: Schillerpark, 16.00 Uhr

Salzburg: Sa, 5. September 2008
Kundgebung Am Platzl (vor Kleider Bauer), 15.00-18.30 Uhr

Wiener Neustadt: Fr, 5. September 2008
Demonstration; Uhrzeit und Ort wird noch nicht bekannt

Wien: Sa, 6. September 2008
Demonstration: § 278a abschaffen! Stopp der Kriminalisierung von politischen AktivistInnen
Auftaktkundgebung: 14:00 Uhr vor dem Justizministerium, Museumstraße 7, 1080 Wien - Abschlusskundgebung: ca. 16:30 am Ballhausplatz

Nach der Demo: Lolligo Strassenfest mit Solibar für die §278 Inhaftierten.
Ort: Fischerstiege 4-8, 1010 Wien


Aufruf für die Demonsrtation: §278a abschaffen! Stopp der Kriminalisierung von politischen AktivistInnen!



Aufruf zur Großdemonstration gegen die Beugehaft gegen TierrechtsaktivistInnen und für die Abschaffung der Kriminalisierungsparagraphen §278 (Kriminelle Vereinigung); §278a (Krimi­nelle Organisation) und §278b (Terroristische Vereinigung).

Samstag, 06. September 2008 ' Auftaktkundgebung: 14 Uhr – Justizministerium ' Route: Landesgericht – Innenministerium ' Abschlusskundgebung: 16:30 Uhr – Ballhausplatz.

Der österreichische Staat hält seit 21. Mai 2008 zehn TierrechtsaktivistInnen gefangen (lediglich einer von ihnen wurde am 13. August zumindest vorübergehend aus der Haft entlassen). Der abstruse Vor­wurf: Sie seien Mitglieder einer kriminellen Organisation (§278a Strafgesetzbuch). Mit diesem Vorgehen sollen unangenehme politische AktivistInnen kriminalisiert werden. Dieser Vorwurf kann uns alle treffen, ob NGO, politische Initiative oder einfach AktivistIn.

Polizei und Staatsanwaltschaft können keinen einzigen konkreten Tatvorwurf gegen eine/n der zehn Tier­rechtsaktivistInnen vorbringen. Auch die vollständige Akteneinsicht wird den AktivistInnen und ihren An­wältInnen immer noch verwehrt, trotzdem sitzen diese seit mehreren Monaten in Untersuchungshaft. Die AktivistInnen sehen sich mit einer doppelt absurden Situation konfrontiert:


Der Paragraph 278a wird zur Erbringung von Erkundungsbeweisen und zur Durchsetzung einer Art Beu­gehaft missbraucht. Erschreckend ist, dass Polizei und Staatsanwaltschaft mit solchen Mitteln vorgehen, noch erschreckender ist, dass das Landesgericht Wiener Neustadt und das Oberlandesgericht Wien dieser Argumentation folgen und den willkürlichen Freiheitsentzug aufrechterhalten und am Schlimmsten ist, dass die verantwortlichen PolitikerInnen zunächst Platter, jetzt Fekter (beide ÖVP) und Berger (SPÖ), den Mund halten und dieses Vorgehen billigen.

Die lange Untersuchungshaft wurde bisher mit Verdunkelungsgefahr begründet: Die zehn Verhafteten hätten sich durch die Verschlüsselung von Mails schon bisher von Strafverfolgung abzuschirmen versucht; und mit Tatbegehungsgefahr: Die zehn seien schon länger in der Tierrechtsszene aktiv und es sei davon auszugehen, dass sie es wieder sein werden. Die Justiz stellt damit demokratische Mittel als Indizien für kriminelles Handeln dar. Im Zusammenhang mit der Konstruktion einer kriminellen Organisation, führt dies zu einem völlig unverhältnismäßigen, nicht gerechtfertigten, Freiheitsentzug.

Der Paragraph 278a und mit ihm auch seine kleinen und großen Geschwister 278 (Kriminelle Vereini­gung) und 278b (Terroristische Vereinigung) sind aber an und für sich sich missbrauchsanfällig. Sie sind so formuliert, dass sie, wenn willfährige PolizeibeamtInnen, Staatsanwält-Innen und RichterInnen am Werk sind, zur Kriminalisierung von politischem Aktivismus herangezogen werden können. Das österrei­chische Strafgesetz sieht für alle im Raum stehenden Taten eigene Straftatbestände vor: Wer eine Brand­stiftung begeht kann wegen Brandstiftung verfolgt werden, wer eine Sachbeschädigung begeht, wegen Sachbeschädigung, wer eine Nötigung begeht, wegen Nötigung. Es braucht keine Kriminalisierungspara­graphen, mit denen das Erfordernis des konkreten Tatvorwurfs umgangen werden kann und mit dem dra­konische Strafen für nichts und wieder nichts gerechtfertigt werden sollen.

Wenn vorgeworfen wird, dass es ein Ziel einer Organisation ist Einfluss auf Politik und Wirtschaft auszuü­ben, wenn die politische Vernetzung mit anderen Personen und Initiativen vorgeworfen wird, wenn der Besitz von Demomaterialien vorgeworfen wird dann gilt: Kriminalisiert werden der politische Aktivismus und das Engagement für eine radikaldemokratische Gesellschaft. Getroffen hat es wenige - Gemeint sind wir alle!

Deshalb fordern wir:


Nach der Demo gehts zum Solistraßenfest vor dem Kindercafé LOLLIGO (Fischerstiege - 1010 Wien).