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Quellenangabe:
Bakary J.: WEGA-Beamte nach VwGH-Erkenntnis vor Suspendierung (vom 29.10.2008),
URL: http://no-racism.net/article/2706/, besucht am 22.12.2024

[29. Oct 2008]

Bakary J.: WEGA-Beamte nach VwGH-Erkenntnis vor Suspendierung

Die Disziplinar- Oberkommission beim Bundes- kanzleramt muss sich erneut mit den WEGA-Beamten beschäftigen, die Bakary J. misshandelt und gefoltert hatten.

Jene vier WEGA-Beamte, die im April 2006 den Schubhäftling Bakary J. misshandelt haben, stehen nun erneut vor der Suspendierung. Diese Maßnahme dürfte nach Bekanntwerden einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) getroffen werden. Der VwGH hatte einer Berufung des Disziplinaranwalts stattgeben, derzufolge die polizeiinterne Bestrafung der Beamten seitens der Disziplinarbehörden zu milde war. "Das Verfahren ist nun wieder offen, die Suspendierung müsste wieder in Kraft treten." Das sagte Rudolf Gollia, der Sprecher des Innenministeriums, am Dienstag.

Strafrechtlich waren die Polizisten wegen Quälens eines Gefangenen zu bedingten Haftstrafen zwischen sechs und acht Monaten verurteilt worden. Sie hatten dem 33-jährigen Mann aus Gambia nach einem missglückten Abschiebungsversuch umfangreiche Frakturen von Jochbein, Kiefer und Augenhöhle zugefügt. In dienstrechtlicher Hinsicht sprach sich der Disziplinaranwalt deshalb für ihre Entlassung aus dem Polizeidienst aus, fand mit dieser Forderung bei den Disziplinarbehörden aber kein Gehör.

Die beim Bundeskanzleramt eingerichtete Disziplinar-Oberkommission reduzierte in zweiter Instanz sogar bei drei Beamten die ursprünglich verhängten Geldstrafen. Ihre Suspendierung war zu diesem Zeitpunkt bereits aufgehoben, die Gesetzeshüter verrichteten zuletzt wieder Innendienst. Der VwGH hat den Bescheid der Disziplinar-Oberkommission nun allerdings wegen "Rechtswidrigkeit seines Inhalts" aufgehoben, wie in der Entscheidung (Geschäftszahl 2007/09/0320) begründet wird.

Nun muss sich die Disziplinar-Oberkommission neuerlich mit dem Fall beschäftigen. Die Entscheidungsfrist beträgt sechs Monate. Nach Meinung eines Insiders ist ein höheres Strafausmaß "wahrscheinlich". Das könne bis zu Entlassung der Beamten reichen.

Bakary J. befindet sich weiterhin in Österreich und in ärztlicher Behandlung, wie seine Frau auf Anfrage des Standard berichtete. Er müsse regelmäßig einen Orthopäden, Neurologen und Physiotherapeuten aufsuchen. "Es geht ihm nicht gut", so die Ehefrau. "Er hat fast täglich Kopfschmerzen, die Wirbelsäule tut weh, er kann nichts Schweres heben." Über die VwGH-Entscheidung sei man erleichtert: "Ein bisschen ein Lichtblick. Es geht um Gerechtigkeit."

Quelle: derstandard.at 28.10.2008