Quellenangabe:
Unterschriften für Rechtsberatung in Tirol (vom 28.10.2008),
URL: http://no-racism.net/article/2707/,
besucht am 21.11.2024
[28. Oct 2008]
Die Rechtsberatung der Caritas in Tirol ist seit Oktober 2008 geschlossen, da die Förderung seitens des Europäischen Flüchtlingsfonds, des Bundesministerium für Inneres und des Lands Tirol eingestellt wurde! Petition unterschreiben!
Die Rechtsberatung der Caritas in Tirol ist seit Oktober 2008 geschlossen!
Damit ist für Flüchtlinge in Tirol eine unhaltbare Lage eingetreten. Bereits jetzt können sie die unabhängige Rechtsberatungsstelle der Caritas nicht mehr in Anspruch nehmen und damit sind ihre Rechte im Asylverfahren gefährdet.
Seit ihrer Einführung im Jahr 2002 war die Rechtsberatung der Caritas Flüchtlingsstelle die einzige Einrichtung, die durch unabhängige und weisungsfreie Juristinnen Rechtsberatung für AsylwerberInnen, kriegsvertriebene Personen mit subsidiärem Schutz sowie für Asylberechtigte im Bundesland Tirol angeboten hat.
Aufgrund der Einstellung der Finanzierung durch die bisherigen Fördergeber (Europäischer Flüchtlingsfonds, Bundesministerium für Inneres und Land Tirol) wurde die Flüchtlingsstelle der Caritas Innsbruck gezwungen, die Rechtsberatung zu schließen.
Die Entscheidung des Bundesministeriums für Inneres, die Fördermittel für das seit Jahren durchgeführte Projekt "Rechtsberatung für AsylwerberInnen in Tirol" einzustellen, trifft neben den neu ankommenden AsylwerberInnen auch die über Jahre hinweg betreuten Flüchtlinge. Durch den Wegfall einer qualifizierten und vor allem unabhängigen und nicht weisungsgebundenen Rechtsberatungsstelle wird Flüchtlingen in Tirol effektiver Rechtsschutz und die Möglichkeit eines fairen Asylverfahrens erschwert.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Jahr 1999 entschieden, dass effektiver Rechtsschutz gewährleistet sein muss. Hierfür ist erforderlich, dass ein bestimmtes Mindestmaß an faktischer Effizienz für den Rechtsschutzwerber und die Rechtsschutzwerberin gesichert ist. Es muss also gewährleistet sein, dass das Rechtsmittel in einer Weise ausgeführt wird, die sowohl dem Inhalt der angefochtenen Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht entspricht als auch mögliche Verfahrensfehler aufzeigt.
Asylwerber und Asylwerberinnen sind zumeist der deutschen Sprache nicht mächtig, mittellos und sehr oft traumatisiert. Um den asylrelevanten Sachverhalt effizient den Asylbehörden zu übermitteln, ist eine fundierte Rechtsberatung unerlässlich. Das zeigt sich schon darin, dass mehr als die Hälfte der erstinstanzlichen Entscheidungen von der Berufungsinstanz aufgehoben werden.
Die derzeitige Situation bedeutet, dass AsylwerberInnen, die heute einen negativen Bescheid im Asylverfahren erhalten, kaum mehr Möglichkeiten haben, ein Rechtsmittel dagegen einzulegen. Nach Ablauf von zwei Wochen können die betroffenen Personen abgeschoben werden.
Die Plattform zur Aufrechterhaltung der Rechtsberatung hat sich gegründet, um sich für den Rechtsschutz von Flüchtlingen in Tirol einzusetzen.
Wir sammeln Unterschriften zum Fortbestand einer unabhängigen, nicht weisungsgebundenen Rechtsberatung durch JuristInnen, die im Fremden- und Asylrecht besonders geschult sind. Wir bitten Sie auch um Ihre Unterstützung durch Ihre Unterschrift.