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Quellenangabe:
Freispruch für Brechmittelarzt? (vom 28.11.2008),
URL: http://no-racism.net/article/2726/, besucht am 03.12.2024

[28. Nov 2008]

Freispruch für Brechmittelarzt?

An beiden letzten Tagen des Bremer Brechmittel-Prozesses um den Tod von Laya-Alama Condé haben Verteidigung und Staatsanwaltschaft ihre Plädoyers gehalten: Der Polizeiarzt Igor V., durch dessen Brechmittelvergabe Condé starb, soll freigesprochen werden.

Die entscheidende Entlastungsthese lieferte der Hamburger Rechtsmediziner Klaus Püschel. In dessen Verantwortungsbereich starb schon 2002 in Hamburg der Nigerianer Achidi John.

Nach sieben Monaten geht in diesen Tagen der Prozess gegen den Bremer Polizeiarzt Igor V. zu Ende. V. hatte am 26. Dezember 2004 dem gefesselten Condé rund 90 Minuten lang den Brechsirup Ipecacuanha und große Mengen Wasser eingeflößt. Die "Maßnahme" wurde mit Gewalt von zwei Polizisten und, später, auch zweier Sanitäter durchgeführt. V. setzte die Maßnahme auch dann noch fort, als Condés Zustand zwischenzeitlich so kritisch geworden war, dass er einen Notarzt hinzurufen musste.Die Staatsanwaltschaft hatte ihn deshalb wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Die Familie des Toten war in dem Prozess als Nebenklägerin vertreten, der aus Guinea angereise Bruder Namantjan Condé verfolgte die Verhandlungstermine im Gerichtssaal.

Im Laufe des Prozesses hatten insgesamt acht Gutachter Stellung zu der Todesursache genommen. Vier hatten die Auffassung vertreten, Condé sei gestorben, weil ihm das von V. eingetrichterte Wasser in die Lunge gelaufen war, er sei somit "still ertrunken". Drei weitere Gutachter, die von der der Verteidigung des Polizeiarztes eingeführt wurden, hatten dem entgegen gehalten, dass sie bei Condés Obduktion einen Herzschaden entdeckt hatten. Dieser sei von außen nicht erkennbar, aber ursächlich für den Tod gewesen. Condße hätte deshalb in jeder beliebigen Streßsituation sterben können. Der Arzt V. habe sich somit keinerlei Pflichtverletzung schuldig gemacht.

Am vorletzten Prozesstag lud die Verteidgung gegen den Willen der Kammer den Chefpathologen des Hamburger Uniklinikums Eppendorf, Klaus Püschel, als Zeugen ein. Die tazNord beschreibt dessen Aussage folgendermassen:

"400 Mal schon hat er nach eigenen Angaben einen Einsatz des Brechmittelsirups Ipecahuana verantwortet, bisweilen freiwillig, manchmal unter Zwang. "Das ist prinzipiell eine ungefährliche Maßnahme", sagte er gestern vor Gericht (...). Das ist die Position, die er auch schon im Dezember 2001 vertreten hat, also unmittelbar nach dem Tod des mutmaßlichen Dealers Achidi John. Der Kameruner starb seinerzeit - nach einem Brechmitteleinsatz. Und Püschel war es, der sich schon unmittelbar danach gegen ein Moratorium aussprach, gegen eine Ende der umstrittenen Exkorporationen. Er sollte sich durchsetzen - und bereits wenige Tage danach wieder einen solchen Einsatz verantworten. Den Tod des Achidi John nennt Klaus Püschel einen "Zwischenfall".

Einen, für den sich nie jemand vor Gericht verantworten musste - ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, nachdem zuvor die Untersuchungen der Leiche ergaben, dass der 19-Jährige herzkrank war. Auch Laya Condés Herz war "versagensbereit", sagt Püschel. Immer wieder zieht er den Vergleich zum "plötzlichen Herztod", wie er auch bei zuvor als gesund befundeten Leistungssportlern mitunter auftritt, bei Marathonläufern etwa, während eines Wettkampfes. "Das kommt immer wieder vor", sagt Püschel, "und nicht jeder, der so ein Herz hat, muss deswegen auch plötzlich tot umfallen". Igor V. jedenfalls habe den Herzfehler nicht erkennen können.

Püschel war lange vor Prozessbeginn schon mal von der Bremer Staatsanwaltschaft als Gutachter angefragt worden - hatte seinerzeit jedoch abgelehnt, "um Diskussionen zu vermeiden", wie er sagt, und weil er ja in den Todesfall von Achidi John "involviert" war. Jetzt überwog offenbar sein Glaube "besonderen Sachverstand" in den Bremer Brechmittel-Prozess einbringen zu können. Am Ende, sagt Püschel, sei Laya Condé gestorben, weil sein "hilfloser Zustand" von allen Beteiligten "zu spät erkannt" worden sei, die Wiederbelebung dann schon unter sehr erschwerten Bedingungen habe stattfinden müssen."
(:: Ausgabe vom 21. November 2008).

Die Kollegin Püschels ist seinerzeit für den Tod Achidi Johns nicht verfolgt worden, weil drei Ärzte um den Berliner Kardiologen Rudolf Meyer, die mit Nachdruck im Condé-Prozess die Herzfehlerthese vertreten haben, auch damals die Hamburger UKE-Ärztin entlasteten. Meyer will bei der Untersuchung von Condés Leichnam festgestellt haben, dass dessen Herzwand krankhaft verdickt war. Dieser "toxische Herzmuskelschaden" soll "mit hoher Wahrscheinlichkeit" allein für das bei Condé festgestellte Lungenödem verantwortlich sein - und nicht etwa das durch den Brechmitteleinsatz in die Lunge gelaufene Wasser. Condé habe durch den Herzschaden in beinahe jeder Stresssituation sterben können. Seine These wurde vor Gericht von dem ehemaligem Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Berliner Charité, Volkmar Schneider, und dem Berliner Radiologie-Professor Karl-Jürgen Wolff gestützt.

Eine ganz ähnliche Expertise hatten Meyer und Schneider auch im Fall des Brechmitteltoten Achidi John abgegeben. Der 2001 in Hamburg gestorbene Nigerianer war das bundesweit erste Brechmittel-Opfer. Die Staatsanwaltschaft hatte 2002 ein Ermittlungsverfahren gegen eine Rechtsmedizin-Professorin der Eppendorfer Uniklinik eingestellt. Meyer und Schneider hatten sie mit der These entlastet, dass Johns Hirntod während des Brechmitteleinsatzes "auf eine vorstehende schwere Herzerkrankung zurückzuführen" gewesen sei.

Condé, der bei zu der Kontrolle an jenem Weihnachtsabend weder als Dealer noch sonstwie strafrechtlich in Erscheinung getreten war, war zwei Polizisten aufgefallen, weil er "verdächtig geschluckt" hatte. Das reichte. Sie brachten ihn in das Polizeipräsidium im Stadtteil Vahr, fesselten ihn auf eine Pritsche und riefen den Polizeiarzt Igor V.. Einen Dolmetscher, einen Richter oder einen Staatsanwalt riefen sie nicht. "Gefahr" sei "im Verzug" gewesen. Das sah Condé wohl ähnlich. Er weigerte sich jedenfalls, den Brechsirup zu schlucken. Die Polizisten ließen sich davon nicht beirren. Sie wollten die "Exkorporation" um jeden Preis. Dass weder sie noch der Arzt V. Erfahrungen mit zwangsweiser Brechmittelvergabe hatten, störte sie nicht.

Das Experiment ging schief. Gegen ein Uhr sah V. sich gezwungen, ein Notarzt-Team zu rufen. Die beiden Sanitäter erinnerten sich bei der Gerichtsverhandlung an folgende Szene: Condé lag, mit Handschellen gefesselt, auf einer Liege. Nach der Brechsirupvergabe "zeigte er überhaupt gar keine Reaktion mehr". Sein gemessener Blutsauerstoffwert sei kritisch gewesen, die Sanitäter konnten ihn jedoch wieder normalisieren. Doch obwohl Condés Zustand zwischenzeitlich lebensgefährlich gewesen war, nutzten V. und die Polizisten die Gelegenheit, ihre "Maßnahme" fortzusetzen.

Die beiden Sanitäter halfen ihnen dabei. Einer reichte V. Schüsseln mit Wasser, das dieser Condé über eine Nasensonde einflößte. Die Sonde, so berichten sie später, sei immer wieder herausgerutscht und habe nachgelegt werden müssen. Schließlich regte Condé sich nicht mehr. Dann habe V. Condés "Zäpfchen mit einer Pinzette stimuliert", um weitere Würgereflexe zu provozieren. Aus Condés Mund sei ständig Flüssigkeit gelaufen. "Der ganze Boden war reichlich voller Wasser", sagte ein Sanitäter. Condé selbst sei derartig durchnässt gewesen, dass die Elektroden zur Messung der Herzfrequenz kaum an seinem Körper haften blieben. Am Ende habe Condé "Schaum vor dem Mund" gehabt. Seine Herzfrequenz rutschte "in den Keller", zeitweise habe das Herz völlig zu schlagen aufgehört, seine Pupillen "deuteten auf einen schweren Hirnschaden hin".

Bei der Aktion kamen einige Kokainkügelchen zum Vorschein, die Condé offenbar zuvor verschluckt hatte. Einer der beiden Polizisten sagte vor Gericht, er und sein Kollege hätten "angemessen und verhältnismäßig" entschieden. Dass man Condé Wasser per Nasensonde einspritzte, damit er seinen Mageninhalt restlos hervorwürgte, nannte der Drogenfahnder "trinken". Um drei Uhr morgens fällt Condé ins Koma und wird in das St.-Joseph-Krankenhaus eingeliefert. Die Diagnose des Notarztes: Ertrinken. Condés Lunge war voller Wasser gelaufen. Kurz darauf trat der Hirntod ein. Am 7. Januar wird Condé für tot erklärt.

Während der Afrikaner im Koma liegt, lädt Radio Bremen den damaligen Innensenator Thomas Röwekamp zu der Regionalnachrichtensendung "buten un binnen" ins Studio ein. "In Bremen liegt ein Mensch in einem Krankenhaus. Er stirbt vermutlich, weil die Polizei ihn als Drogendealer überführen wollte. Was empfinden Sie dabei?" will der Moderator von ihm wissen. Röwekamp holt weit aus und sagt schließlich: "Ich würde in der Abwägung sagen, ich halte das für eine gerechtfertigte Maßnahme. Der Umstand, dass er jetzt gesundheitliche Folgen davon trägt, ist im wesentlichen (...) wohl darauf zurückzuführen, dass er eine dieser Kapseln offensichtlich zerbissen und sich dadurch eine Vergiftung zugeführt hat."

Er halte es für "völlig gerechtfertigt, mit unnachgiebiger Härte gegen solche Leute, die Drogen gewerbsmäßig verkaufen, vorzugehen und dann müssen sie eben halt auch in Kauf nehmen, dass sie ein Brechmittel verabreicht bekommen." Für den Senator war die Sache klar: "Hätte er die Drogen nicht versucht vor uns zu verbergen, wäre ihm nichts weiter passiert. (...) Wir werden weiter mit der notwendigen Härte und Schärfe und mit Brechmitteleinsatz gegen gewerblichen Drogenhandel in Bremen vorgehen." Es sollte anders kommen. Nur zwei Wochen später verbot der Senat den zwangsweisen Einsatz von Brechmitteln. Auch wenn Röwekamps Auftritt vielen Menschen in der Stadt lange im Gedächtnis blieb, tat dies seiner Karriere keinen Abbruch. Er ist seit dem Amtsantritt der rot-grünen Regierung im Mai 2007 Fraktionsvorsitzender der CDU in der Bremischen Bürgerschaft.

Anfang 2007 erhielt Condés Mutter 10.000 Euro - das Schmerzensgeld, Condé zugestanden hätte, wenn er überlebt hätte. Das hätte das Land ihm zahlen müssen, weil der Europäische Gerichtshof 2006 im Fall des Nigerianers Achidi John zwangsweise Brechmittelvergabe als Verstoß gegen das Folterverbot eingestuft hatte.

Das Urteil gegen den Polizeiarzt Igor V. soll am Donnerstag, dem 4. Dezember 2008 um 13 Uhr im Saal 231 des Landgerichts Bremen verkündet werden. Die Sitzung ist öffentlich.

Text übernommen von :: thecaravan.org