Quellenangabe:
Diskriminierung am Finanzamt wegen 'nicht-österreichisch klingenden Namen' (vom 15.12.2008),
URL: http://no-racism.net/article/2752/,
besucht am 27.12.2024
[15. Dec 2008]
Zusätzliche Unterlagen zur Kinderbeihilfe wegen verdächtiger Namen? Weitere Fälle gesucht, bitte an no-racism.net melden.
Erfahrungsbericht von S.F. (Name und Kontaktdaten der Redaktion bekannt), sie sucht weitere Eltern, insbesondere ÖsterreicherInnen mit 'unösterreichisch' klingendem Namen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben:
Letztes Jahr bekam ich einen Brief vom Finanzamt mit folgendem Inhalt: 3 Datenblätter mit Angaben zu meiner Person, zu der meines Ehegatten und unserer drei Kinder. In allen Daten ist unter dem Vermerk Staatsbürgerschaft richtigerweise Österreich angegeben. Es wird gebeten die Daten zu überprüfen. Bis auf zwei kleine Fehler, nämlich, dass ich ledig sei und mein Mann R.X. statt R.Y. heißt, sind alle Daten korrekt. Trotzdem wird im Anhang an die Datenblätter verlangt, dem Schreiben Kopien einer Schulbesuchsbestätigung, einer Kindergartenbestätigung und eines Staatsbürgerschaftsnachweises bzw. Bescheides über die Verleihung der Staatsbürgerschaft von Mutter und Leonid beizulegen. Leonid ist mein mittlerer Sohn. Erster dachte ich, das ist vielleicht neu, es wird jetzt jeder überprüft. Doch die Leiterin in Leonids Kindergarten meinte, österreichische Eltern haben sie noch nie nach einer Bestätigung für das Finanzamt gefragt. Also beschloss ich der Sache nachzugehen und am zuständigen Finanzamt anzurufen.
Am 17. 12. 2007 um ca. 15 Uhr sprach ich mit einem Finanzamtsmitarbeiter. Nach der Angabe meiner Sozialversicherungsnummer hatte er den Akt vor sich und erklärte mir, ich werde auf Grund der ausländischen Namen meiner Kinder überprüft. Sie heißen Matjaz, Leonid und Izidor. Es sind slowenisch geschriebene Namen. Slowenen sind eine anerkannte österreichische Volksgruppe, also sind ihre Namen genau genommen nicht ausländisch. Es tue ihm sehr leid, aber der Computer dachte wohl auf Grund der Namen, wir sind Ausländer. Gut dass es Computer gibt auf die die Verantwortung abgeschoben werden kann. Nur wer hat denn dem Computer die Befehle gegeben?
Weiters sagte er mir, es gibt so viele Schererein mit Ausländern, da diese Kinderbeihilfe für Kinder, die gar nicht im Land sind, beziehen. Ich solle einfach alles schicken und einen Vermerk schreiben, dass mein Mann Kärntner Slowene ist. Hätte ich meine Kinder also Fritz, Franz und Leopold genannt, müsste ich keine Nachweise besorgen und mich auch nicht rechtfertigen, warum sie so und nicht anders heißen. Wenn ich dem Finanzamt die verlangten Daten nicht übermittle, bekomme ich nächstes Jahr keine Kinderbeihilfe.
Das ist eindeutig Diskriminierung und Schikane.
Die Frage ist, ab wann ist ein Name ausländisch? Werden denn auch alle
Kevins und Jaquelines überprüft, oder wird bei den ausländischen Namen in verdächtige und unverdächtige unterteilt?
Überprüft das Finanzamt wirklich nach Namen? Das wäre ein Überprüfen nach herabwürdigenden und willkürlichen Gesichtpunkten und nicht nach Fakten! Die Fakten sind dem Finanzamt auf Grund der Sozialversicherungsnummern zugänglich. Handelt es sich bei meinem Fall tatsächlich um ein Missverständnis oder um xenophobes, rassistisches Vorgehen seitens des Staates Österreich?
Mit diesem Schreiben wandte ich mich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft. Bis dato gab es zwei Sitzungen und Anhörungen. Das Ergebnis ist ernüchtern, da es offensichtliuch keine genau festgelegten Regeln gibt, nach denen die zuständigen BeamtInnen des Finanzamtes überprüfen. Das Finanzamt ist bestrebt meinen Fall als bedauerlichen Einzelfall abzutun, jedoch weiss eine Mitarbeiterin der Arbeiterkammer von ähnlichemn Fällen zu berichten. Sie wird Anfang nächsten Jahres von der Gleichbehandlungskommission angehört. Es wäre wichtig bis dahin andere ähnliche Fälle zu finden!
Also schaut bitte Eure Familienbeihilfebewilligungen an!
Bei österreichischen StaatbürgerInnen ist es üblich bis zum 18. Geburtstag zu bewilligen. Bei nicht österreichischen StaatsbürgerInnen müsste es auch genaue Regeln geben.
Wenn bei mehreren Kindern die Bewilligung über unterschiedliche Zeiträume ist, deutet dies auch auf Willkür hin!
Fragt am Finanzamt nach! Seid lästig! Oder meldet Euch bei eindeutiger
Diskriminierung direkt an die Gleichbehandlungsanwaltschaft!!
www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at
Tel: 01/5322868
Jeder Mensch ist gleich an Rechten und Würde geboren!
Daran hat sich auch das Finanzamt zu halten!
Auf uns kommt´s an!
Bitte diese Information weiterleiten! Insbesondere wären dringend
Eltern, insbesondere ÖsterreicherInnen mit 'unösterreichisch' klingendem Namen gesucht, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben.
Bitte einfach das Kontaktformular von no-racism.net nutzen, wir leiten die Information an die betroffene Familie weiter, die die Fälle für das Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission sammelt.