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Quellenangabe:
Vergewaltigung im Flüchtlingslager (vom 15.01.2009),
URL: http://no-racism.net/article/2783/, besucht am 22.12.2024

[15. Jan 2009]

Vergewaltigung im Flüchtlingslager

Der ehemalige Hausmeister einer Unterkunft für Flüchtlinge in Nürnberg wird beschuldigt eine Frau aus Uganda brutal vergewaltigt zu haben. Am 13. Jan 2009 begann der Prozess, der am Donnerstag, 15. Jan 2009 fortgeführt wird. Aussagen von ZeugInnen und Expertinnen weisen über den Einzelfall hinaus.

"Das Lagersystem schafft ein großes Machtgefälle zwischen Personal und BewohnerInnen und ermöglicht die sexuelle Ausbeutung und rassistische Unterdrückung", erklärt Simone Fischer, Sprecherin des Bayerischen Flüchtlingsrats. Die Organisation sieht nur eine Lösung: Die Schließung aller Flüchtlingslager.

Wegen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen muss sich Richard Schimpf (61), der ehemalige Hausmeister der AsylbewerberInnenunterkunft in der Schlossstraße in Nürnberg vor dem Landgericht verantworten. Zwischen 2001 und 2002 soll er mit dem Generalschlüssel in das Zimmer einer Frau aus Uganda eingedrungen sein während sie schlief und sie vergewaltigt haben. Der Beschuldigte, der mittlerweile in Rente ist, streitet dies ab und glaubt an einen Racheakt, da er bei Abschiebungen mitgewirkt hat. Ob es zu einer Verurteilung kommt hängt davon ob wem das Gericht augrund weiterer ZeugInnenaussagen glaubt. Am Dienstag wurde zunächst der Hausmeister und die Uganderin, eine Caritas-Mitarbeiterin, sowie ein ehemaliger Zivildienstleistender befragt. Am Donnerstag sollen weitere Frauen aus der Unterkunft aussagen, die nach Angaben des Flüchtlingsrats ebenfalls von sexuellen Übergriffen durch den Hausmeister berichten werden. Eine weitere Frage ist, ob die Tat als einfacher Missbrauch gewertet wird, damit wäre sie schon verjährt – oder, da die Betroffen schlief, als Missbrauch an widerstandsunfähiger Personen eingestuft wird, womit eine Haftsrafe von zwei Jahren realistisch wäre.

Dass es überhaupt zu der Anzeige kam, ist das Resultat der jahrelangen Arbeit des internationalen Frauencafes in Nürnberg und dem Mut der Unganderin. Normalerweise kommt es nicht zu einer Anzeige, wie Claudia Gessl vom Frauencafe berichtet. Es gebe etliche Frauen, die von sexuellen Übergriffen in Flüchtlingslagern durch Hausmeister, Wachpersonal und Lagerleitung aber auch durch andere Asylbewerber berichteten. Normalerweise kommt es nicht zur Anzeige. Auch die Klägerin wollte erst nicht. Ihr als Asylbewerberin glaube ja eh niemand. Zudem haben Flüchtlingsfrauen oft Angst vor negativen Konsequenzen für ihr Asylverfahren und Schikanen in ihrer Unterkunft. Hinzu kommt die Scham, die auch deutsche Frauen oft davon abhält Anzeige bei Vergewaltigungen zu erstatten.

Auch die Aussage eines Zivildienstleistenden in dem Flüchtlingslager in Zirndorf, der die Klägerin kennt, bestätigt dass es sich um keinen Einzelfall handelt. Ihm sei immer wieder von Frauen berichtet worden, dass der Hausmeister sie belästigt und angegrabscht habe, so der Zeuge. Anzeige erstatten wollten sie nicht und seine Vorgesetzten wollten nichts unternehmen da so etwas leicht ein "Skandälchen" geben könnte. Der Hausmeister in Zirndorf ist daher auch heute noch im Dienst – mit Schlüsseln zu sämtlichen Zimmern, auch denen der Frauen. "Es ist ein Unding, dass Asylbewerberinnen oftmals im selben Haus mit Männern untergebracht seien und Hausmeister die Schlüssel zu den Frauenzimmern haben", sagt Claudia Gessl.

Der Flüchtlingsrat schätzt solche sexuellen Übergriffe als systemimmanentes Ergebnis der Lagerunterbringung von Flüchtlingen ein. Die Machtposition des Personals gingen dabei Hand in Hand mit der Isolation und gesellschaftlichen Ausgrenzung durch Flüchtlingslager. Häufig gibt es in den Unterkünften Günstlingssysteme, da die Hausmeister beispielsweise größere Zimmer, zusätzliche Essens- und Hygienepakete oder eine schnelle Postauslieferung organisieren kann. Umgekehrt sind auch zahlreiche Strafmaßnahmen möglich die bis zur Umverteilung in Isolationslager wie in Böbrach im Bayerischen Wald reichen können. "Besonders neu angekommene Flüchtlingsfrauen wissen meist nicht, welche Befugnisse das Personal hat und kennen häufig ihre Rechte nicht", so der Flüchtlingsrat. "Erschwert wird ihre Situation, wenn sie wenig oder kein deutsch können, keine Sozialkontakte haben und auch keine unabhängigen Beratungsstellen kennen. Das macht es für betroffene Frauen extrem schwierig, die Täter anzuzeigen."

Allein in Bayern lebten derzeit etwa 8000 Flüchtlinge in 165 Gemeinschaftsunterkünften. Im Sommer wird sich der Bayerische Landtag mit dem Thema beschäftigen und die Lagerunterbringung auf den Prüfstand stellen. Damit die besondere Situation von Flüchtlingsfrauen dort berücksichtigt wird und der strukturellen Begünstigung sexueller Gewalt durch Lagerbedienstete ein Ende gemacht wird ist Lobbying, Protest und Öffentlichkeitsarbeit notwendig. Der Prozess und die große Resonanz in Fernsehen, Radio und :: Zeitungen sind dabei ein wichtiger erster Schritt.


Zur Prozesseröffnung am 13. Jan 2009 fand eine Solidaritätskundgebung vor dem Landgericht Nürnberg statt. Gefordert wurde dabei u.a. die sofortige Schließung aller Flüchtlingsunterkünfte und stattdessen die Unterbringung in normalen Wohnungen. Aufgerufen wurde, nicht wegzuschauen und bei alltäglicher sexistischer und rassistischer Gewalt einzugreifen.
Der Prozess am Landgericht Nürnberg in der Fürther Straße 110 wird von Aktivist_innen beobachtet. Zweiter Prozesstag ist am Do, 15.01.09, ab 9:00 Uhr im Saal 128.

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