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Quellenangabe:
Zum Bleiberechtsentwurf von BM Fekter (vom 28.01.2009),
URL: http://no-racism.net/article/2797/, besucht am 23.11.2024

[28. Jan 2009]

Zum Bleiberechtsentwurf von BM Fekter

Stellung- nahme der Plattform Bleiberecht Jetzt! zur laufenden Verhandlung einer Bleiberechtsregelung. Graz - Linz - St. Pölten - Wien, 28. Jänner 2009. Mit Adressen für Proteste.

Derzeit laufen die Vorbereitungen für die Beschlussfassung einer Bleiberechtsregelung im österreichischen Nationalrat.

Die Plattform Bleiberecht Jetzt! bekräftigt ihre Forderung nach


Der in Verhandlung stehende Gesetzesvorschlag des Innenministeriums wird diesen Zielen nicht gerecht und weist darüber hinaus eine Vielzahl an problematischen Bestimmungen auf. Staatliche und zivilgesellschaftliche Einrichtungen haben in ihren Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf herausgearbeitet, welche Passagen noch dringend einer Korrektur bedürfen.
Wir fordern Innenministerin Maria Fekter auf, diese Hinweise gewissenhaft zu berücksichtigen. Alle Interssierten rufen wir dazu auf, die vorhandenen Vorbehalte gegen die Gesetzesvorschläge bei Innenministerin Maria Fekter und anderen handelnden Personen zu deponieren.

Im besonderen heben wir drei gravierende Fragen exemplarisch heraus.

1. Menschenrechtswidrige Auschlußkriterien

Im Gegensatz zum vorliegenden Gesetzesentwurf steht das Vorliegen eines Aufenthaltsverbotes nach der Rechtssprechung des EGMR nicht absolut gegen ein Bleiberecht, sondern ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu werten.

Damit wird die Gewährleistungspflicht des Staates in Bezug auf Art. 8 EMRK nach wie vor nicht ausreichend erfüllt und die aus Art. 8 EMRK erfließenden positiven Schutzpflichten in Österreich nicht hinreichend umgesetzt. Es sei daran erinnert, dass bei Asylsuchenden alleine „Mittellosigkeit“ zur Verhängung von Aufenthaltsverboten führt. (siehe auch Stellungnahme amnesty international)

2. Illegalisierung durch Fristversäumnis

Bei der Verlängerung von Niederlassungsbewilligungen sieht der Gesetzesentwurf im Falle einer Fristvermsäumnis zusätzliche Erschwernisse bei der Anttragstellung vor. Dies führt nicht nur zur Illegalisierung von aufenthaltsverfestigen Menschen, sondern bedeutet auch eine unnötige Bürokratisierung von Verfahren. (siehe auch Stellungnahme Volksanwaltschaft)

3. Fehlende Rechtssicherheit

Die im Verwaltungsrecht eher unübliche Möglichkeit, Entscheidungen der ersten Instanz durch die Oberbehörde für Nichtig zu erklären, lässt Zweifel an der notwendigen Trennung der beiden Instanzen aufkommen und es ist fraglich ob hier das Recht auf den gesetzlichen Richter noch ausreichend zu Tragen kommt. Außerdem scheint die nötige Rechtssicherheit der Entscheidungen der 1. Instanz durch die vorgeschlagene Regelung nicht mehr geboten. (siehe auch :: Stellungnahme Diakonie)

Plattform Bleiberecht JETZT!


Adressen für Proteste


Derzeit wird der Vorschlag von Innenministerin Maria Fekter zur Regelung des Bleiberechts verhandelt. Folgende Personen sind in die Beschlussfassung involviert und können kontaktiert werden.

Ministerin Maria Fekter, ÖVP
Telefon: +43 1 53126-2352
Mail: ministerbuero (at) bmi.gv.at

Minister Norbert Darabos, SPÖ
Telefon: Tel: +43 1 50201 - 1020145
Mail: norbert.darabos (at) spoe.at

Beschlossen wird das Gesetz im Parlament nachdem die Vorlage im Innenausschuss besprochen wird. Die Mitglieder des Innenausschusses finden sich mit Emailadressen und Telefonnummern :: auf der Seite des Parlaments.

Stellungnahme übernommen von :: bleiberecht.at