Quellenangabe:
Kurde in Schubhaft fast taub geschlagen (vom 10.08.2000),
URL: http://no-racism.net/article/281/,
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[10. Aug 2000]
Österreichische Justizwachebeamte wegen schwerer Körperverletzung angeklagt
Kommenden Montag muss der Kurde Dogan I. wieder einmal vor Gericht erscheinen. Diesmal ist er allerdings als Zeuge geladen. Vor einem Schöffengericht müssen sich vier Salzburger Justizwachebeamte wegen "schwerer körperverletzung mit schweren Dauerfolgen" verantworten. Die Salzburger Staatsanwaltschaft fährt gegen die vier Beamten mit massiven Vorwürfen auf. Diese hätten den Schubhäftling im November 1998, obwohl Dogan I. gegen seine Vorführung beim Amtsarzt nur "passiven Widerstand" geleistet hatte, "mit Verletzungsvorsatz" mehrmals geschlagen. Der Häftling erlitt neben Abschörfungen, Blutergüssen und Prellungen eine Trommelfellperforation und ist seither auf einem Ohr praktisch taub.
Seit 1990 lebt und arbeitet der 38-jährige Kurde Dogan I. in Salzburg. Auch seine Frau und seine drei Kinder sind hier heimisch geworden. Der Kurde, Anhänger der alewitischen Minderheit, wurde 1989 in seiner Heimat in eine Schießerei verstrickt, bei der ein Mann angeschossen wurde. Er flüchtete nach Österreich. Im Herbst 1998 sollte Dogan I. nach einem Auslieferungsbegehren der Türkischen Behörden plötzlich abgeschoben werden - obwohl zu diesem Zeitpunkt das Asylverfahren nicht abgeschlossen war. Der Kurde wurde inhaftiert, in der Schubhaft begann er einen Hungerstreik. Die Anwälte von Dogan I. setzten in letzter Minute durch, dass ihr Mandant im Land bleiben konnte. Medizinische Hilfeleistung erst vier Tage nach dem Vorfall In der Schubhaft waren die nun angeklagten Justizbeamten auf ihn getroffen.
Die Gefängnisleitung hatte den Zwischenfall danach gegenüber dem STANDARD bestätigt, jedoch eingeschränkt, die Verletzungen seien "mit einem Heftpflaster abgetan". Ärztliche Hilfe erhielt der Mann erst vier Tage nach dem Vorfall, als er auf Initiative der zuständigen Gerichtsmedizinerin ins Landeskrankenhaus überstellt wurde. Die medizinischen Gutachter sind es auch, auf die sich die Staatsanwaltschaft stützt. Die Version der vier Beamten, wonach Dogan I. wild um sich geschlagen, den Kopf "wild hin und her bewegt" habe und so an der Wand oder am Eisengitter angestoßen wäre, konnte laut Expertise eindeutig widerlegt werden. Die hochgradige Schwerhörigkeit des Mannes sei "durch einen Schlag mit der flachen Hand" oder mit der Faust verursacht worden.
Salzburg - DerStandard, 10.8.00