Quellenangabe:
Österreicher sollte abgeschoben werden (vom 04.04.2009),
URL: http://no-racism.net/article/2888/,
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[04. Apr 2009]
Der Fall Mohammed A. zeigt: In Österreich können sogar Österreicher in Schubhaft landen, wenn sie dunkle Hautfarbe und keinen Ausweis haben
'Die österreichische Polizei und die österreichischen Justizorgane verabsäumen es, allen Personen, unabhängig von deren Herkunft oder Hautfarbe, die gleichen Rechte und Dienstleistungen zu gewähren. Die Ursache dafür: institutioneller Rassismus.'
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International geht gewohnt scharf mit heimischen Sicherheitsbehörden ins Gericht. Der 21-jährige Mohammed A. könnte das auch, denn was der im Sudan geborene Österreicher erlebt hat, ist wahrlich kein Ruhmesblatt für die Wiener Fremdenpolizei. Der dunkelhäutige, geistig beeinträchtigte Mann war acht Tage in Schubhaft, bevor die Polizei endlich kapierte, dass es sich um einen jungen Mann handelte, der von seinen Eltern längst per Vermisstenanzeige gesucht wurde.
Die Polizei bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht der Wiener Zeitung und fügte als Erklärung hinzu: 'Auf Grund der Häufigkeit des verwendeten Namens und falscher Angaben über ihr Alter konnte die Person, die wegen der Abgängigkeit zur Fahndung ausgeschrieben wurde, der festgenommenen Person nicht zugeordnet werden.'
Am Vormittag des 25. März hatte Mohammed A. das Pech, dass die städtische Bücherei am Urban Loritz Platz noch nicht geöffnet hatte und er, während er wartete, in eine Razzia der Fremdenpolizei geriet. Laut Polizeibericht soll Mohammed A., der aufgrund einer mittelgradigen Intelligenzminderung nicht fließend sprechen kann, angegeben haben, dass er Sudanese, 30 Jahre alt und mittellos sei. In Österreich habe er keine Verwandten, da seine Familie in Sudan lebe, heißt es im Protokoll. Seinen Namen und seine Adresse nannte Mohammed A. aber korrekt, er zeigte sogar seinen Wohnungsschlüssel her. Er selbst sagt heute, er habe die Beamten gebeten, Mama und Papa anzurufen. Warum die Polizei nichts unternahm, um die Angaben zu prüfen, ist unklar und bereits Inhalt interner Ermittlungen und einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Im Polizeibescheid ist der Fehler jedenfalls Schwarz auf Weiß dokumentiert: 'Sie sind Fremder' (siehe Faksimile).
A.s Eltern - eine Journalistin, die unter anderem für den TV-Sender Al Jazeera tätig ist, und ein früherer Mitarbeiter der sudanesischen Botschaft - suchten eine Woche lang verzweifelt ihren Sohn. Eine Bekannte der Familie half der Polizei schließlich auf die Sprünge, Mohammed A. wurde am 1. April aus dem Polizeianhaltezentrum Hernals entlassen.
Rechtsanwalt Georg Bürstmayr, der auch für den Menschenrechtsbeirat tätig ist, fordert eine richterliche Kontrolle für die Verhängung von Schubhaft. 'Über U-Haft muss ja auch binnen 48 Stunden entschieden werden", so Bürstmayr. Schubhaftfälle müssen vom zuständigen Verwaltungssenat nur alle sechs Monate geprüft werden.
Artikel von Michael Simoner/DER STANDARD, Printausgabe, 4./5. April 2009