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Quellenangabe:
Prozessbericht vom Mi, 18. März 2002 (vom 18.03.2002),
URL: http://no-racism.net/article/293/, besucht am 26.04.2024

[18. Mar 2002]

Prozessbericht vom Mi, 18. März 2002

Teil 7: Vernehmung des ehemaligen Innenministers Schlögl und Presseaussendung von RA Zanger (zum angeblichen Rücktritt als Rechtsvertreter in diesem Fall)

Die Anwesenden:
Richter Fiala, Zweitrichter, 2 SchÌffen, 2 ErsatzschÌffInnen, Staatsanwalt, Rechtsanwalt Lansky als Vertreter von Vater, Mutter, Sohn Tochter und Schwester von Marcus Omofuma, Rechtanwalt Zanger als Vertreter des Bruders, der Kinder in Deutschland und der Verlassenschaft von Marcus Omofuma, Rechtanwalt Rifaat, Rechtanwalt Ofner, die Angeklagten B., R., und K. sowie Presse und Publikum mit ZÀhlkarten. Der Saal war voller als am ersten Prozesstag.


Das Einschreiten des Rechtsanwalts Gabriel Lansky auf Seiten der Privatbeteiligten möchte die Verteidigung nicht einfach hinnehmen. Verteidiger Rifaat meint, dass Kollege Zanger doch bereits für Kinder und Eltern einschreite, es solle also das Fragerecht nur einem der beiden PrivatanwÀlte zukommen und das sollen sie sich untereinander ausmachen. außerdem richtet er an RA Lansky die Frage, ob er denn überhaupt mit einer der vertretenen Personen persönlich bekannt sei. Verteidiger Ofner bringt wiederum die angebliche doppelte Identität von Marcus Omofuma ins Spiel und fragt, welchen Schaden denn eigentlich Seitenverwandte (Schwestern und Bröder) haben, der es rechtfertigen würde, dass sie in diesem Prozess anwaltlich vertreten sind. Der Richter fragt nochmal bei RA Zanger nach, der ihm ein Fax des Bruders von Marcus Omofuma weitergeleitet hat, worin dieser meint, dass er nicht daran denke, einen anderen Anwalt zu bestellen. RA Zanger antwortet, dass der Bruder naTürlich nicht für die Eltern sprechen könne und dass die mit Fingerabdrücken versehenen Vollmachten von RA Lansky wohl nicht anzuzweifeln seien. Daraufhin fällt der Richter den Beschluss, RA Lansky als Privatbeteiligtenvertreter zuzulassen. RA Lansky schließt sich dem Verfahren mit einer Schmerzensgeldforderung in Höhe von 10.000.- EUR an. RA Zanger gibt zu Protokoll, dass er sich mit einer Schmerzensgeldforderung in Höhe von 100.000.- EUR angeschlossen hat.
Der Richter verteilt die Protokolle von den letzten Sitzungen. Sie seien noch nicht korrigiert. Am 8.4. werde es dazu Gelegenheit geben, falls irgendwem etwas grob sinnwidriges auffallen sollte.


Zeuge Mag. Karl Schlögl

Zur Person befragt, gibt der Ex-Innenminister an, Angestellter und bürgermeister von Purkersdorf zu sein. Als Nachfolger von Caspar Einem war er Innenminister von 28.1.1997 bis zum 4. Februar 2000. Erste Frage des Richters zum Fall, ob Schlögl von den Verklebungen vor dem 1. Mai gewußt hat. Das beantwortet dieser mit Nein. Der Richter hält ihm vor, dass es eine parlamentarische Anfrage in Jahr 1993 gegeben hat. In dieser Zeit war Schlögl schon Abgeordneter. Dieser meint daraufhin, er habe nicht jede parlamentarische Anfrage gelesen. Der Richter fragt, was er sich denn als Minister über Abschiebungen gedacht hat. Schlögl antwortet, Abschiebungen seien sicher nicht angenehm und er habe wahrscheinlich auch daran gedacht, dass es zu Widerstandshandlungen im Zuge von Abschiebungen kommen könne, aber das Problem sei bis zum 1. Mai nicht an ihn herangetragen worden. Nun sei ja Widerstand nicht mit Widerstand gleichzusetzen, meint der Richter. Da gebe es den normalen Widerstand z.B. im Zuge einer Festnahme, der einfach durch Gewalt zu brechen sei, ab in den Arrestantenwagen und die Sache sei erledigt. Bei einer Abschiebung handle es sich aber um einen längerfristigen Widerstand, der nicht so einfach unter Kontrolle zu bringen sei. Schlögl wiederholt, dass das Problem nicht in einer Weise an ihn herangetragen worden sei, dass er Handlungsbedarf gesehen habe. Der Richter fragt nach, dass es also doch an ihn herangetragen wurde und Schlögl meint, er könne sich nicht erinnern. Ob er die Fremdenpolizei in der Wasagasse in seiner Amtszeit einmal besucht habe, wisse er nicht mehr. Ein Foto, auf dem ein Mann mit verklebtem Mund zu sehen sei, sei ihm jedenfalls nicht in Erinnerung. Die Beamten hätten auch außerhalb des Dienstweges an ihn herantreten können.

RA Zanger fragt, ob Schlögl die Verklebungspraxis unterbunden hätte, wenn er davon gewußt hätte. Schlögl antwortet, er habe nach dem 1. Mai 1999 maßnahmen gesetzt, damit nur mehr speziell ausgebildete Beamten die Abschiebungen durchführen. Zum Mundverkleben habe er angeordnet, dass dies nicht erlaubt sei. Die Adjustierung der abschiebenden Beamten sei ihm nicht bekannt.

RA Lansky will mit seiner Befragung darauf hinaus, dass es doch Menschenrechtsschulungen bei der Polizei gegeben hätte und dass ein Minister wohl davon ausgehen könne, dass die Beamten zumindest den Grundsatz der verhältnismäßigkeit bei jedem Menschschenrechtseingriff beRücksichtigen. Eine Frage von RA Lansky, ob Schlögl davon ausgegangen sei, dass Knebelungen stattfÀnden, wurde vom Richter mit dem Hinweis unterbrochen, man sei "in einer Verhandlung nicht per du". Beantwortet wurde die Frage mit Nein. Eine zweite Frage, ob Knebelungen rechtmässig seien, beeinspruchte Rifaat: Knebelung sei nicht verfahrensgegenständlich, unter einer Knebelung verstehe man einen gefällten Mund, wenn das Verfahren nicht ausgeweitet werden solle, müsse weiterhin von Verkleben des Mundes gesprochen werden. Der Richter stimmte Rifaat zu. Lansky wiederholte die Frage mit dem vom Gericht gewünschten Ausdruck, Schlögl meinte, er sei hier Zeuge und gehe davon aus, diese Frage nicht beantworten zu müssen. Richter Fiala: es seien nur Fragen zum Fall statthaft, hier finde keine Politveranstaltung statt. Die nächste Frage bezog sich auf eine parlamentarische Anfrage, der Richter monierte, das entsprechende Protokoll liege dem Gericht nicht vor, eine 10-minötige Kopierpause wurde eingeschoben.

Während dieser Pause kündigte Anwalt Zanger an, er werde sein Mandat zurücklegen. Dazu verteilte er kommentarlos folgende auf den nächsten Tag datierte Presseerklärung an die vor dem Gerichtssal wartenden JournalistInnen:

Presseerklärung von RA Dr. Georg Zanger

19. März 2002
Sehr geehrte Damen und Herren!

1) Mit Wirkung von heute gebe ich im Fall MARCUS OMOFUMA die Vertretung in der Strafsache gegen B(...) u.a. ab.
2) Wir stehen vor der Frucht meiner dreijährigen Arbeit: Meines Erachtens gibt es keinen Zweifel an der Verurteilung der drei Polizeibeamten.
3) Jetzt, wo die schwierige kreative Arbeit erfolgreich abgeschlossen ist,
melden sich plötzlich Personen und Gruppen, die in den ganzen drei Jahren nicht vorhanden waren und mich im Kampf um ein gerechtes Verfahren für Marcus Omofuma allein gelassen haben, um das zu ernten, was ich aufgebaut habe.
4) Es kann nicht angehen, dass diese Personen darüber hinaus glauben, mir RatschlÀge und Anweisungen zu geben.
5) Das Wichtigste ist bereits getan, die Strategie ist aufgegangen:
- Das Gericht hat ein drittes Gutachten eingeholt.
- Es steht fest, dass Marcus Omofuma erstickt ist.
- Die Staatsanwaltschaft hat gegen ursprüngliche Absichten Anklage erhoben!
- Der UVS hat das Quälen des Marcus Omofuma durch Polizeibeamte als rechtswidrig festgestellt!
- Die Republik Österreich ist zur Zahlung von Schadenersatz und Unterhalt
verpflichtet!
6) "Zanger bewegt" steht für Kreativität in schwierigen Rechtssachen, nicht für den Umgang mit schwierigen Menschen.
e.h. Unterschrift

Gegenüber dem Gericht kam im weiteren Verhandlungsverlauf es zu keiner Ankündigung dieses Rückzugs.



Fortsetzugn der Vernehmung Karl Schlögls

Nach der Pause bestätigte Schlögl, er bleibe bei seiner in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage getroffenen Aussage, es sei für ihn unvorstellbar gewesen, dass bei Abschiebungen Klebebänder verwendet würden, eine solche maßnahme verstoße gegen die Menschenwürde. für konkrete Regelungen bei Abschiebungen habe er aber keine Notwendigkeit gesehen. Auf die Frage Lanskys, ob er eine solche Notwendigkeit gesehen hätte, wenn er davon gewußt hätte, teilte der Richter mit, die Frage werde nicht zugelassen, da hier gegen drei Beamte und nicht gegen den Zeugen verhandelt werde, in seinem Gerichtssaal wünsche er Ruhe und Ordnung. für Lanskys Bestätigung, er wünsche das auch, gab es die erste Verwarnung gemäß 236a StPO. Auf die abschließende Frage, ob Schlögl die maßnahme als Zeuge als eindeutige Menschenrechtsverletzung einstufen würde, antwortete der mit ja.

RA Rifaat setzte die Befragung fort, Schlögl bestätigte, von 1991 bis November 1994 Abgeordneter zum Parlament mit den Schwerpunkten Umwelt- und Finanzfragen gewesen zu sein. Im weiteren ging es um die Einrichtung eines Menschenrechtsbeirats nach dem Tod Marcus Omofumas. Schlögl hielt fest, die Einrichtung des Menschenrechtsbeirats sei bereits vorher geplant gewesen. Im weiteren ging es darum, ob der Zeuge die Empfehlungen dieses Beirats kenne. Dies hänge davon ab, ob sie in die Zeit fielen, in der er Minister war. Rifaat verlas die Empfehlungen: regelmässige Folgeschulungen mindestens einmal jährlich, Einrichtung einer Innenrevision, Schulungen auch hinsichtlich medizinischer Erkenntnisse (Schockzustand), Beiziehung von NGOs zu Schulungen, Vermittlung von Sprachkenntnissen und Wissen über mögliche Situtionen und HandlungsMöglichkeiten, Kenntnis der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Er fragte den Zeugen, ob ihm diese Empfehlungen bekannt seien, der meinte, im Detail nicht, er gehe davon aus, dass sie umgesetzt worden seien. Ob es das vor dem 1. Mai gegeben habe? Soweit der Zeuge wisse, nicht.

Nach einer Einführung des Richters in die Systematik von parlamentarischen Anfragen und einer Einigung auf die Seitennummerierung zitiert RA Ofner eine Passage in der unabhängig von der Verantwortung der Beamten für die Wahrung der Menschenrechte Richtlinien uns Schulungsmaßnahmen gefordert werden. Wie habe es passieren könne, dass es vor dem 1. Mai 1999 keine Richtlinien zu Abschiebungen außer zur Ticketbeschaffung gab? Schlögl meinte, er könne nicht abstreiten, dass es Fehler gegeben habe. Seine Verantwortung sei es gewesen, dafür zu sorgen, dass so ein tragischer Vorfall nicht wieder passiere. Daher wurden nach dem 1. Mai detailierte Regeln aufgestellt. Er habe nicht gewußt, dass die Gendarmerie besonders für Abschiebungen geschult werde, die Kriminalpolizei jedoch nicht. Ofner hält ihm vor, es habe doch auch Todesfälle in anderen EU-Staaten bei Abschiebungen gegeben. Die seien aber, so Schlögl, nicht an sein Ohr gedrungen. Es sei jedoch sicher im Gespräch mit Spitzenbeamten darauf hingewiesen worden, dass "so etwas bei uns nicht passieren darf". Anläßlich der nächsten Frage von Ofner, Löschnak habe von der Verklebung gewusst und diese als Notwehr akzeptiert, interveniert RA Zanger, das habe Löschnak nicht so gesagt, der Richter gibt ihm recht, woraufhin Ofner die Angelegenheit mit "Geh bitte gib Ruhe Georg!" quittiert. Schlögl meint, er sei mit dem Problem nicht vertraut gewesen und habe daher keine maßnahmen gesetzt. Sodann stützt Ofner seine Befragung auf das Buch von Ex-Generaldirektor Sika: Ob es richtig sei, dass schon am 2. Mai ein Telephonat mit dem Österreichischen Botschafter in Sofia stattgefunden habe, das von Spitzenbeamten laut mitgehört wurde und wo dieser gemeint habe: Es sei alles in Ordnung, die Beamten seien unschuldig, ein bulgarischer Arzt habe Herzversagen als Todesursache festgestellt. Schlögl weiss das nicht mehr genau, die ersten Nachrichten seien widersprüchlich gewesen.
Auf Nachfrage des Staatsanwalts: Auch der Erstickungstod sei bei den ersten Vermutungen angeführt worden. Der Staatsanwalt ist an diesem Tag auffallend zurückhaltend. Er fragt nur noch: Was hätten die Beamten bei Abschiebungen tun sollen, wenn ihnen die Verwendung von Klebebändern nun untersagt wurde, welche Alternativen habe es da gegeben. Das wisse Schlögl nicht mehr.

RA Zanger wirft ein, dass Einem darauf hingewiesen habe, dass die Beamten gegen das Bissrisiko auch Handschuhe hätten verwenden können. Schlögl wisse nicht mehr, ob Handschuhe im Gespräch waren. An die Idee, den Abzuschiebenden einen Sturzhelm aufzusetzen, könne er sich erinnern, aber das habe man zum GlÃŒck nicht gemacht, weil wenige Wochen nach dem 1. Mai 1999 in Deutschland bei einer "Sturzhelmabschiebung" auch ein Mann zu Tode gekommen sei.

Zanger schiebt eine Frage an den Angeklagten B. dazwischen: Ob er der Stewardess gesagt habe, dass Marcus Omofuma ein Drogenhändler sei? B. beantwortet dies mit Ja. Er habe der Stewardess erzählt, dass der Häftling ein Drogenhändler sei, damit er nicht die Details des Asylverfahrens erklären müsse. Zanger fragt nach, ob B. irgendwelche Informationen darüber gehabt habe, dass Marcus Omofuma ein Drogenhändler sei. Dies verneint B. Zur Frage nach den Handschuhen antwortet B., dass sie damals keine Handschuhe gehabt hätten.

RA Rifaat fährt dazwischen mit der Aussage, dass Handschuhe ja wohl nicht genügen würden, um die Beamten vor Bissen zu schützen. Da würde es doch ein Vollkörperpräservativ brauchen. RA Lansky empört sich über diesen ekelhaften Zynismus und fordert den Richter auf, solche Äußerungen zu unterbinden. Er erhält daraufhin die zweite Ermahnung gemäß 236a StPO mit der Androhung, dass die nächste Ermahnung zu seinem Verweis aus dem Gerichtssaal führen werde.

RA Zanger fährt mit der Befragung fort: Was wäre gewesen, wenn die Angeklagten Handschuhe getragen hätten. B. verweigert auf Anraten seines Anwalts die Beantwortung. Der Angeklagte R. weiss es nicht und der Angeklagte K. meint, das sei rein spekulativ.

Der Richter lenkt die Befragung wieder in Richtung Schlögl: Ob Abschiebekosten von 60.000.- ATS bzw. bis zu 650.000.- ATS bei Charterabschiebungen denn für ihn nie ein Problem gewesen seien. Schlögl meint, das sei für ihn nie ein Problem gewesen.

RA Ofner kommt nochmals zurück auf den Hergang der Verständigung des damaligen Innenministers Schlögl am 2 Mai durch den Österreichischen Botschafter in Bulgarien. Er hätte an diesem Tag nach Kanada fliegen sollen, habe aber nach dem Anruf vom damaligen Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit die Reise abgesagt. Ofner will auf das Telephonat und die angeblich gefallene Aussage hinaus, wonach zunächst Herzversagen als Todesursache festgestellt worden sei und fragt Schlögl, wer denn damals eine gegenteilige Meinung vertreten habe. Dagegen interveniert der Staatsanwalt. Ofner will das Sika-Buch vorlegen aber der Richter will es nicht haben. Schlögl meint, vor der Krisensitzung im Innenministerium gab es nur 2 Telephonate mit ihm und er habe den Bundeskanzler informiert. Die genaue Todesursache war noch Tage danach nicht bekannt.

Der Senat zieht sich zur Beratung über die Frage der Zulassung der Frage von Lansky zurück. Ergebnis: Die Frage wird zugelassen, weil sie eh schon in anderen Fragen enthalten war. Sie braucht nicht nochmal gestellt werden. Rifaat wird wegen des Ausdrucks "Ganzkörperpräservativ" gemäß 236a stop vom Richter verwarnt. Er nimmt daraufhin den Ausdruck "Ganzkörperpräservativ" zurück und ersetzt ihn durch "Taucheranzug".

Dann werden noch Fragen an die Angeklagten zu dem gestellt, was der Zeuge Schlögl gesagt hat. Der Angeklagte K. gibt an, dass die Ausbildungen nicht 2 Jahre dauern und dass es keine Ausbildungen für Abschiebungen gegeben habe. Ofner zitiert aus der Antwort auf die parlamentarische Anfrage, wo Klebebänder als Kanzleibehelfe gewertet wurden, die als solche nicht separat statistisch erfasst wurden.
RA Lansky fragt, ob es Menschenrechtsschulungen gegeben habe, und ob Menschenrechts-Erziehung im Rahmen der Grundschulung vorgesehen sei. Dies wird von Schlögl bejaht. Ofner meint, dass das Grundschulungsthema Menschenrechte erst Anfang der 90er Jahre eingeführt worden sei. Da hätten die Angeklagten die Grundschulung schon hinter sich gehabt.


Ende des Prozesstages ca. 12 Uhr 30