Quellenangabe:
Wien: Bundespolizei verhindert Kundgebung gegen Rassismus für Bewegungsfreiheit (vom 15.05.2009),
URL: http://no-racism.net/article/2941/,
besucht am 23.11.2024
[15. May 2009]
Das für heute, 15. Mai 2009 in Wien geplante Strassenfest "Moving Culture, Moving People - Fest für Bewegungsfreiheit" wurde von der Polizei mit fandenscheinigen Gründen untersagt. Aktuelle Informationen auf :: moving1505.blogsport.de.
Liebe Leute!
Trotz eindeutiger Zuständigkeit und korrekter Anmeldung bei der Bundespolizeidirektion hält sich diese für nicht zuständig und droht bei Abhaltung der Kundgebung mit Räumung und Polizeieinsatz!!!
Die Kundgebung "Moving Culture, Moving People" kann somit nicht wie geplant stattfinden und deshalb bitten wir euch, vorerst nicht zu erscheinen. Menschen von uns werden vor Ort sein und über den aktuellen Stand infomieren. Auch sind wir ständig per mail und auch über Pressehandy (068110680468) erreichbar.
Aktionen werden stattfinden, also haltet Augen und Ohren offen. Dieser Eingriff in die freie Meinungsäußerung ist nicht hinzunehem. Bitte wartet auf weitere Infos. Keep Moving
Updates und weitere Informationen auf :: moving1505.blogsport.de.
Plattform für Bewegungsfreiheit: Was wiegt das freie Versammlungrecht?
Entscheidet die Exekutive über die Form des Transportes politischer Manifestationen?
Während in Österreich Rechtsextremisten marschieren, antifaschistische GegendemonstrantInnen niedergeknüppelt werden, Gedenkveranstaltungen in ehemaligen Konzentrationslager brutalst in nie dagewesener Form gestört werden sieht sich die Plattform für Bewegungsfreiheit folgendem Sachverhalt gegenübergestellt:
Die am 13.5.2009 bei der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien angezeigte politische Kundgebung "moving people - Fest für Bewegungsfreiheit" wurde von der BPD nicht als dem Versammlungsgesetz unterliegende Versammlungsgesetz gewertet und an die "zuständigen Stellen" weitergereicht. Die zuständige Magistratsabteilung 36 verwies nach Durchsicht der von der BPD weitergeleiteten Kundgebungsanmeldung unter Berufung auf § 1/2/1 (politische Veranstaltung!!!) des Wiener Versammlungsgesetzes auf ihre Nichtzuständigkeit und teilte dies auch der BPD Wien mit.
Auf weitere Nachfrage bei der BPD Wien wurde trotz Nicht-Untersagung der Kundgebung seitens der BPD darauf verwiesen, dass eine "Unzuständigkeitserklärung einer Magistratsabteilung der Stadt Wien nichts daran ändert", und eine Durchführung in "angegebener Weise" zu einem "entsprechendem einschreiten" der "Exekutivbeamten in Ausübung der Straßenpolizei" führen würde. Gegenwärtig befindet sich auf dem Urban-Loritz-Platz ein massives Polizeiaufgebot.
Die Plattform sieht sich in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung massivst eingeschränkt, und stellt sowohl dem Innenministerium als auch der Wiener Stadtregierung die Frage, ob es Aufgabe der BPD ist, die gewählte Form des politischen Protests scheinbar willkürlich zu werten? Und damit das Recht auf Versammlungsfreiheit untergräbt.
Wir fordern sowohl die Zivilgesellschaft als auch die PolitikerInnen der Stadt Wien sowie der Republik Österreich auf, Position zu beziehen, den gegenwärtigen rechtsextremen Tendenzen entgegen zu treten und die Versammlungsfreiheit auf für antifaschistische Gruppierungen zu gewährleisten.
Rückfragehinweis:
Plattform für Bewegungsfreiheit
0681 – 10 680 468
strassenfest (at) riseup.net
http://moving1505.blogspot.de