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Quellenangabe:
Tatort Ausländer_innenbehörde Hamburg (vom 29.05.2009),
URL: http://no-racism.net/article/2957/, besucht am 22.12.2024

[29. May 2009]

Tatort Ausländer_innenbehörde Hamburg

Abschiebe- anhörungen und Pass- beschaffung - das korrupte Geschäft mit den Reise- dokumenten.

Papiere für einen legalen, dauerhaften Aufenthalt werden "unerwünschten" Migrant_innen und Flüchtlingen meist verweigert, gleichzeitig scheuen deutsche Behörden weder Kosten noch Mühe, wenn es darum geht, Papiere für Abschiebungen zu bekommen. Denn Abschiebungen sind nur mit Pässen, bzw. Passersatzdokumenten, sog. "travelling certificates", bzw. "laissez-passer" möglich, die zur Einreise in den Zielstaat berechtigen.

Ausgestellt werden solche Reisedokumente von Botschaften und Regierungsbeamten der (vermeintlichen) Herkunftsländer. Um die Beschaffung von "Heimreisepapieren" zu beschleunigen und verschärften Druck aufzubauen, werden Migrant_innen und Flüchtlinge zu zentralen Sammelanhörungen vor Botschaften, zum Teil auch vor dubiosen Regierungsdelegationen, genötigt. Diese bestätigen gegen stattliche Geldsummen die Herkunft und Identität der betroffenen Personen und stellen ihnen auf dieser Grundlage Reisedokumente aus, die zum Zweck der Abschiebung direkt an die Ausländerbehörden, bzw. an die Bundespolizei übergeben werden.

Die Hamburger Ausländer_innenbehörde ist berüchtigt als bundesweite Vorreiterin dieser Praxis: Seit Ende der 90er Jahre fanden im Gebäude der Behörde in der Amsinckstraße 28 zahlreiche Abschiebe-Anhörungen statt, unter anderem mit Botschaftsangehörigen aus der Elfenbeinküste, Sierra Leone und Burkina Faso. Für Aufsehen sorgte das Treiben einer dubiosen Delegation von Regierungsbeamt_innen aus Guinea, die seit 2005 durch Hamburg und andere Städte tourte und willkürlich Abschiebepapiere für afrikanische Flüchtlinge ausstellte. Neue Anhörungstermine in Hamburg mit der Botschaft von Togo wurden kürzlich bekannt.

Willkür und (Un)recht deutscher Flüchtlingspolitik


Abschiebeanhörungen sind geprägt von Willkür und Korruption, sie stehen für deutsches Ausländerrecht, das einzig auf Ausschluss abzielt und Migrant_innen und Flüchtlingen rechtliche Sicherheit verweigert. Die Vorsprache bei einer Abschiebeanhörung wird mit der "Mitwirkungspflicht" an der eigenen Abschiebung erzwungen. Vor dem Hintergrund, dass viele Migrant_innen und Flüchtlinge es wohlweislich vermeiden, der Ausländer_innenbehörde einen Pass vorzulegen, der nur zu ihrer eigenen Abschiebung dient, sind Abschiebeanhörungen ein Angriff auf migrantische Überlebens- und Bleibestrategien. Bei Anhörungen mit den Botschaften von Nigeria und Kamerun, die seit 2007 bundesweit gehäuft stattfinden, wurden viele Leute von der Polizei zwangsvorgeführt und tagelang ohne rechtlich zulässigen Haftgrund ihrer Freiheit beraubt.
Die Praxis, das Anhörungsverfahren nicht nur von Botschaften, sondern auch von dubiosen Delegationen von Regierungsbeamt_innen durchführen zu lassen, wurde erst nachträglich durch das neue "Zuwanderungsgesetz" legalisiert. Wen sie als eigeneN Staatsbürger_in anerkennen und wem sie ein "Heimreisedokument" ausstellen, entscheiden Botschaften und Regierungsdelegationen nach willkürlichen Kriterien, wie Gesichtsform und Dialekt, die vor deutschen Gerichten nicht anfechtbar sind. Für deutsche Abschiebebürokrat_innen ist es egal, wohin sie jemanden abschieben, Hauptsache irgend ein Staat nimmt die betroffene Person "zurück".

Das korrupte Geschäft mit den Abschiebepapieren


Für korruptes Botschafts- und Regierungspersonal sind Abschiebeanhörungen ein lukratives Geschäft: Insgesamt 500 Euro zahlen deutsche Behörden beispielsweise der Botschaft von Nigeria für jedes Interview und für jedes ausgestellte "Heimreisepapier".
Eine besonders perfide Variante der Beschaffung von Reisedokumenten ist die Ausstellung sogenannter EU-Heimreisepapiere, die von deutschen Behörden selbst angefertigt werden - auch hier spielte die Ausländer_innenbehörde Hamburg eine Vorreiterrolle. Von Hamburg aus wurde mit EU-laissez-passer unter anderem nach Benin und nach Burkina Faso abgeschoben, ermöglicht durch Verbindungen von Mitarbeiter_innen der Hamburger Ausländerbehörde zu Flughafenbeamten in Cotonou und in Ouagadougou. Neben solchen persönlichen Bereicherungspraktiken ist eine wesentliche Grundlage der Abschiebe-Kollaboration die neokoloniale ökonomische Abhängigkeit der Herkunftsländer von Deutschland und der EU, die von diesen Staaten die "Rücknahme" ihrer (vermeintlichen) Staatsbürger_innen erzwingen.

Widerstand lohnt sich


Schon lange regt sich individueller und kollektiver Widerstand gegen Abschiebeanhörungen als perfiden Baustein deutscher Abschiebepraxis. Viele MigrantInnen und Flüchtlinge boykottieren, trotz Androhung von Sanktionen und Strafe, die Vorsprache und Mitwirkung bei Abschiebeanhörungen und lassen deren Zweck ins Leere laufen. In Hamburg sorgten Abschiebeanhörungen mit den Vertretungen verschiedener afrikanischer Staaten immer wieder für wütende Proteste und Tumulte vor der Ausländerbehörde. Die dubiose Guinea-Delegation musste 2007 nach koordinierten Protesten in Deutschland und Guinea durch das guineische Außenministerium zurückgepfiffen werden.
Viele geplante Abschiebungen konnten durch solche Gegenaktionen bereits verhindert werden. Weil Widerstand und Boykott gegen Abschiebeanhörungen und erzwungene Passbeschaffung ein effektives Mittel ist, um Abschiebungen zu erschweren und zu stoppen, rufen antirassistische Gruppen und Flüchtlingsinitiativen auf zu einer breiten und langfristig angelegten Kampagne.

Dieser Artikel ist dem :: Camp08 Reader entnommen