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Quellenangabe:
Gegen Abwertung von Sexarbeiter_innen in Medien (vom 28.07.2009),
URL: http://no-racism.net/article/3052/, besucht am 29.03.2024

[28. Jul 2009]

Gegen Abwertung von Sexarbeiter_innen in Medien

LEFÖ Pressemitteilung vom 28. Jul 2009 zu einer diskriminierenden Artikelserie in der Tiroler Woche.


Pressemitteilung, 28/07/09

Prostitution: FÜR mehr Rechte von SexarbeiterInnen und GEGEN Abwertung, Diskriminierung und Stigmatisierung
Utl.: Der Verein LEFÖ nimmt Stellung zu einer Artikelserie in der Tiroler Woche


In Österreich, wie auch in anderen europäischen Ländern, ist die Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen groß. Der Umgang jedoch mit den AkteurInnen ist scheinheilig. Vor allem in der Öffentlichkeit werden all zu oft klischeehaft sensationalistische, sexistische und rassistische Bilder vermittelt.

Die öffentliche Aufmerksamkeit könnte und sollte jedoch für einen differenzierten Menschenrechtsdiskurs gewonnen werden. "Sexarbeit wird auch in Österreich mit einer gesellschaftlichen Doppelmoral bewertet: einerseits ist die Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen groß; andererseits werden die AkteurInnen, die SexarbeiterInnen, marginalisiert und diskriminiert", so Renate Blum vom Verein LEFÖ (Wien). "Nach wie vor gelten für SexarbeiterInnen nicht die gleichen Rechte wie für andere BürgerInnen."

Dazu ein Blick auf die rechtliche Situation: Prostitution / Sexarbeit ist in Österreich gesetzlich nicht verboten. Prostitution wird durch Bundesgesetze und verschiedene Landesgesetze geregelt. Im Bundesland Tirol ist das Tiroler Landes-Polizeistrafgesetz zuständig für die Regelungen von Sperrgebieten, Registrierungspflichten, Regelung von Werbung, etc.

In grundlegenden Bereichen stellt sich die Situation für SexarbeiterInnen in Tirol ähnlich wie in anderen Bundesländern dar: SexarbeiterInnen haben viele Pflichten und kaum Rechte. Die derzeitige rechtliche Lage begreift Sexarbeit als "sittenwidrig", was zur Folge hat, dass z.B. Forderungen für erbrachte Leistungen nicht eingeklagt werden können. Sexarbeit birgt ein Ausbeutungsrisiko, das verringert werden könnte. Die vorgeschriebenen Maßnahmen für - migrantische und österreichische - Sexarbeiterinnen dienen nicht der Stärkung und dem Schutz der SexarbeiterInnen, sondern vor allem der verwaltungsrechtlichen Kontrolle. Obwohl die Einkünfte von SexarbeiterInnen besteuert werden und andere Pflichten bestehen, ist der rechtliche Status von Sexarbeit unklar.

"Wir stellen uns gegen jede Form des Rassismus und der Diskriminierung und fordern einen respektvollen Umgang mit
den AkteurInnen" so Renate Blum abschließend. Nur durch konsequente Maßnahmen, wie u.a. die Legalisierung der
Sexarbeit als Erwerbstätigkeit und dem Aufzeigen von ausbeuterischen Strukturen, kann die Situation für
SexarbeiterInnen nachhaltig verbessert werden.


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