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Quellenangabe:
Justizskandal um §278a geht in die zweite Runde (vom 11.08.2009),
URL: http://no-racism.net/article/3066/, besucht am 29.03.2024

[11. Aug 2009]

Justizskandal um §278a geht in die zweite Runde

Presse- erklärung: Ein großer Teil der Vorwürfe gegen Tierrechtsaktivist_innen fallen gelassen

Fast eineinhalb Jahre nach der Welle von Hausdurchsuchungen und Verhaftungen scheint nun Bewegung in das umstrittene Verfahren wegen der vermuteten Bildung einer Kriminellen Organisation zu kommen. Mehrere Betroffene erreichte die Nachricht, dass ein Teil der Vorwürfe wegen verschiedener Delikte gegen sie endlich eingestellt wurde.

Die Ermittlungsbehörden unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hatten seit 2006 versucht, unaufgeklärte Straftaten der letzten dreizehn Jahre aus dem Tierschutz- und Tierrechtsbereich willkürlich ausgesuchten Aktivist_innen verschiedener Vereine und Gruppen zuzuschreiben.

Die nun erfolgten Teileinstellungen der Verfahren kommen einem Eingeständnis der vollkommen überzogenen Vorgehensweise und der Unhaltbarkeit der Vorwürfe gleich.

"Ohne diese aufgebauschten Vorwürfe hätte es diesen Fall niemals gegeben - keine Ermittlungen gegen einen immer größeren Personenkreis, keine Bespitzelungen und Überwachungen, keinen großen Lauschangriff, keine U-Haft. Diesen Fall hätte es niemals geben dürfen", erläutert Alex Sommer von der Initiative antirep2008.

Auch wenn die Staatsanwaltschaft nun viele Vorwürfe fallen lässt - der Hauptvorwurf, die Bildung einer kriminellen Organisation nach § 278a, wird anscheinend weiter aufrecht erhalten.

"Leider sieht es so aus, als wäre die Staatsanwaltschaft noch immer nicht bereit, das ganze Ausmaß dieses Justizskandals einzugestehen. Mit der Bekanntgabe des Prozesstermins wegen § 278a ist in der nächsten Tagen zu rechnen. Es bleibt zu hoffen, dass genau wie die nun fallen gelassenen Vorwürfe auch die übrigen Anschuldigen, insbesondere das absurde Konstrukt einer "kriminellen Organisation" vor Gericht in sich zusammenfallen werden."

Organisationsparagrafen wie der § 278a leisten durch ihre Legitimierung umfassender Überwachungsmaßnahmen trotz dünnster Verdachtslage der Kriminalisierung politischer Bewegungen enormen Vorschub. So ist im aktuellen Fall mit einer Anklage wegen "Bildung einer Kriminellen Organisation" zu rechnen, obwohl die Staatsanwaltschaft selbst eingesteht, dass für eine Vielzahl der ursprünglich vorgeworfenen Straftaten nicht einmal mehr der Verdacht der Täterschaft besteht.

Unsere Forderungen bleiben bestehen:

Einstellung aller Verfahren nach §278ff und aller Verfahren gegen die Tierschutz- und Tierrechtsbewegung!
Offenlegung aller Ermittlungsmaßnahmen und uneingeschränkte Akteneinsicht für die Betroffenen!
Ersatzlose Streichung der §§278ff!

Für weitere Informationen, sowie Kontakt zu Betroffenen:

antirep2008 (at) gmx.at
0681/10403645
http://www.antirep2008.tk