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Quellenangabe:
Wenn Grundrecht zu Strafrecht wird! Skandalurteil gegen Eva L. (vom 04.06.2000),
URL: http://no-racism.net/article/307/, besucht am 22.11.2024

[04. Jun 2000]

Wenn Grundrecht zu Strafrecht wird! Skandalurteil gegen Eva L.

Am Dienstag, den 5. September 2000, wurde das erste Urteil in der Causa Opernball - Demonstration 2000 gefällt. Eva L. wurde zu 5 Monaten bedingt auf 3 Jahre verurteilt.

Eva L. wurde zu 5 Monaten bedingt auf 3 Jahre verurteilt. Durch diesen skandalösen Schuldspruch, sollen Demonstrationen, und die Menschen die daran teilnehmen, kriminalisiert werden - sprich demokratisches Grundrecht zu Strafrecht gemacht werden. Weiters dient er dazu die, auf Grund fragwürdiger Arbeitsmethoden, bereits aufgelassene Sonder-Einsatzgruppe Kriminaldienst (SEK), im nachhinein zu legitimieren. Eva wurde nämlich von einem dieser Gruppe Angehörigen Kommando verhaftet.

Das Gerichtsverfahren, welches zu diesem Urteil führte, war eine Farce. Es gliederte sich in 2 Verhandlungstage. Der Richter machte von Anfang an klar, dass er sein Urteil bereits gefällt hat. So warf er Eva z.B. vor, dass ihr Verhalten während und nach ihrer Verhaftung, nämlich von ihrem Grundrecht auf Aussageverweigerung gebrauch zu machen, ein Beweis für ihre Zugehörigkeit zum sogenannten harten Kern (der gewaltbereiten DemonstrantInnen) sei. Andererseits war der Richter stetig bemüht den Belastungszeugen vom ehem. SEK bei widersprüchlichen Aussagen unter die Arme zu greifen. Einer der Polizisten sagte z.B. aus , dass er Eva ab 17:00 Uhr lückenlos beobachtet hat. Dies konnte mittels Zeitbestätigung einer staatlichen Lehranstalt, welche besagt, dass Eva an diesem Tag bis 17:55 Uhr anwesend war, widerlegt werden. Trotzdem hielt der Richter an der Glaubwürdigkeit des Polizisten fest. Eine Beeidigung des Zeugen wurde abgelehnt. Ebenso wenig wie die zahlreichen Widersprüche der Belastungszeugen nicht geklärt oder gänzlich ignoriert wurden, wurde die Legitimität des versuchten Abtransportes per Taxi in Frage gestellt. Wobei eine derartige Vorgangsweise an eine Verschleppung erinnert und die anscheinende Normalität dieser Praxis der Legitimierung der Einführung eines Polizeistaates dient.
Am Ende der Verhandlung begann Eva eine erklärung zu dem Prozess zu verlesen, woraufhin der Richter die Wega einmarschieren ließ, um den Saal zu räumen, und um Eva den Zettel weg zu nehmen. Zitat des Richters: "Sie haben hier gar nichts zu sagen, ich habe ihnen schon gesagt was sie zu sagen haben.". Daraufhin fällte er das in der Einleitung erwähnte Urteil. Eva L. soll "versuchten Widerstand" geleistet haben und zwar in genau der Phase, wo nur der festnehmende Beamte bei ihr war und somit auch die EntlastungszeugInnen, die ein paar Minuten später am Schauplatz waren, nichts dazu aussagen konnten.

Weiters wurde sie wegen BeitragsTäterschaft zum versuchten Widerstand verurteilt. Das eigenhÀndige Werfen des Tretgitters, welches dem Tatbestand zu Grunde liegt, wurde in BeitragsTäterschaft umgewandelt, da auf einem Video eindeutig zu erkennen war, dass sich Eva zur Tatzeit nicht am Tatort befunden hat. Begründet wurde dies mit der Behauptung des Richters, Eva hätte alles im Vorhinein geplant und war deshalb auf Grund der Presse vor Ort im Hintergrund geblieben. Insgesamt stützt sich das gesamte Urteil lediglich auf widersprüchliche Aussagen der ehemaligen SEK-Beamten. Dadurch tritt eine Beweislastumkehr in Kraft. Dies bedeutet, dass nicht seitens der Polizei ein Verbrechen Evas bewiesen werden muss, sondern sie zuerst ihre Unschuld nachzuweisen hat. Aus diesem Grund hat dieses Verfahren gegen jede Form von Rechtstaatlichkeit verstoßen. Juristische Willkür dieser Art ist ein Angriff auf alle demokratischen Grundrechte. Daher fordern wir einen sofortigen Stop dieser Praxis und einen Freispruch für Eva L..

Kurzinfo der Rechtshilfe vom 6.4.2000