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Quellenangabe:
Deutschland: Bleiberecht für... wenige. (vom 08.12.2009),
URL: http://no-racism.net/article/3189/, besucht am 25.04.2024

[08. Dec 2009]

Deutschland: Bleiberecht für... wenige.

Mit einer imponierendem Demonstration machten 3000 überwiegend jugendliche Menschen am Mittwoch in Bremen klar, was sie verlangen: BLEIBERECHT FÜR ALLE!!

In der Pressemtteilung von Jugendliche ohne Grenzen (JoG) heißt es vorausschauend:

Der sich jetzt anbahnende Kompromiss der Innenminister verdient wie auch schon die Regelung vor 2 Jahren nicht den Namen "Bleiberechtsregelung", denn leider schafft sie die grundlegenden Regelung für Flüchtlinge auf dem Weg in die Integration, noch beseitigt sie die Menschenrechtverletzung der Bundesrepublik Deutschland ab, sondern versucht diese bewusst zu vertuschen.

Genau so ist es gekommen. Bei der Innenminister*innenkonferenz einigten sich die Länder auf eine, wie es in den Medien heißt, "Verlängerung der Bleiberechtsregelung".

Dabei handelt es sich jedoch nur um eine Verlängerung der sogenannten Altfallregelung, von der nur Menschen profitieren können, die bereits sehr lange in Deutschland sind. Wörtlich schreibt die IMK in ihrer :: Pressemitteilung:

Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe (§ 104a Abs. 1 S. 1 AufenthG), die am 31.12.2009 mindestens für die letzten sechs Monate zumindest eine Halbtagsbeschäftigung nachweisen oder bis zum 31.01.2010 für die kommenden sechs Monate eine Halbtagsbeschäftigung glaubhaft nachweisen können, wird eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG bis zum 31.12.2011 erteilt.
Bei Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe (§ 104a Abs. 1 S. 1 AufenthG), die zwischen dem 1.07.2007 und dem 31.12.2009 entweder ihre Schul- oder Berufsausbildung mit einem Abschluss erfolgreich beendet haben oder sich derzeit in einer Berufsausbildung befinden und bei denen deshalb erwartet werden kann, dass sie sich in unsere Gesellschaft erfolgreich integrieren und sie zukünftig ihren Lebensunterhalt selbstständig sichern werden, wird eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG für zwei Jahre erteilt.
Im Übrigen können Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe (§ 104a Abs. 1 S. 1 AufenthG), die am 31.12.2009 mangels Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zur Lebensunterhaltssicherung nicht gemäß § 104 Absatz 5 AufenthG verlängert werden kann, für die Dauer von zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" nach § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG erlangen, sofern sie nachweisen, dass sie sich um die Sicherung des Lebensunterhalts für sich und etwaige Familienangehörige durch eigene Erwerbstätigkeit bemüht haben, und wenn die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Lebensunterhalt nach diesen zwei Jahren eigenständig durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gesichert sein wird.


Im Klartext: Bestehende Aufenthaltserlaubnisse (AE) auf Probe werden auf zwei Jahre befristet, wenn die Bedingungen zumindest zum Teil erfüllt worden sind (Halbtagsjob, Ausbildung, Integration). Sollten sie dies nicht, können sie ihre AE auf Probe für weitere 2 Jahre behalten, wenn sie nachweisen dass sie sich aber ordentlich angestrengt haben und die Vorgaben in Zukunft erfüllen können. Alle anderen fallen aus der Regelung raus, auch neue Bewerber*innen werden nicht berücksichtigt, weil der Stichtag bleibt!

Die Innenminster*innen bleiben damit ihrer repressiven und rassistischen Haltung treu. Zum Abschiebeminister 2009 ist übrigens Uwe Schünemann (CDU) aus Niedersachsen gewählt worden.

Mit Nacht und Nebel-Abschiebungen, unter anderem in den Folterstaat Syrien, überfallartigen Abschiebungen ohne Vorankündigung und Gnadenlosigkeit auch bei Kindern und Jugendlichen hat sich Schünemann diesen Preis redlich verdient, so :: Mohammed Jouni von Jugendliche Ohne Grenzen.

WER KOMMEN WILL SOLL KOMMEN DÜRFEN! WER BLEIBEN WILL SOLL BLEIBEN DÜRFEN!

Artikel zuerst veröffentlicht am 05. Dez 2009 auf :: aha-bueren.de.