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Quellenangabe:
Bakary J.: Folterpolizisten entlassen (vom 10.01.2010),
URL: http://no-racism.net/article/3223/, besucht am 21.11.2024

[10. Jan 2010]

Bakary J.: Folterpolizisten entlassen

Gegen jene Polizisten, die im April 2006 den Schubhäftling Bakary J. misshandelt hatten, wurden nun Disziplinarstrafen verhängt.

Die Disziplinar-Oberkommission im Bundeskanzleramt hat zwei Beamte der Wiener Spezialabteilung WEGA entlassen. Der dritte, der am Rande beteiligt war, erhielt die finanzielle Höchststrafe von fünf Monatsbezügen und macht nur mehr Innendienst, ein weiterer inzwischen pensionierter Polizist muss den Verlust aller aus dem Dienstverhältnis stammenden Rechte und Ansprüche hinnehmen, er verliert also den BeamtInnenstatus und seine Pension.

Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig, die betroffenen Beamten haben die letzte Frist für einen möglichen Einspruch beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) verstreichen lassen. Schon früher war ihnen von höchster Stelle signalisiert worden, dass sie nicht mit Rückhalt aus dem Polizeiapparat rechnen können. "Ein richtiges und wichtiges Signal", sagte auch der Wiener Landespolizeikommandant Karl Mahrer im Gespräch mit der Tageszeitung der Standard. Für derartige Vergehen müsse es klare Konsequenzen geben, "das sind wir auch den tausenden Beamten schuldig, die ihren Dienst zuverlässig erfüllen", so Mahrer.

Die Polizisten waren strafrechtlich wegen Quälens eines Gefangenen zu bedingten Haftstrafen zwischen sechs und acht Monaten verurteilt worden. Sie hatten Bakary J. im April 2006 nach einer gescheiterten Abschiebung umfangreiche Frakturen von Jochbein, Kiefer und Augenhöhle zugefügt. Für die Misshandlungen waren die Polizisten extra in eine aufgelassene Lagerhalle gefahren, wo die WEGA sonst Einsätze trainierte.

In dienstrechtlicher Hinsicht hatte sich der Disziplinaranwalt bereits für Entlassungen aus dem Polizeidienst ausgesprochen, er fand mit dieser Forderung bei den Disziplinarbehörden aber vorerst kein Gehör. Die beim Bundeskanzleramt eingerichtete Disziplinar-Oberkommission reduzierte zunächst in zweiter Instanz sogar bei drei Beamten die ursprünglich verhängten Geldstrafen. Ihre Suspendierung war zu diesem Zeitpunkt bereits aufgehoben. Der VwGH hob den Bescheid der Disziplinar-Oberkommission allerdings wegen "Rechtswidrigkeit seines Inhalts" auf, womit einer Berufung des Disziplinaranwalts stattgegeben wurde. Derzufolge war die polizeiinterne Bestrafung der Beamten zu milde. So musste sich die Disziplinar-Oberkommission neuerlich mit dem Fall beschäftigen und verhängte schließlich Strafen.

Quelle: derstandard.at (09.01.2010)