Quellenangabe:
Lockerung der Residenzpflicht in Bayern (vom 19.03.2010),
URL: http://no-racism.net/article/3289/,
besucht am 14.10.2024
[19. Mar 2010]
In Bayern beschlossen die Regierungs- fraktionen von FDP und CSU am 18. März 2010, die Bewegungsfreiheit für Asylbewerber _innen auf den gesamten Regierungsbezirk und die angrenzenden Landkreise benachbarter Regierungsbezirke auszuweiten.
Bisher durften sich Flüchtlinge nur in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt bewegen - in Bayern gibt es 71 Landkreise und 25 kreisfreie Städte - bald in den sieben Regierungsbezirken.
Der Bayerische Flüchtlingsrat begrüßt diese Ausweitung der Bewegungsfreiheit, fordert aber die generelle Abschaffung der Residenzpflicht.
»Insbesondere in Oberbayern und Mittelfranken ist dies eine deutliche Verbesserung, da nun die AsylbewerberInnen nach München und Nürnberg fahren können, ohne eine gesonderte Erlaubnis für 10 Euro beantragen zu müssen. Allerdings haben die AsylbewerberInnen in Niederbayern, Schwaben und der Oberpfalz, die seit mehreren Wochen ihre Essenspakete boykottieren und eine Ausweitung der Bewegungsfreiheit auf ganz Bayern fordern, nichts davon. Sie bleiben weiter von München und Nürnberg abgeschnitten und werden auch in Zukunft gesonderte Anträge stellen müssen, um z.B. Gottesdienste in ihrer Muttersprache, die es nur in den Ballungszentren gibt, besuchen zu können.
Wenig nachvollziehbar ist, dass CSU und FDP nichts zur Residenzpflicht für Geduldete sagen. Diese Flüchtlinge dürfen sich nach dem Bundesgesetz frei in ganz Bayern bewegen, trotzdem wird ihnen von den bayerischen Ausländerbehörden die Bewegungsfreiheit häufig auf den Landkreis beschränkt. "Wir fordern hierzu eine Klarstellung von CSU und FDP und die Zusage, dass das Bundesgesetz für Geduldete auch in Bayern gilt und sie sich frei im ganzen Bundesland bewegen können", kommentiert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats.
Konsequenzen sind jetzt auch auf Bundesebene notwendig. "Die FDP ist auf Bundesebene mit der Forderung in die Koalitionsverhandlungen gezogen, die Residenzpflicht, die in Europa einzigartig ist, generell abzuschaffen. Die schwarz-gelbe Regierung hat in ihrem Koalitionsvertrag zumindest die Überprüfung der Residenzpflicht festgehalten. Die einzig logische Konsequenz muss jetzt sein, die Residenzpflicht aus den Bundesgesetzen zu streichen", fordert Thal.«
Artikel übernommen von :: residenzpflicht.info, 18. März 2010