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Quellenangabe:
Glosse: Rechtsstaat und Verhaeltnismaessigkeit (vom 20.04.2002),
URL: http://no-racism.net/article/336/, besucht am 24.11.2024

[20. Apr 2002]

Glosse: Rechtsstaat und Verhaeltnismaessigkeit

akin zum Urteil gegen die drei Fremdenpolizisten

Acht Monate bedingt bekam jeder der drei Fremdenpolizisten als Strafe fuer die "fahrlaessige Toetung" Markus Omofumas. Der Anklage nach §312 StGB (Quaelen oder Vernachlaessigung eines Gefangenen) wurde vom Schoeffensenat nicht zugestimmt, denn, so der vorsitzende Richter Alexander Fiala, es waere der Vorsatz nicht nachweisbar gewesen.

Es gibt aber auch einen Absatz 2 des §312 StGB. Dort steht: "Ebenso ist ein Beamter zu bestrafen, der seine Verpflichtung zur Fuersorge oder Obhut einem solchen Menschen gegenueber groeblich vernachlaessigt und dadurch, wenn auch nur fahrlaessig, dessen Gesundheit oder dessen koerperliche oder geistige Entwicklung betraechtlich schaedigt." Auch hier sieht das Gesetz bei Todesfolge eine Mindeststrafe von einem Jahr vor.

Aber dann waere auch bei einer bedingten Strafe die Karriere der Beamten beendet gewesen - und das war wohl nicht im Sinne des Gerichts. So entschied man sich fuer "fahrlaessige Toetung". Dieses Delikt kennt keine Mindeststrafe.

In der Strafanstalt Wien-Simmering sitzt derzeit ein Demonstrant von einer Opernballdemo ein. Einmal abgesehen davon, dass die Vorwuerfe gegen ihn lediglich Polizeibehauptungen waren und deren Verlaesslichkeit ja bekannt ist, so ist wenigstens doch nie jemand soweit gegangen, zu behaupten, er haette jemand vom Leben in den Tod befoerdert. Die Fremdenpolizisten haben das sehr wohl - laut sogar diesem Gericht. Die Polizisten verliessen als freie Menschen den Saal, der Verteidiger will sogar berufen. Der Demonstrant hat 6 Monate abzusitzen.

Richter Fiala meinte, Omofuma treffe "eine Mitschuld am Geschehen", weil er sich trotz eines rechtskraeftigen Abschiebebescheids diesem widersetzt habe. Und wenn man dann noch vernimmt, dass Verteidiger Harald Ofner meinte: "Haette Omofuma den Flug ueberlebt, waere er wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und Koerperverletzung zur Verantwortung zu ziehen gewesen", dann weiss man: Das ist kein Zynismus. Es ist die Wahrheit.

Bernhard Redl, "akin - aktuelle informationen"