Quellenangabe:
Freisprüche im U-Berg-2008-Prozess (vom 14.08.2010),
URL: http://no-racism.net/article/3469/,
besucht am 21.11.2024
[14. Aug 2010]
Der vorläufig letzte Prozesstag endete mit Freisprüchen - ob die absurde Repression gegen Antifaschistische Aktivist_innen damit ein Ende findet, bleibt allerdings abzuwarten.
Ursprünglich waren ein Dutzend Personen vor dem Bezirksgericht St. Veit/Glan angeklagt, im Herbst 2008 durch "Äste und Baumstämme" auf der Zufahrtsstraße zum rechtsextremen Ulrichsbergtreffen 2008 diese Versammlung "verhindert" zu haben. Obwohl das aufwändige Beweisverfahren fruchtlos verlief, wurden die meisten Angeklagten zuletzt auf eine diversionelle Lösung hin gedrängt. Darum waren diesmal nur noch zwei Angeklagte übrig, welche sich weiterhin nicht schuldig bekannten.
Allerdings war es in den Reihen des Publikums deutlich enger als früher: Neben VerfassungsschützerInnen, Bezirkshauptfrau-Vertreterung, Presse u.a. bestand das Publikum vor allem aus rund 15-20 FreundInnen und SympathisantInnen. Erstmals in diesem Prozess waren übrigens auch Securities am Gerichtseingang postiert, welche Einlasskontrollen durchführten, und es gab ein überdimensionales Polizeiaufgebot sowohl vor als auch im Gerichtsgebäude.
Wie angekündigt, änderte die Staatsanwältin zu Beginn der Verhandlung ihren Strafantrag so um, dass er nicht nur das Auslegen von Ästen, sondern auch die sogenannte "Menschenkette" umfasste, was zu einigem Unmut im Saal führte. Während der darauffolgenden (nervzehrenden) Einvernahmen der beiden verbliebenen Angeklagten mahnte der Richter auch das Publikum ab. Bei manchen (nett gesagt höchst unreflektierten) Äußerungen von Seiten des Richters oder der Staatsanwältin kam es aus dem Publikum zu Zwischenbemerkungen. Zum Beispiel, als eine haltlose Spekulation über einen angeblichen 99%-Anteil von Vermummten unter den damaligen DemonstrantInnen im Raum stand oder die entlarvende Aussage fiel, wonach alle im 2. Weltkrieg 'Gefallenen' Opfer gewesen seien. (Als eine Einzelperson aus dem Publikum vom Richter das zweite und angeblich letzte Mal abgemahnt wurde, maßte sich die Staatsanwältin auch an, diese Abmahnung auf das gesamte Publikum auszudehnen, musste sich dabei aber von anderen ZuhörerInnen den Widerspruch gefallen lassen, dies sei nicht ihre Entscheidung.)
Obwohl vieles an der Befragungsweise durch den Richter auf eine Schuldvermutung hinwies, kam es nach den Abschlussplädoyers von Staatsanwältin und Verteidiger kurz vor 11 Uhr zur Überraschung: Der Richter begründete die Freisprüche gegenüber den beiden Angeklagten u.a. damit, dass die Betroffenen entweder unbeteiligt dabeigestanden seien oder von ihrer "subjektiven Tatseite" keinen Vorsatz zur Versammlungsstörung gehabt hätten. Außerdem bestand, nach den Einwänden der Verteidigung, massive rechtliche Unsicherheit, ob der geänderten Strafantrag nicht doch eine Verjährungsklausel zur Anwendung bringen würde. Die Staatsanwältin hat sich nicht geäußert, ob sie innerhalb der Drei-Tages-Frist Berufung einlegt.
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