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Quellenangabe:
Text vom TATblatt zur Erstürmung der Redaktionsräumlichkeiten (vom 27.02.2001),
URL: http://no-racism.net/article/350/, besucht am 03.12.2024

[27. Feb 2001]

Text vom TATblatt zur Erstürmung der Redaktionsräumlichkeiten

Im Zuge der Durchsuchung des Ernst Kirchweger Hauses in den Morgenstunden des 23. Februar 2001 zertrümmerten PolizeibeamtInnen die Eingangstür zu den Redaktionsräumlichkeiten des TATblatts und nahmen eine rechtswidrige Durchsuchung vor.

Dabei wurde weder auf den besonderen Schutz, den Zeitungsredaktionen nach dem Gesetz genießen, noch auf die fehlende Anwesenheit eines Redaktionsvertreters bzw. einer Redaktionsvertreterin Rücksicht genommen.
Bis 18 Uhr, also mehr als zwölf Stunden nach der Durchsuchung, wurde den Verantwortlichen des HerausgeberInnenvereins kein Durchsuchungsbefehl zugestellt.

Der Zugang zur Redaktion des TATblatts wurde von den BeamtInnen zertrümmert, obwohl der Bereich unübersehbar als Redaktionsräumlichkeit gekennzeichnet ist.

Tatsache ist, dass es keine juristisch haltbare Begründung für das Vorgehen der Polizei geben kann (es wird seitens der Polizei nicht einmal behauptet, dass es eine juristisch haltbare Begründung gäbe). Auch wenn, wovon wir ausgehen, der Einsatz nicht dem TATblatt galt, werden wir das paralegale Vorgehen einiger halbstarker, vermummter und in "Demo"-Kluft gehüllter ZivilpolizistInnen nicht widerspruchslos hinnehmen.

Die Positionierung der Polizei und ihres Vorgesetzen, des Innenministers, zu den Grund- und Freiheitsrechten manifestiert sich am Umgang mit jenen BeamtInnen, die in ihrer Arbeit Grund- und Freiheitsrechte missachten: Die entwürdigende Behandlung der von der Hausdurchsuchung betroffenen BewohnerInnen des EKH ("für euch gibt es keine Menschenrechte") und die Missachtung des geschützten Status unserer Redaktionsräumlichkeiten müssen zu Konsequenzen für die beteiligten BeamtInnen führen!

Diese Konsequenzen werden wir mit allen notwendigen Mitteln durchsetzen!

Unabhängige Initiative Informationsvielfalt
(Medieninhaberin, Herausgeberin)
und RedaktionsmitarbeiterInnen des TATblatts