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Quellenangabe:
VfGH hebt Abschiebung nach Griechenland als verfassungswidrig auf (vom 27.10.2010),
URL: http://no-racism.net/article/3537/, besucht am 21.11.2024

[27. Oct 2010]

VfGH hebt Abschiebung nach Griechenland als verfassungswidrig auf

Zum ersten mal hat der Verfassungs- gerichtshof (VfGH) in Österrich eine Abschiebung nach Griechenland als verfassungswidrig aufgehoben. Zahlreiche Organisationen fordern einen sofortigen Abschiebestopp. Aussendung der asylkoordination.


Abschiebungsstopp nach Griechenland


Die asylkoordination österreich begrüßt die längst überfällige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, in der er die Abschiebung von Asylsuchenden nach Griechenland als menschenrechtlich problematisch ansieht.

Die asylkoordination fordert das Bundesasylamt und den Asylgerichtshof auf, in allen Verfahren, in denen Griechenland für das Asylverfahren zuständig wäre, vom Selbsteintrittsrecht in das Asylverfahren Gebrauch zu machen. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in keineswegs einmalig in der EU, sogar der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hat Ende September einige Mitgliedsstaaten aufgefordert, Abschiebungen nach Griechenland auszusetzen. So bezeichnet es der Menschenrechtsgerichtshof es in seinem Brief an das niederländische Außenamt als Unterstützung bei den anhängigen Prüfungsverfahren, wenn die niederländische Regierung in allen Fällen die Abschiebungen aussetzt, wenn der[_die] Asylwerber[_in] eine Rechtsverletzung im Fall der Überstellung nach Griechenland vorgebracht hat. Der Menschenrechtsgerichtshof kündigte darin auch an, in allen an ihn herangetragenen Beschwerden eine vorläufige Aussetzung der Abschiebung anzuordnen.

Solche Briefe haben auch Belgien, Norwegen und Finnland erhalten, weil zu diesen Ländern eine größere Anzahl an vorläufigen Aussetzungsentscheidungen des EGMR ergangen sind. England und Dänemark haben Überstellungen eingestellt.

Trotz der zahllosen Berichte, die Griechenlands menschenrechtlich bedenklichen Umgang mit Asylsuchenden dokumentieren, halten die österreichischen Asylbehörden nach wie vor an der Fiktion fest, Griechenland würde seine europa- und menschenrechtlichen Verpflichtungen erfüllen. "Die österreichischen Asylbehörden dürfen die Aufforderung des EGMR an einige der EU-Mitgliedsstaaten nicht länger ignorieren und sollen die Dublin-Verordnung gegenüber Griechenland nicht mehr anwenden", fordert Anny Knapp von der asylkoordination, "sondern die Asylverfahren selbst durchführen."

Ausführliche Informationen über die aktuelle Situation von Flüchtlingen in Griechenland finden Sie auf :: proasyl.de.

Aussendung der asylkoordination österreich, :: asyl.at, 27. Oktober 2010.