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Quellenangabe:
Ousmane C. - Abschiebung untersagt! (vom 17.12.2010),
URL: http://no-racism.net/article/3613/, besucht am 19.04.2024

[17. Dec 2010]

Ousmane C. - Abschiebung untersagt!

Nach der vorerst verhinderten Abschiebung von Ousmane C. am 15. Dezember 2010 gehen die Proteste unter anderen mit Briefen an die Behörden weiter. Und auch auf rechtlicher Ebene hat sich was getan: Der EGMR erteilte eine einstweilige Verfügung, die die Abschiebung untersagt.

Die Abschiebung von Ousmane C. wurde am 15. Dezember 2010 aufgrund von Protesten zuerst vorm Polizeianhaltezentrum (PAZ) Rossauer Lände und dann am Flughafen Wien Schwechat gestoppt. Aktivist_innen, die den Kampf von Ousmane C. gegen seine Abschiebung unterstützen, besorgten sich Tickets für das Flugzeug, mit dem die Abschiebung über Brüssel nach Guinea geplant war. Der Pilot verweigerte den Abschiebegegner_innen die Mitnahme - doch auch ein weiterer Passagier wurde nicht mitgenommen: Die Abschiebung von Ousmane C. wurde gestoppt.

Die Medien machen aus den legitimen Protesten "Randale" - und Leute, die sich daran beteiligten finden, dass alle Berichte auf kommerziellen Medien die Tatsachen vollkommen verdrehen. Wir dokumentieren am Ende dieses Artikels einen Beitrag aus Die Presse.

Nachdem die Abschiebung abgebrochen werden musste, war es Ousmane erstmals möglich, mit einem Rechtsanwalt zu sprechen. Dieser stellte Einsprüche gegen die Abschiebung, da Ousmane C. im Guinea, wo die Regierung am 17. November 2010 den Ausnahmezustand verhängte, der Tod droht. Seine Eltern wurden dort aus politischen Motiven ermordet, ihm selbst gelang die Flucht nach Europa. Nun sitzt er seit Sommer in Schubhaft - und wurde nach der verhinderten Abschiebung weiterhin gefangen gehalten, laut Polizei "vollständig in der Verfügungsgewalt" der Behörden in Schwechat.

Die einstweiligen Verfügung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), die die Abschiebung untersagt, müsste seine sofortige Entlassung zu folge haben, da die Schubhaft laut Gesetz verhängt wird, um Abschiebungen durchführen zu können. Ob er mittlerweile entlassen wurde, ist uns derzeit (Fr, 17. Dez, 20:00 Uhr) nicht bekannt.

Es macht auf jeden Fall Sinn, weiterhin bei den Behörden zu protestieren, da nach wie vor zahlreiche Menschen in Schubhaft sitzen - und ihnen die Abschiebung droht. Aktivist_innen haben einen bestehenden Protestbrief der SLP (:: hier als pdf) umformuliert - er ist jetzt ohne Angaben der Partei. Wir dokumentieren im folgenden das Schreiben an den Leiter der Polizei in Schwechat und Innenministerin Maria Fekter - und danach den o.g. Artikel aus Die Presse.


Der Protestbrief an die Behörden



An:
Polizei in Schwechat, Leiter: Dr Leo Lauber
bpdsw.schwechat (at) polizei.gv.at

Sowie:
Innenministerin MagaDrin Maria Fekter
ministerbuero (at) bmi.gv.at

Betrifft: Die geplante Abschiebung von Bildungsaktivist Ousmane C.

An Herrn Dr Lauber und Frau MagaDrin Fekter,

Obwohl die geplante Abschiebung des Bildungsaktivisten Ousmane C. nach Guinea vorerst gestoppt wurde, befindet sich unser Freund noch immer in Haft! Wir fordern seine sofortige Entlassung, und die aller unschuldige Eingesperrten. Die Situation ist in diesem speziellen Fall eindeutig: Herr C. organisierte an der Universität von Conakry eine Kampagne für freie Bildung. Deshalb ermordete die dortige Regierung seine Eltern, verhaftete Herrn C. und folterte ihn, da er keinen Amtsarzt sehen durfte wurden die deutlichen Folterspuren übersehen! Um sein eigenes Leben zu retten musste er flüchten.

Herrn C. abzuschieben ist menschenverachtend und Beihilfe zum Mord. Die guinesische Regierung hat am 17. November den Ausnahmezustand verhängt. Amnesty International kritisiert Guinea scharf als einen Staat, in dem regelmäßig gefoltert und gemordet wird. Die österreichische Regierung bezeichnet die Sicherheitslage in Guinea als "kritisch", und rät von Besuchen des Landes ab.

Was für ÖsterreicherInnen zu gefährlich ist, kann für einen politisch verfolgten Asylsuchenden nicht gesund sein! Ich fordere sie als zuständigen Behördenleiter auf, diese Abschiebung nicht durchzuführen und Herrn C. frei zu lassen. Er soll endlich ärztlich untersucht werden! Außerdem fordere ich das sofortige Bleiberecht für Herrn C..

Die Zeit drängt, ich bitte um schnelle Antwort.


Dokumentation des Artikels aus DiePresse.com


Wien-Schwechat: Randalierer verhindern Abschiebung

15.12.2010 | 19:27 | (DiePresse.com)

Die Abschiebung eines 22-Jährigen nach Guinea wurde im letzten Moment abgebrochen. Aktivisten hatten sich Flugtickets besorgt und Krawall gemacht.

Die geplante Abschiebung eines Asylwerbers aus Guinea ist im letzten Moment verhindert worden: Wie die Polizei berichtet, haben sich einige Unterstützer Tickets für den Linienflug nach Belgien gekauft und in der Folge vor dem Abflug vom Flughafen Wien-Schwechat randaliert. Der 22-jährige Uni-Aktivist befindet sich also weiter in Österreich. Die Rechtsanwälte des Mannes bemühen nun den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Der junge Mann hätte am Dienstagabend per Flieger nach Brüssel gebracht werden sollen, von wo er per europäischer Grenzschutzagentur Frontex abgeschoben hätte werden sollen. Nach Ansicht des Anwalts Georg Zanger ist eine Abschiebung nach Guinea menschenrechtswidrig, weil dort Bürgerkrieg herrsche. Deshalb habe man einen Antrag auf Sofortmaßnahme beim EGMR gestellt. Zudem stellte Zanger zwei Beschwerden beim Unabhängigen Verwaltungssenat sowie eine weitere beim Verfassungsgerichtshof in Aussicht.

Der 22-jährige Student ist mittlerweile wieder in Niederösterreich, wo er nach Angaben der Polizei lebt. Die Wiener Behörden seien daher auch nicht weiter zuständig, er sei in Wien nur zu Gast gewesen. Der Mann befinde sich "vollständig in der Verfügungsgewalt" der Behörden in Schwechat.

Zwei Asylanträge abgelehnt

Der Mann war nach dem ersten abgelehnten Asylantrag im Mai 2007 aus Österreich nach Großbritannien ausgereist. Von dort aus wurde er entsprechend dem Dublin-Abkommen nach Österreich zurückgeschoben, berichtete Rechtsanwalt Georg Zanger. Hier brachte er einen zweiten Antrag ein, den der Asylgerichtshof mit der Begründung ablehnte, dass über die Sache schon entschieden wurde. Laut Zanger hätte der Antrag aber neu geprüft werden müssen, weil zwischen der Ausreise und dem neuen Antrag 18 Monate lagen. Der Asylgerichtshof habe also "das Recht nicht eingehalten". Zanger wird die Causa vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) und vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen. Beim EGMR wird eine Sofortmaßnahme gegen die drohende Abschiebung beantragt.

Außerdem will Zanger auch gegen die Behandlung des Studenten bei der Polizei vorgehen. Der junge Mann habe einen ganzen Tag nackt ausgezogen in einem Raum verbringen müssen, der von einer Kamera überwacht wird. Der Zugang zu Rechtsberatern sei ihm de facto verwehrt gewesen, denn er spricht nur Französisch. Erst unmittelbar vor der geplanten Abschiebung sei es gelungen, mit ihm Kontakt aufzunehmen, berichtete der Rechtsanwalt.