Quellenangabe:
Bleiberecht für Clifford Ankrah! (vom 28.12.2010),
URL: http://no-racism.net/article/3621/,
besucht am 24.11.2024
[28. Dec 2010]
Er lebt seit mehr als 7 Jahren in Linz, geht zur Abendschule und ist bei mehreren Organisationen ehrenamtlich tätig. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, er ist bedroht, abgeschoben zu werden. Am 30. Dezember 2010 bringt er einen Antrag auf humanitäres Bleiberecht ein. Zahlreiche Menschen unterstützen die Kampagne für ein Bleiberecht für Clifford Ankrah.
Cliffords Asylantrag wurde abgelehnt, weil sein Herkunftsland Ghana offiziell eine Demokratie ist, in der es keine ethnischen oder religiösen Verfolgungen gibt. Dennoch ist Clifford nach wie vor in Ghana seines Lebens nicht sicher, wie ihm alle Freunde und Verwandte in Ghana bestätigen. Es wurde ihm vor zwei Jahren noch abgeraten, zur Beerdigung seiner Mutter zu kommen. Es wird noch Jahre dauern, bis er sein Heimatland besuchen kann, ob er je wieder dort wird leben können, ist ungewiss. Am 17. Dezember 2010 hat er erfahren, dass ihn die Behörden abschieben wollen. Doch er will in Österreich leben, die laufende Schulausbildung abschließen und danach studieren. Vom Erwerbsarbeitsmarkt ist er aufgrund der rechtlichen Lage in Österreich ausgeschlossen.
Mit Unterstützung zahlreicher Menschen - Mitarbeiter_innen von Pangea und andere aus der Kulturszene, Mitglieder der Mennonitischen Freikirche, Schulkolleg_innen, Freund_innen ... - kämpft Cliffodrd für ein Bleiberecht in Österreich. Laut seiner Unterstützer_innen erfüllt er die Kriterien für humanitäres Bleiberecht. Mittlerweile haben mehr als 700 Leute eine Unterstützungserklärung auf :: clifford.mennoniten.at unterzeichnet.
Auf Facebook wurde eine :: Soliseite für Clifford eingerichtet, die von Tausenden unterstützt wird.
Radio Fro hat eine Sendung gebracht, in der Clifford und einige seiner Unterstützer_innen und Freund_innen zu Wort kommen. Themen sind die rechtliche Situation, die Unterstützung der Forderung für ein humanitäres Bleiberecht, "Integration" und das ausgrenzende österreichische Fremdenrecht. Die Sendung (ca. 1 Stunde) ist nachzuhören auf :: cba.fro.at.
Es gibt viele Möglichkeiten, Clifford zu unterstützen. Dies reicht vom Unterschreiben einer Unterschriftenliste (:: hier als pdf - unterschriebene Listen bitte bei PANGEA in Linz abgeben, Kontakt siehe :: pangea.at) über Spenden auf das Konto Nr. 2.020.691 bei der Raika Enns, BLZ 34157, Vermerk: Clifford Ankrah, bis zur Vermittlung einer Firma, die ihn anstellen würde. Weitere Informationen dazu auf :: cliffordankrah.wordpress.com.
Im folgenden dokumentieren wir die Hardfacts von :: cliffordankrah.wordpress.com:
Clifford Nii Ayi Ankrah wurde am 20. Oktober 1980 in Accra, Ghana, geboren.
Clifford wurde aus religiösen Gründen in Ghana verfolgt, und mußte deshalb fliehen.
Er ist im März 2003 als Asylwerber nach Österreich gekommen. Seitdem ist Clifford durchgehend und legal als Asylwerber in Österreich. Er hat keinerlei Vorstrafen.
Clifford darf aufgrund seines rechtlichen Status als Asylwerber keiner regulären beruflichen Tätigkeit nachgehen. Trotzdem ist er vielfältig ehrenamtlich engagiert:
Clifford ist seit 23. 1. 2009 bei "Essen auf Rädern" tätig. An mindestens vier Tagen in der Woche verteilt er am Vormittag Mahlzeiten. Dafür bekommt er eine geringe Aufwandsentschädigung.
Er ist seit Februar 2009 Obmann des Vereins ":: Pangea - Interkulturelle Medienwerkstatt", wo er auch täglich ehrenamtlich Tätigkeiten übernimmt. Clifford ist vor einigen Jahren das erste mal als Nutzer zu Pangea gekommen, und langsam in immer verantwortungsvollere Rollen über gelegentliches abendliches Betreuen in der Medienwerkstatt und später als Vorstandsmitglied in diese Funktion hineingewachsen. Aufgrund der arbeitsrechtlichen Situation als Asylwerber ist es Pangea nicht möglich, Clifford für diese Tätigkeiten zu entlohnen.
Seit ca 5 Jahren ist Clifford Mitglied der Trommelgruppe Agoo Minsch unter der Leitung von Felix A. Doku. Innerhalb dieser Trommelgruppe tritt er regelmäßig öffentlich auf (u.a. auch auf dem Pflasterpektakel und dem Linzfest), und führt er Trommelworkshops für Kinder an Schulen durch.
Seit 2009 arbeitet Clifford bei der :: Theatergruppe "Malaria" unter der Leitung von Iris Hanousek-Mader mit.
Clifford war von Anfang an, seitdem er nach Österreich gekommen ist, bemüht Deutsch zu lernen, unter anderem in einem einjährigen Kurs für AsylwerberInnen im BFI, einem Kurs im Verein Arcobaleno, einem Intensivkurs in der Volkshochschule, daneben natürlich auch im Alltag im Gespräch mit ÖsterreicherInnen.
Seit 2008 besucht Clifford das Realgymnasium für Berufstätige (Abendgymnasium auf der Spittelwiese), mit beachtlichem Erfolg. Wenn alles gut geht, dann wird er in zwei Jahren maturieren.
Clifford ist engagiertes Gemeindemitglied der :: Mennonitischen Freikirche Linz, wo er nicht nur selbst Rückhalt findet, sondern auch anderen Gemeindemitgliedern hilft.
Der Asylantrag von Clifford wurde 10. Dezember 2010 in zweiter Instanz vom Asylgerichtshof abgelehnt. Clifford ist der Meinung, dass auf seine individuellen Fluchtgründe und seine Fallgeschichte gar nicht richtig eingegangen wurde, und dass stattdessen nur pauschal aus seiner Herkunft aus Ghana geschlossen wurde, dass er gar nicht verfolgt werden kann.
Er hat im Moment zwei rechtliche Möglichkeiten: Einen Einspruch beim Verfassungsgerichtshof binnen 6 Wochen ab Urteilszustellung, und ein Ansuchen um humanitäres Bleiberecht. Cliffords - in Asylrechtsfragen sehr erfahrener - Anwalt schätzt die Situation so ein, dass ein Einspruch beim Verfassungsgerichtshof aber wenig erfolgversprechend wäre, sondern durchaus auch neue Risiken enthält.
Er wird daher um humanitäres Bleiberecht beim Magistrat Linz ansuchen. Dies ist ein Ansuchen, das sowohl von der Stadt Linz, als auch in Folge vom Innenministerium genehmigt werden muss. Wir hoffen, dass die Entscheidung des Magistrats positiv ausfällt, wie sich das Innenministerium jedoch entscheidet, ist schwer abzuschätzen. Es ist nicht mit einer raschen Entscheidung zu rechnen, sondern solche Verfahren dauern Monate, wenn nicht Jahre.
Gründe für die Gewährung eines humanitären Aufenthaltstitels sind unter anderem: