no-racism.net Druckversion

Quellenangabe:
Tod nach Abschiebung (vom 11.01.2011),
URL: http://no-racism.net/article/3630/, besucht am 28.03.2024

[11. Jan 2011]

Tod nach Abschiebung

Nur einen Monat nach ihrer Abschiebung aus Mayen, Deutschland in den Kosovo stirbt Borka T., die 47jährige Mutter eines 14jährigen Sohnes an den Folgen einer Gehirnblutung. Pressemitteilung der Rechtsanwälte Becher & Dieckmann.

Die Polizeibeamten kamen früh am 07.12.2010. Sie überraschten Frau Borka T., ihren Ehemann und den 14jährigen Avdil im Schlaf. Sie hatten nur 30 Minuten Zeit, das Nötigste einzupacken. Ihre Möbel mussten sie in ihrer Wohnung in Mayen zurücklassen. Über den Flughafen Düsseldorf wurde die Familie zusammen mit vielen anderen Flüchtlingen aus dem Kosovo nach Pristina, die Hauptstadt des Kosovo, abgeschoben.

Was folgte, war eine Odyssee, deren grausamer vorläufiger Höhepunkt der Tod von Frau T. ist.

Frau T. kam mit ihrer Familie im Oktober 1999 nach Deutschland. Sie wohnte vor ihrer Flucht mit ihrer Familie in Mitrovica, der umkämpften und bis heute faktisch zwischen Serben und Kosovo-Albaner[_inn]en geteilten Stadt im Kosovo. Sie musste miterleben, wie im Laufe des Krieges ihr Haus zerstört wurde und viele Nachbar[_inne]n, Freunde[_innen] und Verwandte getötet wurden. Frau T. und ihre Familie sind Angehörige der Volksgruppe der Roma, die im Krieg zwischen die Fronten der verfeindeten Serb[_inn]en und Albaner[_innen] gerieten. Die Albaner[_innen] vertrieben die Familie von Frau T. wie auch andere Roma aus Mitrovica, weil man ihnen vorwarf, mit den Serb[_inn]en zusammenzuarbeiten. So floh die Familie aus dem zerstörten Mitrovica.

Frau T. leidet seit ihrer Flucht, wo sie brennende Häuser, unzählige Tote und Verwundete sehen musste, an einer Posttraumatischen Belastungsstörung. In Deutschland war sie deswegen in ständiger fachärztlicher Behandlung und unterzog sich mit Unterstützung der Caritas Mayen einer speziellen Trauma-Therapie. Doch wurde auch ihre letzte Klage vor dem Verwaltungsgerichtes Trier am 17.11.2010 auf Feststellung eines humanitären Abschiebungsschutzes abgelehnt. Das Gericht, dass die behandelnde Therapeutin in der mündlichen Verhandlung eingehend befragte, glaubte zwar Frau T., dass sie in Folge des Erlebten nunmehr psychisch krank ist. Doch war das Gericht der Meinung, basierend auf Informationen des Auswärtigen Amtes, dass sie nach einer Abschiebung in der Heimat von Fachärzt[_inn]en empfangen werden würde und umgehend weiter behandelt werden könnte vor Ort, so dass im Fall einer Abschiebung keine Gefahr für ihre Gesundheit bestünde.

Die Situation, die die Familie nach der Abschiebung erleben musste, war eine völlig andere.

Nach Auskunft der Familie war am 07.12.2010 ein Arzt im Flugzeug. Am Flughafen Pristina sind sie jedoch weder von Ärzt[_inn]en noch deutsch sprechenden Mitarbeiter[_inne]n der Deutschen Botschaft oder sonstigen Mitarbeiter[_inne]n von Hilfsorganisationen empfangen worden. Nach Erledigung der Einreiseformalitäten sind sie sich selbst überlassen worden. Sie könnten gehen, wohin sie wollten, hat man ihnen bei der Kontrolle gesagt. Die Familie hatte gerade 220€ dabei gehabt. Da Frau T. in Panik war und unter keinen Umständen zurück nach Mitrovica wollte wegen der erlebten Schrecken und sie dort kein Haus mehr hatten, fuhr die Familie ca. 2 Stunden mit einem Taxi zu einem Schwager von Frau T. nach Süd-Serbien. Dort leben ca. 40 Familienangehörige in verschiedenen Baracken. Die Familie hat vier Kinder, die alle dort leben und auch jeweils mehrere Kinder haben. Die Baracken haben jeweils nur eine Kochgelegenheit und einen Wohnraum, wo alle zusammen essen und auch schlafen auf dem Boden. Tische zum Essen gibt es nicht. Es gibt dort weder Bäder noch Duschen. Der Sohn Avdil ist völlig schockiert von der ihn umgebenden Armut. Er lebt seit seinem 3. Lebensjahr in Deutschland und beherrscht die einheimische Sprache in keiner Weise ausreichend, um eine Schule zu besuchen. Die Familie dort lebt vom Schrott- und Kleinwarenhandel.

Frau T. hatte keine Medikamente mehr und auch kein Geld für einen Arzt[_eine Ärztin]. Die Abschiebung bedeutete faktischen einen Abbruch der fachärztlich gebotenen psychiatrischen Behandlung.

Kurz nach dem Jahreswechsel brach sie zusammen und verlor das Bewusstsein. Die Familie brachte sie in eine Klinik in Kragujevac. Sie fiel in ein tiefes Koma in Folge einer Gehirnblutung.

Am 07.01.2010 - einen Monat nach der Abschiebung - erreichte die völlig verzweifelte Familie in Deutschland die Nachricht, dass Frau T. verstorben ist.

"Diese Nachricht ist schrecklich und empörend!" erklärt Jens Dieckmann, Rechtsanwalt der Familie aus Bonn. "Das Vorgehen der Kreisverwaltung Mayen und des Landesinnenministerium in Mainz wirft zahlreiche Fragen auf, die dringend umfassend zu klären sind:

Wie kann es sein, dass es keine fachärztliche Untersuchung von Frau T. unmittelbar vor ihrer Abschiebung gab?

Warum waren keine Fachärzte[_innen] und Hilfsorganisationen in Pristina am Flughafen, wo den deutschen Behörden doch bekannt war, dass eine psychisch schwerkranke Frau an diesem Tag abgeschoben wurde?

Warum hat sich Rheinland Pfalz nicht dem Abschiebungs-Stop für Roma aus dem Kosovo von Nordrhein-Westfalen angeschlossen? Die Landesregierung in Düsseldorf stützt sich insb. auch auf Auskünfte des Auswärtigen Amtes und die dort beschriebene katastrophale Lage der Roma.

Und warum gab es keinen Abschiebungs-Stop nach dem letzten Beschluss des Innenminister[_innen]konferenz vom 19.11.2010? "Dort hatten die Innenminister[_innen] beschlossen, sehr gut integrierten, aber lediglich geduldeten minderjährigen Flüchtlingen eine Aufenthaltserlaubnis anzubieten und, bei Stattgabe, auch die Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes aufenthaltsrechtlich abzusichern. Hier besuchte Avdil seit Jahren in Deutschland die Schule und würde wohl exakt die Bedingungen der Innenminister[_innen] erfüllen. Doch hat das Land Rheinland Pfalz erst am 23.12.2010, mithin mehr als 2 Wochen nach den Abschiebungen am 07.12.2010, einen vorläufigen Abschiebestop für mögliche Kandidat[_inn]en für diese im Moment noch auszuarbeitende bundesgesetzliche Regelung erlassen.

"Hätte die Landesregierung einen solchen Abschiebungsstop unmittelbar nach dem 19.11.2010 erlassen, dann hätte Avdil und mithin auch seine Eltern nie abgeschoben werden dürfen", so Rechtsanwalt Dieckmann. Nach Auskunft seines Klassenlehrers war Avdil ein guter, fleißiger und wissbegieriger Schüler, sehr gut integriert und beliebt bei seinen Mitschüler[_inne]n. Er ging auf die Elisabethschule in Mayen.

"Der Familie ist großes Leid und Unrecht zugefügt worden in dem vergangenen Monat, das kaum wiedergutgemacht werden kann. Ich werde werde die Landesregierung auffordern, dafür Sorge zu tragen, dass Avdil und sein Vater so schnell wie möglich nach Deutschland zurückkehren dürfen auf der Basis der von den Innenminister[_inne]n beschlossenen Regelung. In diesem Härtefall ist ein humanitärer Aufenthalt dringend geboten", so Rechtsanwalt Dieckmann.

Die Staatskanzlei und das Innenministerium in Mainz wurde bereits eingeschaltet.

RA Jens Dieckmann
Bonn, Mayen, den 07.01.2011

Artikel übernommen von :: thecaravan.org, 11. Jan 2011.