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Quellenangabe:
Prozessbericht Ousmane C. (vom 08.02.2011),
URL: http://no-racism.net/article/3669/, besucht am 21.11.2024

[08. Feb 2011]

Prozessbericht Ousmane C.

Bericht über den 1. Tag der Verhandlung wegen des Vorwurfs des Widerstands gegen die Staatsgewalt und und schwere Körperverletzung, weil Ousmane C. bei seiner abgebrochenen Abschiebung drei Polizisten verletzt haben soll. Der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.

Zusammenfassung der Verhandlung vom 01.02.2011:

Der Staatsanwalt wirft O. den Versuch des Widerstands gegen die
Staatsgewalt und schwere Körperverletzung vor. Es seien vier Polizisten verletzt worden. Der Verteidiger macht abgesehen vom strittigen Sachverhalt rechtfertigenden Notstand gelten.

Zuerst wurde die Einvernahme des Angeklagten vorgenommen. Er schilderte die Vorgänge am 15.12.2010 am Flughafen sehr sachlich, logisch, klar und zusammenhängend. Im wesentlichen gibt er an, dass er sich am Geländer der Gangway festgehalten und geschrieen habe.

Es wurden vier der beteiligten Polizisten als Zeugen vernommen.
Inhaltlich geben alle vier abweichend von ihren Aussagen bei der Polizei an, dass O. nach dem Aussteigen aus dem Auto mit dem Rücken Richtung Flugzeug gedreht worden und in Richtung Flugzeug getragen worden sei. Sie geben an, er habe sich beim Aussteigen aus dem Auto bereits gewehrt. In Details weichen sie voneinander ab.

Keiner der vier Zeugen konnte auf Fragen des Verteidigers erklären,
warum, wenn er sich bereits beim Aussteigen gewehrt habe, ihm keine
Handschellen angelegt worden sind. Keiner der vier Zeugen konnte auf
Fragen des Verteidigers erklären, warum sie in keiner polizeilichen
Vernehmung das Umdrehen und Tragen des Abzuschiebenden erwähnt haben.

Der Verteidiger hat die Vernehmung der Flugzeugcrew und des Prof. Nowak als Zeugen sowie weitere Einvernehmung des Angeklagten beantragt. Der Staatsanwalt hat die Vernehmung weiterer zwei Zeugen beantragt.
Die Beweisanträge werden in der Folge entschieden und der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.