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Quellenangabe:
Tod nach Abschiebung durch Ausländerbehörde Braunschweig? (vom 03.05.2001),
URL: http://no-racism.net/article/374/, besucht am 22.12.2024

[03. May 2001]

Tod nach Abschiebung durch Ausländerbehörde Braunschweig?

Das syrische Komitee für Menschenrechte hat die Nachricht über den Tod des syrischen bürgers "Hussein Daoud", der unter Folter im Zentrum des Geheimdienstes "Firaa Filastin" in Damaskusgestorben ist, erhalten.
Eiliger Aufruf zur Untersuchung des Schicksals des syrischen Bürgers "Hussein Daoud"

Die Sicherheitsbehörde in Syrien hat "Hussein Daoud" am 10.12.2000 im Flughafen von Damaskus verhaftet, nachdem dieser von den deutschen Behörden abgeschoben worden ist.
Sein Antrag auf politisches Asyl von 1995 wurde damals abgelehnt. Er hatte Syrien wegen seiner Verfolgung, deren Grund seine Mitgliedschaft in der demokratischen kurdischen Einheitspartei gewesen war, verlassen.

Seit ca. 2 Jahren gibt es in Niedersachsen, initiiert durch das Land Niedersachsen, das Projekt X. Danach wurden ca. 160 bis 170 Menschen, deren Identität nicht geklärt ist, in die Zentralen Annahmestellen fürAsylbewerber (ZAST) Oldenburg und Braunschweig verbracht. Hierzu gehörte auch Hussein Daoud. Zweimal pro Woche müssen sich diese Menschen bei der Ausländerbehörde in der ZAST melden. Als weiteres Druckmittel zur Identitätspreisgabe wurde angedroht, die monatlich 80 DM Taschengeld zu streichen. Dann hätten die Menschen in der ZAST gar kein Bargeld, sondern nur noch die Sachleistungen, die ihnen in der ZAST zugeteilt werden.

Herr Daoud wollte seiner Mitwirkungspflicht zurIdentitätsKlärung
nachkommen und korrespondierte mit seinem Bruder in Syrien, um Originalpapiere zu bekommen. In einem Brief teilte ihm sein Bruder mit, dass es nicht möglich sei, von den syrischen Behörden Originalpapiere zu erhalten. Unklar ist, wie die Bezirksregierung an Papiere für Hussein Daoud gekommen ist. Laut Aussage eines Mitarbeiters der ZAST hat sich die Bezirksregierung wahrscheinlich über die Deutsche Botschaft in Syrien Papiere für Herrn Daoud beschafft, um ihn nach Syrien abzuschieben. Hussein Daoud wurde am 10. 12. 2000 vom Flughafen Düsseldorf abgeschoben.

"Hussein Daoud" wurde im Anhörungsszentrum "Firaa Filastin" gefoltert wegen der Unterstellung, er habe gegen das syrische Regime gearbeitet. Die Folter diente auch dazu, dass er Geständnisse über die demokratische kurdische Einheitspartei und deren Mitglieder und Funktionäre im Ausland macht. Man brachte einige kurdische bürger zu ihm, die im letzten März in der Provinz Alhassaka verhaftet worden waren, um von ihm zu erfahren, ob diese Mitglieder der Partei seien und Kontakt zu ihm im Ausland hielten. Im letzten Monat erhielten wir sichere Informationen über die Verschlechterung des Gesundheitszustandes von "Hussein Daoud" und über eine dringend gebrauchte Behandlung und Medikamente. Vor drei Tagen kam die Nachricht über seinen Tod durch Folgen der Folter und das Fehlen ärztlicher Behandlung und Medikamente. Diese Nachricht wurde jedoch bis heute vom "Firaa Filastin" nicht bestätigt, wo der Häftling in Haft gewesen ist. Auch gab es keine Nachricht über seinen gesundheitlichen Zustand, weder von einer zivilen, noch von einer Sicherheitsstelle. gewöhnlich werden derartige Nachrichten von den Sicherheitsbehörden weder berichtet noch bestätigt. In vielen fällen werden die Häftlinge an unbekannter Stelle beerdigt und ihre Spuren verwischt.


Hussein Daoud wurde am 6.4.1971 in der Stadt Amouda, die der Provinz Alhassaka im Norden des Landes angehört, geboren. Er ist nicht verheiratet und ist über 30. Jahre alt. Das syrische Komitee für Menschenrechte fordert von der syrischen Regierung:
1. Die sofortige Untersuchung über das Schicksal des syrischen
bürgers "Hussein Daoud", und seine Freilassung, sofern er noch am Leben ist, oder eine faire Gerichtsverhandlung in einem fairen Gericht, um dem Beschuldigten ausreichend Gelegenheit zu geben, von seinen Rechten nach der syrischen Verfassung und des internationalen Rechtes Gebrauch zu machen und sich zu verteidigen.
2. Den Sicherheitsbehörden verbieten, die Bürger zu foltern. Und die Zuständigen für die Mißachtung der Menschenrechte und der Menschenwürde zu verurteilen und sie vor einGericht zu stellen. außerdem noch die Aufhebung aller geheimen Gesetzte und der Sondererleichterungen für Folter in den Gefängnissen und Untersuchungszentren.
Außerdem appelliert das syrische Komitee für Menschenrechte an die Menschenrechtsorganisationen,
1. es bei der Untersuchung des Schicksals von "Hussein Daoud" und anderen Häftlingen in syrischen Gefängnisse zu unterstützten
2. sich für ein Verbot von Folter, das in einem großem Rahmen vom Sicherheitsapparat und den verschiedenen Sicherheitsbehörden in Syrien ausgeübt wird, einzusetzen.


Hier ein kurzer Ausschnitt der jüngeren Geschichte Syriens: 1970 kommt Hafiz al Assad an die Macht. Da er mit der Regierenden Baath-Partei des Irak verfeindet ist, gewährt er kurdischen oppositionellen Parteien aus dem Irak politisches Exil. Sie können in Damaskus ParteiBüros Gründen. für die kurdische Minderheit im eigenen Lande verschärft sich die Situation. Bis 1975 sind im "Arabischen Gürtel" 7000 arabische Familien in sogenannten Modelldürfern angesiedelt worden. Da durch Landenteignungen vielen kurdischen Bauern die xistenzgrundlage genommen worden ist, sind mehr als 30.000 KurdInnen aufgrund dessen gezwungen gewesen die Provinz zu
verlassen. Sie flohen in den Libanon oder in die syrischen großstädte, Damaskus und Aleppo. Der Arabische Gürtel erläuft
entlang der Syrisch-Türkischen Grenze, hat eine Länge von ca. 280 km, eine Breite von 15 km.

Der deutschen Bundesregierung sind diese Dinge bekannt. Sie weiss auch, dass die kurdische Sprache, ja sogar kurdische Namensgebung in Syrien verboten ist. Sogar die Namen urdischer Städte und dürfer wurden abgeschafft und arabisiert. Mit dem Tod Assads und der übernahme der Regierung durch seinen Sohn hat sich die Situation der kurdischen Bevölkerung in Syrien verschlechtert. Der Bevölkerungsanteil der Kurden in Syrien beträgt ca. 16%. Das sind ca. 2,5 Millionen Menschen. Jeder der den Versuch unternimmt, die Situation der Kurden zu verbessern, wird verfolgt, ins Gefängnis geworfen, gefoltert der ermordet. So verbrannten ca. 60 kurdische politische efangene im Gefängnis Al Hassaka, als die syrische Polizei es im Jahre 1993 anzündete. Auch dies ist der Bundesregierung bekannt. Trotzdem wird weiterhin in den Folterstaat Syrien abgeschoben.

Wir fordern die Bundesregierung auf, sofort die Abschiebungen nach Syrien zu stoppen. Die Lage nicht nur kurdischer Flüchtlinge in der BRD, deren Asylantrag abgelehnt wurde, ist unerträglich. Viele von ihnen müssen sich alle 2 Tage bei der Aussländerbehörde melden, nicht wissend, ob auch sie verhaftet und nach Syrien abgeschoben werden. Aus diesem
traurigen Anlaß wollen wir mit möglichst vielen Organisationen und Gruppen gegen die menschenverachtende und die Menschenrechte verletzende Asyl- und Abschiebepolitik der Bundesregierung in Braunschweig demonstrieren. Und zwar am Samstag den 12. Mai 2001. Da wir ein Verein in Melle bei Osnabrück sind, und das ganze in Braunschweig stattfinden soll, ist es nötig, so schnell wie möglich Kontakt aufzunehmen um alles zu organisieren.


Kurdisch-Deutsche Freundschaft e.V.