Quellenangabe:
Wir sind nicht fremd! Wozu ein Fremden-Unrechtspaket? (vom 23.04.2011),
URL: http://no-racism.net/article/3781/,
besucht am 25.12.2024
[23. Apr 2011]
Von 25. bis 27. April 2011 findet ein Protestmarsch von Bregenz nach Wien statt. Für die Rechte von MigrantInnen, Asylwerber_innen, Flüchtlingen und Illegalisierten. Flugblatt und Infotext der ATIGF.
Wir werden als "FREMDE" kategorisiert. Wenn wir grundsätzlich als "DIE ANDEREN" abgestempelt werden, darf man nicht von Integration sprechen. Wie soll man in einer Mehrheitsgesellschaft zusammenleben, wenn solche Fremden-Unrechtspakete von der Regierung erlassen werden?
Die "Fremden" haben nach dieser ideologischen Auslegung keine kollektiven Absichten für ein friedliches Zusammenleben und sind auch aus diesem Grund eine "permanente Bedrohung" und "potentiell Kriminelle" für das österreichische Volk. Zuerst waren wir "GastarbeiterInnen", dann "AusländerInnen" jetzt, "Menschen mit Migrationshintergrund" also ImmigrantInnen , aber wir sind immer noch "DIE ANDEREN".
Schluss mit Rassismus und der Ideologie der Diskriminierung im österreichischen Staat! Stoppt das Fremden-Unrechtspaket!
Am Freitag, 29. April 2011 wird im Nationalrat eine der schwerwiegendsten Veränderungen im "Fremdenrecht" beschlossen. Neben massiven Verschärfungen im Asylgesetz ("Mitwirkungspflicht") und Fremdenpolizeigesetz (Schubhaft, Rückkehrverbote bei Verwaltungsdelikten etc.) sind auch dauerhaft in Österreich lebende Menschen mit Drittstaatsangehörigkeit (Nicht-EU-Staaten) davon betroffen.
Rot-Weiß-Rot-Card: Zuzug aus Drittstaaten außerhalb des Familiennachzuges nicht mehr nach Quote, sondern nach "Kriterien geleiteten Punktesystem"; sog. Hochqualifizierte müssen keine Deutschkenntnisse vor der Einreise nachweisen.
Deutsch vor Zuzug: Menschen, die im Rahmen des Familiennachzuges nach Österreich kommen, müssen künftig im Herkunftsland Deutschkenntnisse auf A1-Niveau (in einem zertifizierten Institut) nachweisen.
Deutsch nach Zuzug: für die Erfüllung der Integrationsvereinbarung (IV) sind künftig nur mehr 2 statt bisher 5 Jahre vorgesehen (A2-Niveau). Für den Daueraufenthalt (Antrag erst nach 5 Jahren möglich) sind Deutschkenntnisse auf B1- (knapp unter Matura-) Niveau notwendig.
"Mitwirkungspflicht": in der ersten Woche der Asylantragsstellung werden Menschen eine Woche lang in Traiskirchen und Thalham eingesperrt bzw. angehalten (Anwesenheitspflicht), sodass keine unabhängige Rechtsberatung möglich ist.
Schubhaft: Verlängerung der möglichen Schubhaft auf 10 Monate innerhalb von 18 Monaten, Kinder kommen mit ihren Eltern in Schubhaft - einer Haft ohne Delikt -, wenn die Eltern "Anlass für schärfere Maßnahmen" geben.
Rechtsberatung für Flüchtlinge: Kostenlose "objektive" Rechtsberatung für AsylwerberInnen durch vom BMI ausgewählte RechtsanwältInnen - damit keine unabhängige und parteiliche Vertretung der AsylwerberInnen
Einreiseverbote: schon bei Verwaltungsdelikten über 1.000 Euro oder einer bedingten Verurteilung von über 6 Monaten kann von der Behörde ein EU-weites Betretungs- und Einreiseverbot für bis zu 10 (!) Jahre ausgesprochen werden.
Der Fremdenrechtspaket - Gesetzesentwurf dient nicht der Demokratisierung auf gesellschaftlicher Ebene, sondern ganz im Gegenteil, die staatsrassistische Haltung in Österreich bereitet noch stärkeren Vorwand für den in der Gesellschaft verwurzelten Rassismus. Genau deswegen müssen wir organisiert mit den betroffenen Massen, gegen die Reaktionäre und ihre auf Repression ausgerichtete Politik ein breites und starkes Zeichen setzen.
Montag, 25. April um 11 Uhr: Bregenzer Bahnhof
Montag, 25. April um 17 Uhr: Innsbruck-Annasäule
Montag, 25. April um 20 Uhr: Wörgler Bahnhof
Dienstag, 26. April um 13 Uhr: Salzburg-Marktplatz
Dienstag, 26. April um 18 Uhr: Linz-Am Schillerpark
Mittwoch, 27. April um 18 Uhr: Demo von Wien-Westbahnhof zum Parlament
Wenn Menschen aktiv am Marsch teilnehmen möchten, bitten wir wegen der organisatorischen Abklärung um eine kurze Email an: plattform.bleiberecht (at) gmx.at.